Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich OffzTrD mit Studium und ohne Studium.
Gibt es hier Unterschiede im Falle der Altersgrenze?
Ich bin selbst SaZ12,Wiedereinsteller und fast Feldwebel.
Mir wurde z.B.gesagt,dass die Altersgrenze weg gefallen sei,zumindest was Offiziere im Truppendienst ohne Studium betrifft.
Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
MkG
Ähm, was ist denn jetzt die konkrete Frage?
Mit Vollendung 29tes Lebensjahr ist Schluss mit der Möglichkeit der Einstellung. § 23 Abs. 1 Nr. 1 SLV.
Gibt es eine Altersgrenze für OffzTrD ohne Studium?Habe hier verschiedene Aussagen gehört.
Nein, es wird überhaupt nicht zwischen Offz TrDst mit und ohne Studium unterschieden, da es sich um eine einzige Laufbahn handelt.
Es gibt nur eine Ausnahmeregelung für aktive Portepeeunteroffiziere und das war es dann.
Gruß Andi
Danke euch!Das bedeutet,ich kann dann als Fw von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen?
Siehe § 29 SLV und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in der ZDv 20/7, Satz 701 ff.
Die jedes Jahr nach §29 SLV übernommenen Soldaten kann man an einer Hand abzählen. Diese "Möglichkeit" ist eher unwahrscheinlich.
Selbst wenn man den MAL (militärischen Auswahllehrgang) besteht, wird nur nach Bedarf übernommen und der ist -wie gesagt- recht gering.
Danke für die Antworten.Ich will die Chance nutzen,auch wenn diese recht minimal ist.
Du kannst dich auch ganz normal (§23 SLV?) bewerben, wenn du die schulischen Voraussetzungen mitbringst. Ich bin, genauso wie mehrere andere UmP, so übernommen worden und da waren auch Fw dabei, die Realschule+Lehre hatten und über Bw-Fachschule ihr Abitur nachgeholt haben. Also da ist vieles machbar - frag doch mal deinen PersFw oder KpFw, die müssten die genauesten Infos bekommen können.
Bewerben ja, aber automatische Ablehnung weil zu alt (wenn das Geburtsjahr 1980 ist wie im Nick des TE). Das wird wohl der Unterschied zu den von dir hier angeführten "Beispielen" sein.
ZitatMit Vollendung 29tes 30. Lebensjahr ist Schluss mit der Möglichkeit der Einstellung. § 23 Abs. 1 Nr. 1 SLV.
Also greift die Ausnahmeregelung bei UmP auch nicht und es ist mit 29 das Maximalalter erreicht? :(
In der ZDV 20/7 unter Kapitel 7 unter Punkt 701 steht Folgendes:
-zum Zeitpunkt der Zulassung 21 Jahre alt ist
-sich im Fw-Dienstgrad befindet
-sich als SaZ15 verpflichtet haben
.......
Aber nichts von Altersgrenze?
Ist das denn so schwer? LESEN! Es steht doch wirklich jeweils überall 23 oder 29 in den Beiträgen hier.
Zum einen ist der §29 keine Ausnahmeregel sondern ein gesetzliche Regelung für Uffz m.P. Hier steht keine Höchstaltersgrenze dabei.
Zum anderen: der von Marc fälschlicherweise zitierte §23 (für alle Ungediente und Gediente mit gewissen Voraussetzungen) sieht eine Höchstaltersgrenze vor, kommt deshalb für dich nicht in frage, wenn der Nick 1980 dein Geburtsjahr widerspiegelt. Über dein Alter hast du nämlich noch nichts gesagt.
Okay,dann hat sich diese Option erledigt. Leider gab es von Kameraden dazu unterschiedliche Aussagen.
Danke noch mal für die Antworten.
PS:Der Nick ist nicht mein Geburtsjahr,bin selbst Baujahr 1982,aber auch das reicht nicht mehr.;-)
Der Unterschied für dich bzw für den Einstellungsparagraphen ist schon gewaltig.
Während du beim 23er als Offz SaZ eingestellt oder übernommen wirst und das auch bleibst, ist beim 29er so, dass wenn du übernommen wirst, du automatisch mit der Beförderung "Leutnant" Berufssoldat wirst.
Deswegen wird hier auch stark auf den Bedarf bei der Übernahme geschaut, ob man noch ins Jahrgangsband passt.
Ja,diesbezüglich habe ich wohl leider etwas verschlafen und zulange mit der Entscheidung als Wiedereinsteller gewartet.
Bleibt nur noch der steinige Weg als OffzMilFd,wobei die Chance auch hier gering ist.
Aber ich habe ein Ziel vor Augen und werde mich rein hängen.
Die Chance Offz MilFD zu werden ist größer als nach §29 zugelassen zu werden, für die Lw gesprochen. Heereszahlen kenne ich nun nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass sich das bei allen TSK im selben Proporz bewegt.