Ich war vor ca. 1 Jahr bei der Musterung und bin mit T2 gemustert worden, jetzt war ich vor kurzem bei einer Routineuntersuchung, bei der ein Herzfehler, festgestellt wurde, dieser war auch definitiv schon zur Musterung da wurde da aber nicht festgestellt, genauso wie einen fehler an der Wirbelsäule den ich habe.
Mein normaler Arzt hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, das sowas nicht aufgefallen ist.
Aufjedenfall soll ich am 04.10 einberufen werden, obwohl nicht sicher ist ob ich tauglich bin.
Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten???
Lass dir von deinem Arzt Atteste darüber ausstellen und lege die bei Dienstantritt bzw. bei der Einstellungsuntersuchung dem Arzt vor.
Muss dem Arzt bei der Musterung beim Puls messen der Herzfehler auffallen? ???
nein, für gewöhnlich nicht. herzfehler können jahrelang unentdeckt bleiben. kommt wohl ganz auf die art des fehlers an.
also kann man dem musterungsarzt keine vorwürfe machen. der kann ja auch nicht in den körper reinschauen.
Zitat von: hunter am 20. September 2005, 20:52:28Mein normaler Arzt hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, das sowas nicht aufgefallen ist.
Wenn das hätte auffallen müssen - wieso hat dein Hausarzt dann den Herzfehler nicht schon vor der Musterung selber entdeckt?
ZitatWie soll ich mich jetzt am besten verhalten???
Eine solche Veränderung der Gesundheit (auch wenn der Herzfehler wohl nicht erst seit der Untersuchung vorhanden ist) ist auf jeden Fall dem Kreiswehrersatzamt zu melden. Also vom Arzt deines Vertrauens ein entsprechendes Attest ausstellen lassen, beim KWEA anrufen, Sachverhalt schildern, Name und Anschrift der Arztpraxis nennen, die die Untersuchung durchgeführt hat, abwarten was passiert. Eine Nachmusterung könnte nötig sein, eventuell wirst du deshalb vorerst vom Dienst zurückgestellt und nochmal zur ärztlichen Untersuchung ins KWEA oder direkt in ein BWK eingeladen.
Die andere Möglichkeit wäre (da es ja nur noch knappe zwei Wochen bis zum Einberufungstermin sind), dass das KWEA den zuständigen Arzt an deinem zukünftigen Standort informiert und der dann die nötigen Schritte einleitet, wenn du bei ihm zur ersten Untersuchung bist.
Also ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und der Bundeswehrarzt ist sehr wohl dafür verantwortlich meinen korrekten Gesundheitszustand festzustellen.
Rechtlich gesehen bin ich auch nur verpflichtet dem KWEA mitzuteilen falls mein Gesudheitszustand sich NACH der Musterung ändert.
Ich bins jetzt auch leid mit der inkompetenz der Bundeswehr, ich werde jetzt nicht mehr mit denen Reden sondern das rechtlich klären lassen.
Trotzdem vielen Dank für die Antworten
Sowas muss doch nicht sein, das kann man doch auch ohne Anwalt klären, was dazu noch schneller geht und weniger nerven kostet! Das ist etwas was in Deutschland schief läuft, bei jedem kram kommt die Polizei und hinterher der Anwalt! Ich bin froh das ich die Möglichkeit habe in einem Rechtsstaat zu leben aber manchmal wünsche ich mir einen hauch von Russland oder USA! Sowas regt mich echt auf ! Achja schöne grüße an meine Nachbarn ;D , die kennen alle Polizisten der Stadt Mönchengladbach bei namen!
Zitat von: hunter am 21. September 2005, 12:16:27Also ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und der Bundeswehrarzt ist sehr wohl dafür verantwortlich meinen korrekten Gesundheitszustand festzustellen.
Ah ja. Wie alt bist du? Und wie lange haben es dann demnach die Ärzte deines Vertrauens nicht geschafft, diesen Herzfehler festzustellen?
ZitatRechtlich gesehen bin ich auch nur verpflichtet dem KWEA mitzuteilen falls mein Gesudheitszustand sich NACH der Musterung ändert.
Das hat er ja so gesehen auch getan. VOR der Musterung war dieser Herzfehler ja schließlich nicht bekannt.
ZitatIch bins jetzt auch leid mit der inkompetenz der Bundeswehr, ich werde jetzt nicht mehr mit denen Reden sondern das rechtlich klären lassen.
Tu das.
Aber denk trotzdem dran: Nicht der "Inkompetenz der Bundeswehr" ist es zu verdanken, dass der Herzfehler nicht attestiert wurde, sondern der offensichtlichen Unfähigkeit deiner Hausärzte. Die haben ihn ja anscheinend viel länger nichts entdeckt. Wenn du also jemandem was willst, dann solltest du zumindest auch mit denen mal ein paar Takte reden, wie das denn sein kann, dass die selber nichts entdeckt haben!
Daneben ist das ärztliche Verfahren, das bei der Musterung vollzogen wird, auch ganz klar geregelt. Wurde denn der Herzfehler durch eines dieser Verfahren bei der von dir angesprochenen Routineuntersuchung entdeckt? Oder erst durch andere Verfahren?
Also erstmal so grobe Fehler dürfen einfach nicht unterlaufen und das war auch nicht der einzigste Fehelr den die Bundeswehr bei mir gemacht hat ich bins jetzt echt leid mitder Inkompetenz da und jetzt werde ich die nicht wieder auf ihre Fehler aufmerksam machen, das habe ich schon zu Oft gemacht irgendwann reicht es einfach
Mach, wie du denkst.
Da die Frage ja offensichtlich beantwortet wurde, mach ich an dieser Stelle dicht.