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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: KurhessischerJäger am 10. Juli 2013, 20:23:25

Titel: Fehlerziffern
Beitrag von: KurhessischerJäger am 10. Juli 2013, 20:23:25
Guten Abend!
Wie unterscheiden sich die Fehlerziffern V und VI bzw. wie definieren sich selbige?
Horrido
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: KurhessischerJäger am 10. Juli 2013, 21:52:03
Sorry, Gesundheitsziffer natürlich!
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: Elvis am 10. Juli 2013, 21:55:53
Aus der ZdV 46/1:

ZitatDie Gradationen I, II, III und IV sind ausschließlich bei Befunden zu vergeben, die mit Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit einhergehen.
Die Gradation V ist zu vergeben, wenn folgende drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1.Der entscheidungserhebliche wehrmedizinische Befund ist hinreichend fachärztlich abgeklärt.

2.Er schließt die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit – ausgehend vom Zeitpunkt der Grunduntersuchung – voraussichtlich für mehr als 4 Wochen aus.

3.Er ist durch Therapie oder Zeitablauf erwartungsgemäß so besserungsfähig, dass noch vor Ablauf von drei Jahren die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit festgestellt werden kann.

Die Vergabe der Gradation V ist des Weiteren notwendig und zulässig, soweit im Rahmen einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung die Indikation zur Durchführung einer Untersuchungsmaßnahme gestellt wird, die nicht duldungspflichtig ist und deshalb zu Recht von der untersuchten Person abgelehnt wird.

Gradation VI ist festzustellen, sofern ein Befund die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit dauerhaft ausschließt.

ZdV 46/1 - Begriffsbestimmungen - Anlage 1
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: KurhessischerJäger am 10. Juli 2013, 22:15:20
Danke sehr!
Dann frage ich mich allerdings, ob die "Korrektur" einer VI auf eine V nach ca. einem Jahr i.O. ist, da die VI ja "dauerhaft" die Wehrdienstfähigkeit ausschloss...
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: SpitFire am 10. Juli 2013, 23:27:18
Per Definitionem würde ich das mal auch so sehen. Vorausgesetzt, am Befund per se hat sich nichts geändert oder die VI wurde schlechterdings unrichtig erteilt. Darüber kann man aber lediglich Kaffeesatzlesen. Was ist denn konkret das Problem? Gibt es irgendeine Begründung, wurde beim ärztlichen Dienst nachgefragt?
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: diodon-IV am 11. Juli 2013, 08:24:00
Wo ist das Problem?

ZitatDie Gradation V ist zu vergeben, wenn folgende drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
...
3.Er ist durch Therapie oder Zeitablauf erwartungsgemäß so besserungsfähig, dass noch vor Ablauf von drei Jahren die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit festgestellt werden kann.
...
Gradation VI ist festzustellen, sofern ein Befund die Wehrdienstfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit dauerhaft ausschließt.

Das bedeutet u.a., das eine fehlende Wehrdienstfähigkeit, die länger als 3 Jahre andauert als zunächst dauerhaft im Sinne der Gradation VI betrachtet wird. Wenn sich diese dann doch noch ändert, bedeutet das allerdings nicht, dass eine "Höherstufung" nach V oder gar höher unmöglich ist.
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: KurhessischerJäger am 11. Juli 2013, 08:28:50
Es handelt sich um eine angeborene Spondolyse (Gleitwirbel) und einen Bandscheibenvorfall. Im April 2012 wurde durch den Facharzt eine 42VI vergeben, was ja zur Entlassung führen soll. Daraufhin habe ich mit Hilfe und Verständnis vom KpChef und BFD ab Juni 2012 die BwFachSchule besucht. Im Zuge dessen dann auch einen Ausbildungsplatz zu August 2013 gefunden. Das DU-Verfahren lief und läuft schleppend, diese Woche musste ich noch mal zu dem Facharzt, er hat jetzt eine 42V vergeben. Der Gleitwirbel ist natürlich immer noch da, da angeboren, aber der Bandscheibenvorfall ist deutlich zurückgegangen. Ich frage mich jetzt natürlich, wie sich das auf mein DU-Verfahren auswirkt. :o
Titel: Antw:Fehlerziffern
Beitrag von: wolverine am 11. Juli 2013, 09:06:01
Das ist der Kernbereich ärztlichen Ermessens und dazu wird hier. Nicht einmal ein Arzt etwas Sinnvolles beitragen können. Keiner kennt hier Ihren individuellen Fall und außerdem können zwei Ärzte durchaus zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen.