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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: airforce83 am 04. Juli 2013, 13:39:17

Titel: Z. E. Schein Unterschied Ausgleichszahlung. Übergangs gebührnisse
Beitrag von: airforce83 am 04. Juli 2013, 13:39:17
Hallo

Bisher dachte ich das man den e Schein nimmt wenn man zb a13 beim Bund is
Und da n auf A6 abrutscht und dann 10 Jahre
Sein Gehalt aufgestockt bekommt

Und den z Schein nimmt

Um zb von A7 auf A6 abrutschst und dann. 3 Jahre übergangwgebührnisse bekommt

Und dann zb A6 besoldung bekommt und da n
60% vom Soldaten brutto für 3 Jahre bekommt
Also knapp 1000€ netto raus


Nun wbv angerufen meinte der zu mir

Nene das sind niemals 1000€ das sind knapp 300€

Hab dann das Gehalt wie jetzt mit A8

Wenn man eh nicht mehr als beim Bund durch die beiden Sachen bekommt
Wieso dann überhaupt z Schein nehmen ??

Wieso nicht e Schein ! Und A8. Für 10 Jahre sicher. ??

Oder hatte der von der wbv keine Ahnung ?

Hmmmm Hilfe :(
Titel: Antw:Z. E. Schein Unterschied Ausgleichszahlung. Übergangs gebührnisse
Beitrag von: Andi am 04. Juli 2013, 13:43:35
1) Lern deutsch! Schreib deutsch! Dein Beitrag ist eine Frechheit!
2) Ansprechpartner ist der BFD-Berater.
3) Jeder SaZ, dem E-/Z-Schein zustehen muss einen Unterricht durch den BFD zu eben diesem Thema bekommen.
Titel: Antw:Z. E. Schein Unterschied Ausgleichszahlung. Übergangs gebührnisse
Beitrag von: Nachtmensch am 04. Juli 2013, 14:18:49
Zitat von: airforce83 am 04. Juli 2013, 13:39:17
Wenn man eh nicht mehr als beim Bund durch die beiden Sachen bekommt
Wieso dann überhaupt z Schein nehmen ??

Das wurde doch schon ausführlichst im anderen Thread erläutert.
Leider findet man durch den Kram, so wie du ihn geschrieben hast überhaupt nicht durch.
Der BFD ist und bleibt dein Ansprechpartner bei solchen Sachen und die müssen sich auskennen.
Titel: Antw:Z. E. Schein Unterschied Ausgleichszahlung. Übergangs gebührnisse
Beitrag von: Balboa am 04. Juli 2013, 14:20:38
Diese Schreibweise als Soldat einfach nur peinlich.  Dann heist es wieder alle Soldaten sind so.