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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LuckyLucie am 05. Juli 2013, 17:01:27

Titel: Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 05. Juli 2013, 17:01:27
Ich hätte da mal eine Frage und zwar bewerbe ich mich gerade für die Offizierslaufbahn um Medizin zu studieren.
Ich habe dieses Jahr Abi gemacht und bewrebe mich für eine Einstellung zum 1. Juli 2014.
Das Problem ist, dass ich in diesem Jahre noch ein zusätzliches Schuljahr mache, um eine Ausbildung zur BTA zu machen.
Und zwar sind die Sommerferien nächstes Jahr in Hessen unglaublich spät und ich müsste bis zum 26. Juli 2014 zur Schule gehen.

Meine Frage ist jetzt könnte mich die Bundeswehr für diesen Zeitraum vom Unterricht befreien, oder wer kann sowas entscheiden? Oder hat jemand von euch Erfahrungen damit ? Denn die Prüfungen etc. sind ja alle schon gelaufen

Liebe Grüße  :)
Titel: AW: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: tyer am 05. Juli 2013, 17:47:06
Zitat von: LuckyLucie am 05. Juli 2013, 17:01:27
...bewerbe ich mich gerade für die Offizierslaufbahn um Medizin zu studieren...

Jedes mal das gleiche!! Man geht zur Bundeswehr um PRIMÄR Soldat zu sein
Titel: AW: Schulbefreiung
Beitrag von: BulleMölders am 05. Juli 2013, 19:30:08
Und von der Schule kann die Bundeswehr niemanden befreien. Das kam nur das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes.

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Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: Stinchen77 am 05. Juli 2013, 20:36:37
Ich denke doch mal,dass du schon über 18 Jahre bist,richtig ?
Für die Tage,wo du zur Musterung etc.musst kannst du dich ja selbst befreien. Allerdings denke ich doch mal,dass du die Ausbildung zur BTA doch noch zuwende machen müsst und du erst nach Beendigung dieser Ausbildung zur Bundeswehr gehen kannst.

Ach und nochwas: Wie Tyer schon sagte,man geht dort hin um Soldat zu sein. Ärztin sein und helfen kannst du auch in einen zivilen Krankenhaus. Und wenn es dir um die Kohle geht,dann musst du eben !privatärztin werden.
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: apollo98 am 05. Juli 2013, 23:40:50
Einige San-OA werden auch zum 01.01. eingestellt. Übrigens bewirbt man sich für die Offizierlaufbahn. IN DIESEM WORT GIBT ES KEIN S!!!
Titel: Antw:AW: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: BSG1966 am 06. Juli 2013, 13:07:24
Zitat von: tyer am 05. Juli 2013, 17:47:06
Zitat von: LuckyLucie am 05. Juli 2013, 17:01:27
...bewerbe ich mich gerade für die Offizierslaufbahn um Medizin zu studieren...

Jedes mal das gleiche!! Man geht zur Bundeswehr um PRIMÄR Soldat zu sein

Was MAN tut, ist doch vollkommen Bockwurst, wenn wir ehrlich sind. Ein großer Teil der SanOAs sind bei der Bundeswehr, um Medizin zu studieren. FAKT.
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: apollo98 am 06. Juli 2013, 16:42:20
Ja, und viele von denen entdecken nach dem Studium ihr Gewissen...
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: BSG1966 am 06. Juli 2013, 16:44:43
Zitat von: apollo98 am 05. Juli 2013, 23:40:50
Einige San-OA werden auch zum 01.01. eingestellt. Übrigens bewirbt man sich für die Offizierlaufbahn. IN DIESEM WORT GIBT ES KEIN S!!!

Um da nicht in die Bredouille (oder war es Bretagne?! Bastille?!) zu kommen, sage ich einfach immer "Laufbahn der Offiziere" :D
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: KlausP am 06. Juli 2013, 16:46:21
Wer in der Bretagne in die Bredouille kommt, könnte anschließend in der Bastille enden.  ;D
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 07. Juli 2013, 23:45:02
Erstmal danke für die vielen Antworten :)
Das man primär Soldat bzw. Soldatin ist, ist mir schon klar (ist ja nicht so, dass man sich keine Gedanken macht ;) )

Ich werd einfach mal in Wiesbaden anrufen und fragen, was man da machen kann
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: Andi am 08. Juli 2013, 10:13:50
Was soll dir "Wiesbaden" da denn sagen? Frag doch einfach mal deinen Schulleiter!?
Das Problem ist so alt wie die Bundeswehr...
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 08. Juli 2013, 12:01:00
Den Schulleiter hatte ich bereits gefragt, aber der darf nur bis zu max 14 Tage befreien. Die vom Schulamt die ich eben an der Strippe hatte wusste aber auch nicht so ganz was jetzt Sache ist ("Ähm ja... ähm nun wie melden uns einfach demnächst").

PS: Des Weiteren finde ich es immer wieder erschreckend, wie wenig Zuspruch bzw. Unterstützung man erfährt wenn man sich für die Bundeswehr entscheidet (Sorry aber das musste ich mal loswerden)

Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: Andi am 08. Juli 2013, 12:31:39
Na ja, wie gesagt, das Problem gibt es schon ewig. Zu Zeiten der Wehrpflicht habe ich immer wieder mit dem Kopf geschüttelt, wenn irgendwelche lustigen Schul- oder Abschlussballkommites Veranstaltungen in den Juli gelegt haben, obwohl völlig klar ist, dass dann automatisch viele Schüler nicht teilnehmen können.
In den Bundesländern, die als letzte Schulferien bekommen, das Schuljahr also besonders lang geht ist das dann wirklich ein Problem, denn da führt das dann schnell dazu, dass der Dienstantritt erst ein Quartal oder sogar erst ein Jahr später möglich ist. Vielleicht sollte deine Schule mal die Verabschiedungsplanung kritisch prüfen. ;) Denn: Ein Schüler, der "entlassen" ist, den braucht man nicht beurlauben. Vielleicht kann man dich ja auch schon früher aus der Schule entlassen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: christoph1972 am 08. Juli 2013, 12:40:14
Ich würde mich erstmal erkundigen, wann Deine schriftliche/praktische/mündliche Prüfung abgeschlossen ist.

Üblicherweise liegt der letzte Prüfungstag deutlich vor dem Ferienbeginn ... das Abschlusszeugnis wird einem auch zugeschickt bzw. mit Vollmacht auch vorher ausgehändigt.

Dann hat sich das Problem evtl. schon dadurch gelöst ...
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 08. Juli 2013, 13:19:28
Also die Prüfungen sind zu diesem Zeitpunkt eigentlich durch, die fangen nämlich schon im März an.
Und eigentlich hat Hessen immer früher Ferien gehabt, warum man das ausgerechnet dieses Jahr ändern muss ist auch so ein Mysterium. Und noch ein halbes Jahr warten muss auch nicht sein, da ich diese "Leerlaufphasen" jetzt schon furchtbar finde.
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2013, 13:41:17
Zitat von: apollo98 am 05. Juli 2013, 23:40:50
Übrigens bewirbt man sich für die Offizierlaufbahn. IN DIESEM WORT GIBT ES KEIN S!!!
Einen saftigen Spruch, die labia pudenda beinhaltend, hätte ich bei Dir als sehr unpassend und unweiblich empfunden. ;D
Aber insgesamt ist die Verwendung des Fugen-S dem persönlichen Sprachgefühl und regionaler Eigenarten überlassen. Direkt falsch ist es wohl nicht.
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: christoph1972 am 08. Juli 2013, 13:51:33
Zitat von: wolverine am 08. Juli 2013, 13:41:17
Zitat von: apollo98 am 05. Juli 2013, 23:40:50
Übrigens bewirbt man sich für die Offizierlaufbahn. IN DIESEM WORT GIBT ES KEIN S!!!
Einen saftigen Spruch, die labia pudenda beinhaltend, hätte ich bei Dir als sehr unpassend und unweiblich empfunden. ;D
Aber insgesamt ist die Verwendung des Fugen-S dem persönlichen Sprachgefühl und regionaler Eigenarten überlassen. Direkt falsch ist es wohl nicht.

@wolverine Das Dreiecktuch oder die berühmten Bratkartoffeln hätten auch gereicht .... nun grübele ich, ob Du die Labia majora pudendi oder Labia minori pudendi meinen könntest ... ;D
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: FrankP am 08. Juli 2013, 14:55:54
Kleine Info nebenbei:

Suche nach "Offizierlaufbahn" im Forum ergibt: 249 Treffer.
Suche nach "Offizierslaufbahn" im Forum ergibt: 790 Treffer...  ;D
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: wolverine am 08. Juli 2013, 14:59:21
Iniuria communis non facit ius ;)
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: FrankP am 08. Juli 2013, 15:01:29
Zitat von: wolverine am 08. Juli 2013, 14:59:21
Iniuria communis non facit ius ;)
Recht hast Du! Aber das hatte ich ja auch nicht behauptet.
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 08. Juli 2013, 15:17:25
Also Google sagt das man mit "s" dazwischen schreibt. Außerdem haben wir Hessen eigene Grammatikregeln ;)
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: Megawaldi am 08. Juli 2013, 15:32:05
Zusammensetzungen mit Offizier- werden beim Militär meist in der Form ohne Fugen-s verwendet, z. B. Offizieranwärter, Offizierkorps, Offiziermesse.

@Quelle: http://www.duden.de/rechtschreibung/Offizier
Titel: Antw:Schulbefreiung
Beitrag von: LuckyLucie am 08. Juli 2013, 16:23:46
So da das Wichtigste geklärt zu sein scheint nochmal zum eigentlichen Thema:
Für eine so lange Schulbefreiung ist das Kultusministerium zuständig und in meinem muss ich, sobald ich die Zusage habe bzw. hoffentliche bekomme einen Antrag beim Schulleiter stellen, der leitet den dann nach Wiesbaden weiter. Je nach Grund wird der dann genehmigt oder nicht, aber in einem Fall wie meinem wo es um einen Job geht und nicht um den Sommerurlaub stellt das kein Problem da.