Hallo zusammen , ich wurde erfolgreich genustert und würde auch anfangen zum 01.10. Oder 01.01. Allerdings muss ich noch beim Psychologen ein Gespräch führen , habe auch schon einen Termin am 15. Juli. Da dieses Gespräch in keinem ZnWg stattfindet sondern bei einem externen Psychologen wundert mich das ein wenig. Habe die Musterung konplett absolviert -keine Einschränkung- bis auf dieses Gespräch. Da von diesem Termin halt die Einberufung abhängt würde ich gerne wissen ib jmd Erfahrungen mit etwas ähnlichen ge sammelt hat. bei diesem Termin soll der Psychologe - eine bionometrische anamnese , einen biometrischen Test und eine Prognose zur Belastbarkeit durchführen. Da ich keine Ahnung habe was da auf mich zukommt würde ich mich uber Erfahrungswerte freuen. Danke schonmal
Wohl eher eine biographische Anamnese ;-)
Warst du denn schon einmal in psychologischer Behandlung oder hattest entsprechende Erkrankungen?
Oder haben die irgendwas gesagt, dass deine Tests auffällig waren?
Jaa genau das meinte ich :) sorry. Ehm nee ich hatte in meiner Jugend mal 3 anzeigen wegen KörperVerletzung aber alles erledigt , selbst mit meiner Vollmacht konnten keine Akten von der Staatsanwaltschafz angefordert werden , da gelöscht. Evtl deswegen ?
Man will halt sicher gehen, das du auf der Schießbahn nicht auf irgendwelche Kameraden losgehst mit geladener Waffe, deshalb wird man wohl versuchen bzw. es auch tun, dein Aggresionsverhalten festzustellen. Die Bundeswehr möchte halt keine Rambos haben auch wenn der ein oder andere Kamerad schon mal auf möchtegern macht ;-)
Ach so ok na dann ist es ja halb so wild. Aber was genau kommt denn da dann auf mich zu??
Zitat von: itschie am 05. Juli 2013, 03:05:04
Man will halt sicher gehen, das du auf der Schießbahn nicht auf irgendwelche Kameraden losgehst mit geladener Waffe, deshalb wird man wohl versuchen bzw. es auch tun, dein Aggresionsverhalten festzustellen. Die Bundeswehr möchte halt keine Rambos haben auch wenn der ein oder andere Kamerad schon mal auf möchtegern macht ;-)
Sie können hellsehen? Ansonsten wäre das mal wieder eine Ihrer wilden Spekulationen, die niemanden weiterbringen. Keine Ahnung, aber die Tastatur bedient ...
Zitat von: adidas am 05. Juli 2013, 08:49:57
Ach so ok na dann ist es ja halb so wild. Aber was genau kommt denn da dann auf mich zu??
Meine Güte! Woher soll das
hier jemand wissen?
Zitat von: adidas am 04. Juli 2013, 21:19:53
Jaa genau das meinte ich :) sorry. Ehm nee ich hatte in meiner Jugend mal 3 anzeigen wegen KörperVerletzung aber alles erledigt , selbst mit meiner Vollmacht konnten keine Akten von der Staatsanwaltschafz angefordert werden , da gelöscht. Evtl deswegen ?
Nein, da in
Deiner Jugend begangen, ist das vermutlich ins Erziehungsregister eingetragen worden. Die dort gespeicherten "Strafen" werden nicht im erweiterten Führungszeugnis für Behörden aufgeführt.
Das Erziehungsregister erteilt keine Auskünfte an die Bundeswehr, sondern nur an die im JGG genannten Stellen.
Also wirst Du beim Psychologen vermutlich zu den Hintergründen der Körperverletzung befragt werden. Ganz allgemein könnte man sagen und das ist wirklich stark vereinfacht, soll festgestellt werden, ob Du in Krisensituationen unter Druck keine tickende Zeitbombe bist und damit eine potenzielle Gefahr für Dich und Deine Kameraden darstellst.
Es steht weder im erziehungs - noch im bundeszentralregister !! Ok vielen dank