Hallo ich bin SaZ 8 und seit dem 4.10.2011 bei der BW. Jetzt ist bei mir im privat leben einiges passiert, ich bin alleinerziehend und meine Betreungsperson meines Kindes ist weggefallen. Ich stehe nun alleine da. Meine frage ist es da meine Tochter ja jetzt auch an Sept. In der Schule geht und mich als braucht ob ich vorzeigt die Bundeswehr verlassen kann ?!
Du solltest das Gespräch mit deinem Disziplinarvorgesetzten suchen.
Es gibt 2 Möglichkeiten: schwerwiegende persönliche Gründe und seitens des Dienstherrn kein Bedarf mehr in deiner Verwendung. Erstere sind in einem VM-Blatt geregelt. Nach erster Einschätzung fällst du nicht darunter, zweite wird dir nur das BAPersBw nach Antragstellung mit einem Bescheid beantworten können.
Du solltest lieber andere Dinge in Betracht ziehen: mit deinen Vorgesetzten sprechen, mit dem Sozialdienst etc.
Du bist ja schließlich nicht die einzige alleinerziehende Mutter in der Bw.
Mal eine blöde Frage: wovon wollen Sieund Ihre Tochter denn dann leben?
Ich habe die Möglichkeit im September einen Job zu haben.
Hatte jetzt auch ein Antrag geschrieben wo auch Drinne stand das es meiner Tochter zurzeit nicht gut geht und sie regelmäßig zum Arzt muss und ich mich beruflich wegen meinen ganzen privaten gründen anders beruflich orientieren muss da ich unmittelbar in der Nähe meiner Tochter sein muss.
Leider kam eine Antwort das man dann versetzt werden muss was aber nur 10 km weniger ist als zuvor . Fahre so trotzdem fast eine Stunde zur Kaserne.
Ich finde es traurig das die Bundeswehr kein Verständnis hat. Kann ja verstehen das ein Mangel an Soldaten sind aber Mann sollte Leute bei Problemen auch helfen und gehen lassen wenn es privatlichen nicht mehr zumutbar ist für einen der noch nicht mal mehr Truppenübungsplatz Aufenthalte Lehrgang etc. war nehmen kann.
Nur mal so am Rande: Sie haben aber schon gelesen, was Sie unterschrieben haben? Und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren Sie auch?
Für mich steht fest: Sie wollen "irgendwie" aus der Bundeswehr raus und suchen dafür gerade krampfhaft nach einer Möglichkeit! Suchen Sie woanders ...
Da sie alleinerziehend sind, können sie ja in die nähe der kaserne ziehen!
Sollten Sie tatsächlich einmal einen wirklich sinnvollen Beitrag geschrieben haben?! :o Irgendetwas in mir will das gar nicht glauben...
Hin und wieder findet mal ein blindes huhn auch mal ein korn. Da ich aber meistens schreibe wenn ich mir mut angetrunken habe isses eh egal, denn am nächsten tag weiß ich's eh ne mehr ;D!
An Ihrer Stelle würde ich alles mögliche Versuchen, nur nicht die Bundeswehr verlassen.
Eine bessere Zukunft gibt es für Ihre kleine Familie nicht!!!! ;)
Das merken viele aber erst wenn am nächsten 1. kein Geldeingang mehr erfolgt. Und dann kommen die Threads: "Ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht! Wie komme ich zurück zur Bundeswehr?"
Meine Rede....ich hoffe so und warte auf meine Einladung für den Test!
Du bist schon so weit gekommen....du bekommst das auch anders hin...davon bin ich überzeugt.
Wenn du die BW verlässt, wirst du das bereuen! :-[
Das wird er wohl selbst Entscheiden müssen.
Ich denke hierbei ebenfalls an eine Entlassung nach §55 (3)
Ob diese auch als solche durchgehen mag, kann dir hier keiner sagen.
WIe immer also Spieß->Chef-> Antrag!
Viel Glück!
Zwischen Jobanfang und Job behalten auf Dauer, gibt es noch ein kleines Hindernis, die Probezeit.
Wenn es jetzt schon Probleme mit der Kinderbetreuung gibt, dann ändert sich das sicher nicht, mit einem Arbeitsplatz in der Nähe.
Spontan dem (neuen) Chef mal sagen, ich muss mal schnell mein Kind aus der Schule abholen und heute den Rest des Tag frei nehmen und vielleicht auch noch ein bis x Tage wegen Kinderbetreuung krank geschrieben sein - Schulen sind die reinen Infektionsherde - und plopp, sitzt man auf der Straße, mit keinem Anspruch auf ALG I, weil vorher SAZ und in der Probezeit zu kurz eingezahlt.
Bleibt ==> Hartz IV ... von Stuffz zu Hartz IV innerhalb von 6 Monaten, hier wird es wahr ... eine Real Life Reportage aus dem Herzen der Republik.
Kann wohl nur beuten, Teilzeit beantragen und bzw. einen Umzug in StO-Nähe durchführen und eine neue Betreuungsperson aufreissen.