Hallo zusammen,
heute habe ich ein Brief bekommen in dem es um die Bestätigung und Berücksichtigung meiner Wohnung geht. Die o. g. Wohnung kann anlässlich der Einstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden. Bedeutet das nun wenn ich Umziehe die Bundeswehr die Umzugskosten übernimmt.?
Was hat Ihnen der Ansprechpartner vom KC denn am Telefon darauf geantwortet? ::)
Oh das Frage ich den dann besser nicht so 8) Also komplett Falsch??
Zitat von: Rekrut777 am 05. Juli 2013, 11:41:59
Oh das Frage ich den dann besser nicht so
Wieso?
Ein Blick in die Trennungsgeldverordnung kann da helfen ....