Hallo,
ich habe über die Suche leider nichts entsprechendes gefunden... :(
Mein TrpArtz hatte mich am Mo KzH geschrieben und zu einem Facharzt überwiesen. Morgen habe ich um 10h einen Termin im SanBereich zur Wiedervorstellung und Besprechung des Befundes des zivilen Arztes.
Trete ich dann morgen ganz normal zum Dienst an oder gilt mein KzH Status bis zur Wiedervorstellung?
Vielen Dank schonmal für eine "aufklärende" Antwort...
Hängt davon ab was der Truppenarzt auf deinen Krankmeldeschein geschrieben hat. Steht da nen Datum oder einfach nur "bis Wiedervorstellung"?
Zitat von: Lidius am 10. Juli 2013, 19:10:45
Hängt davon ab was der Truppenarzt auf deinen Krankmeldeschein geschrieben hat. Steht da nen Datum oder einfach nur "bis Wiedervorstellung"?
Hängt davon an, was der Disziplinarvorgesetzte in seiner Genehmigung befohlen hat.
Truppenarzt hat nur Donnerstag Wiedervorstellung drauf geschrieben.
Disziplinarvorgesetzter hat nur unterschrieben und mir gute Besserung gewünscht...
Da stellt sich mir wiederum die Frage wieso weiß ich nicht wielange und oder ob ich kzH bin.
Sowas kläre ich doch direkt ab. Wenn ich das nicht weiß dann frage ich die entsprechende Stelle, sei es der DV oder den Arzt.
Nochmal: Der TrA hat damit nichts zu tun, er gibt lediglich eine Empfehlung auf dem Krankenmeldeschein, der der DV folgen soll.
Du bist KHZ bis Wiedervorstellung, also bis Morgen zum Termin.
Zitat von: KlausP am 10. Juli 2013, 19:23:29
Zitat von: Lidius am 10. Juli 2013, 19:10:45
Hängt davon ab was der Truppenarzt auf deinen Krankmeldeschein geschrieben hat. Steht da nen Datum oder einfach nur "bis Wiedervorstellung"?
Hängt davon an, was der Disziplinarvorgesetzte in seiner Genehmigung befohlen hat.
Und woran hält sich der DV in 99,9% der Fälle? An die Empfehlung des Truppenarztes. Wenn der Chef zur Threaderstellerin was anderes gesagt hätte, dann müsste Sie ja nicht fragen.
Und trotzdem ist der Arzt - weil sachlich unzuständig - die falsche Adresse.
Erste Regel im Fight Club: Rede nie über .... Äh, ne: Prüfe zunächst örtliche und sachliche Zuständigkeit!
Da das Kind nunmal in den Brunnen gefallen ist, würde ich mich morgens zeitgerecht zum Dienst melden und die Angelegenheit nochmal ansprechen, sonst birgt die Situation Konfliktpersonal.
Ansonsten gilt, dass man sich solche Frage zeitgerecht vor der Abmeldung beim DV stellt und entsprechend abklärt, dann ist man auf der sicheren Seite.