Hallo ihr Lieben,
ich war SaZ 4 gewesen. Leider herrscht seit Jahren Krieg zwischen meinen Eltern. Meine Mutter hat angegeben, dass mein Vater während meiner Dienstzeit mir Unterhaltspflichtig sei.
Meiner Meinung nach stimmt das nicht.
Kennt sich jemand aus und kann mir eine Antwort auf meine Frage geben?
Nützlich wäre auch ein Link dazu.
Liebe Grüße
Rebecca
Die Umfrage ist sehr unseriös, zumal sowieso ihre persönlichen Daten Daten zum Alter, Zeitpunkt der Trennung der Eltern, usw. fehlen. Ich würde Ihnen als Ansprechpartner die Unterhaltssicherungsbehörde empfehlen.
Falls wer einen besseren Vorschlag hat, bitte ich darum, mich zu korrigieren.
MkG
Papermonster
ZitatIch würde Ihnen als Ansprechpartner die Unterhaltssicherungsbehörde empfehlen.
Tut mir leid, aber die hat damit nichts zu tun. Die erfüllt Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/usg/gesamt.pdf
Es besteht für Ihren Vater keine Unterhaltspflicht. Er muss nur Unterhalt zahlen, wenn Sie bedürftig sind. Als Volljähriger haben Sie einen Bedarf von circa 600-700 Euro im Monat. Da Sie als SaZ deutlich mehr verdienen, können Sie Ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten und daher muss Ihr Vater auch keinen Unterhalt mehr zahlen.