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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nilo am 05. Juli 2013, 09:29:13

Titel: Einberufung Pfullendorf
Beitrag von: Nilo am 05. Juli 2013, 09:29:13
Hallo Forum :)
Wollte fragen wie das geregelt wird.
Unzwar habe ich meine Einberufung zum Fallschirmjäger Feldwebel am 1.10.13 in pfullendorf. Allerdings befinde ich mich zur Zeit noch in einem Ausbildungsverhältniss welches ich dann hoffentlich Ende August abschließen werde.
Was wäre jetzt wenn ich die Ausbildung nicht packen würde, dann müsste ich c.a 1/2 Jahr länger machen. Verschiebt sich dann auch der Termin der Einberufung oder muss ich mich nochmal komplett neu bewerben + Truppenbesuch?
Frage Euch erstmal bevor ich meinen Wehrdinstberater bequatsche.
Titel: Antw:Einberufung Pfullendorf
Beitrag von: BulleMölders am 05. Juli 2013, 09:36:01
Abhängig von der Schulbildung kann eine abgeschlossenen Ausbildung ja eine Einstellungsvoraussetzung für die Feldwebellaufbahn sein.
Ist die Voraussetzung nicht erfüllt, keine Einstellung.
Ist das tatsächlich schon die Einberufung oder eine Einberufung unter Vorbehalt oder nur eine Einplanung?
Titel: Antw:Einberufung Pfullendorf
Beitrag von: Nilo am 05. Juli 2013, 19:08:36
Ja in meinem Fall ist es so, dass ich halt durch meinen Haupschulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung benötige um in der Laufbahn Feldwebel aktiv zu sein. Ich meine ich sehe da jetzt nicht wirklich das Problem die Ausbildung nicht zu schaffen. Wollte nur wissen was wäre wenn.
Jedenfalls habe auch schon ein Bahnticket bekommen und alle weiteren Infos.