Hallo zusammen! :)
Ich habe vor mein Studium beim Bund zu machen und habe ein paar Fragen an euch :)
1. Frauen beim Bund - werden sie respektiert? Haben sie Nachteile? Wie läuft es mit eigenen Zimmern/Zelten/ etc etc etc
2. Ich tendiere zwischen den Studienfächern Bwl und Psychologie. Kann man diese auch mit einem wirtschaftlichen Abitur studieren? Wie wirkt sich das Studienfach auf die weitere Zukunft beim Bund aus?
3. Was kann man sich überhaupt für verschiedene Einheiten 'aussuchen' ?
Mehr Fragen fallen mir grade nicht ein.. Wenn noch welche kommen, melde ich mich. :P
1. Solange die Frauen bereit sind Leistung zu zeigen und sich nicht nur mitschleppen zu lassen, werden sie genauso behandelt und akzeptiert wie jeder andere auch. Das trifft auch genauso auf die männlichen Kameraden zu. Zimmer und Zelte sind normalerweise nach Geschlechtern getrennt.
2. Ist es ein Fachabitur oder allgemeines Abitur? Denn mit Fachabitur können Sie nur an der Fachhochschule der Bundeswehr in München studieren. Welche Fächer es dort gibt, können Sie auf der entsprechenden Seite finden. Psychologie dürfte soweit ich weiß nicht dabei sein. Erfülllen Sie mit Ihrem Abitur jedoch die Zulassungsvoraussetzungen für die Universitäten der Bundeswehr, stehen Ihnen dort natürlich bei entsprechender Eignung alle Studiengänge offen.
3. Haben Sie sich ausführlich auf
Bundeswehr-Karriere.de informiert?
Insgesamt sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie in erster Linie Soldat und nicht Student werden. Von den 13 Jahren entfallen nur 4 Jahre auf das Studium. Das man somit nur eine geringe Zeit der Verpflichtungszeit Student ist, sollte einem klar sein.
Zitat von: Ayumi am 11. Juli 2013, 22:35:48
Hallo zusammen! :)
Ich habe vor mein Studium beim Bund zu machen...
Das lese ich hier immer wieder. Hört sich ein wenig an wie "...die Bundeswehr als Studienhintergrund zu nutzen..."
Wie ich so höre, wird aber in allen Beratungs- und Auswahlverfahren großer Wert darauf gelegt, klarzustellen: Es geht in erster Linie ums Soldatsein bzw -werden. Das Studium gibt's obendrauf - aber es ist "Mittel zum Zweck". Nicht umgekehrt. Und das ist wohl vollkommen geschlechterunabhängig.
Liebe Fragenstellerin,
Frauen stehen seit dem Jahr 2000, also im 14. Jahr nunmehr, alle Laufbahnen und Verwendungen offen, soweit sie hierfür geeignet sind. Dies wird an den entsprechenden Stellen in den Auswahlverfahren festgestellt. Seit geaumer Zeit dienen Frauen als Kompaniechefs, in Stäben, haben ihre Generalstabsausbildung absolviert, die Marine hat jüngst ihre ersten beiden Kommandantinnen ernannt und in nicht ferner Zukunft wird es auch die ersten Frauen als Bataillonskommandeur geben. Insofern ist mittlerweile Normalität, dass Frauen in unseren Streitkräften Dienst tun.
Inwieweit sie im Dienst Anerkennung erfahren, hängt, und dies wurde Ihnen bereits beschrieben, ganz wesentlich von ihrem Auftreten ab. Hierzu gibt es übrigens über die Suchfunktion hier im Forum reichlich Lesestoff.
Das Studium ist Regelbestandteil der Ausbildung zum Offizier des Truppendienstes. Warum dies so ist, können Sie ebenfalls, zum Beispiel über Google, ermitteln. Sie werden Soldat und als Soldat haben Sie den Auftrag, Ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Derart schlicht ist die Reihenfolge der Betrachtung. Was Sie studieren (können), hängt davon ab, inwiefern Ihr Schulabschluss von den Bundesländern Hamburg und Bayern anerkannt wird. Ein Fachhochschulstudium können Sie nur an der UniBw München absolvieren. Psychologie können Sie nur mit der allgemeinen Hochschulreife und an der UniV`Bw Hamburg studieren.
Welche Verwendung Sie einschlagen wollen und wie die Ausbildung hierfür gestaltet ist, entnehmen Sie bitte den Karriereseiten der Bundeswehr sowie ihrer Teilstreitkräfte oder der Streitkräftebasis. Auf dieser Basis wäre dann Ihr nächster Schritt, sich von einem Karriereberater beraten zu lassen.
Ergänzung: Alle Laufbahnen stehen für Frauen in der Bundeswehr seit dem 01.01.2001 offen, womit die EUGh Entscheidung von 2000 umgesetzt wurde.
Gruß Andi
Kleine Ergänzung:
Mit Fachabitur gibt es auch die Möglichkeit gewisse Studiengänge bei der Marine zu studieren.
Psychologie (nur mit Abitur) kann man in München und in Hamburg studieren.
Mir ist sehr wohl bewusst, das es bei der Laufbahn des Offiziers hauptsächlich um das Soldatendasein geht, und das ist auch das, was ich will.
Da ich noch 3 Jahre Schule machen muss (durch einige Jugendsünden, die meine schulische Laufbahn beeinflusst haben) habe ich also noch 2 Jahre zeit mich zu bewerben, in diesen ich auch mein vollständiges Abitur machen werde, damit ich Psychologie studieren kann.
Jedoch wurde meine Frage immernoch nicht beantwortet: In wiefern wirkt sich das Studiumfach auf die spätere Laufbahn aus?
Viele Fragen wurden bereits geklärt da ich in den letzen Tagen viele Foren und Blogs gelesen habe, jedoch habe ich noch eine:
vor 3 1/2 Jahren, vor 2 /12 Jahren und vor 1 1/2 Jahren habe ich schei*e gebaut, für die ich auch eine Anzeige bekommen habe (die erste Straftat war wegen Marihuanakonsum, ich bekam jedoch keine Anzeige oder sonstiges da ich noch unter 13 Jahren alt war) die anderen beiden Ladendiebstähle.
Ich bin auf das alles DEFINITIV nicht stolz!
So, jetzt zu meiner Frage: ich bekam für keines dieser Delikte eine Strafe (wurden vom Staatsanwalt niedergelgt) - stehen sie trotzdem in meiner Akte im Bundeszentalregister und können mir meine Laufbahn bei der Bundeswehr nicht ermöglichen?
Liebe Grüße
ZitatJedoch wurde meine Frage immernoch nicht beantwortet: In wiefern wirkt sich das Studiumfach auf die spätere Laufbahn aus?
In den meisten Fällen garnicht. In Deutschland wird der Offizierberuf als akademischer Beruf betrachtet, deshalb wünscht man sich, dass die allermeisten Offiziere ein Hochschulstudium absolvieren. Das dient aber primär dem Erlernen analytischen Denkens und von Problemlösungsansätzen, ausserdem dem selbstständigen Fortbilden über die gesamte Dienstzeit hinweg. Die fachlichen Inhalte und Qualifikationen spielen nur bei bestimmten Verwendungen eine Rolle. Willst du beispielsweise technischer Offizier in einem fliegenden Verband werden, ist ein technischer Studiengang (E-Technik, Maschbau oder LRT) vorgeschrieben. Ein technisches Studium können aber genauso Infanteristen und Panzeroffiziere absolvieren, wenn dies ihrem Interessenbereich entspricht.
Grundsätzlich solltest du aber möglichst Kombinationen suchen, die dir auch im zivilen Leben nach der Bundeswehrzeit positiv angerechnet werden können. Infanterist mit Maschinenbau ist z.B. so eine Kombination, bei der es ziemlich leicht zum Stolperstein werden kann, dass man nach dem Studium etwas völlig anderes gemacht hat. Wenn du dich allerdings für Wirtschaft interessierst, bietet sich eine militärische Verwendung im Bereich Nachschub/Logistik an.
ABER als Truppendienstoffizier wirst du in den meisten Fällen so oder so nicht studiennah eingesetzt, sondern z.B. in querschnittlichen Vorgesetztenfunktionen. Du brauchst also nicht erwarten, dass du als Fernmeldeoffizier mit E-Technik Abschluss der absolute Crack für Kommunikationstechnologie wirst. Dennoch erachte ich persönlich solche Kombinationen für sinnvoll, denn sie vermitteln dem zukünftigen zivilen Arbeitgeber zumindest einen entfernten Zusammenhang zwischen Studium und Verwendung. Zumindest mehr als beim Infanteristen mit LRT-Studium.
Wenn du dich also nach der "späteren Laufbahn" erkundigen möchtest, so gibt es typische Verwendungen für junge Offiziere nach dem Studium. Einerseits natürlich Zugführer und Kompanieeinsatzoffizier (das ist eine Art "rechte Hand" des Chefs, die ihn bei der Führung seiner Kompanie und der Planung von Einsätzen, Übungen und Ausbildungsvorhaben unterstützt). Für Offiziere im technischen Bereich natürlich auch der Technische Offizier, auf seefahrenden Einheiten der Wachoffizier, in fliegenden Einheiten als Pilot und und und.
Ach ja, zu deinen Fehltritten:
Wenn die noch in deiner Akte stehen, wird an deinem Einstellungsverfahren der Wehrdisziplinaranwalt beteiligt. Der wird letztendlich darüber entscheiden, ob du in dieser Hinsicht für die Bundeswehr tragbar bist oder nicht.
Die Dinger stehen also in deiner Akte und deuten eher nicht auf einzelne Fehltritte, sondern auf regelmäßiges Fehlverhalten hin. Stell dich lieber mal darauf ein, dir nen anderen Beruf zu suchen.
Zitat von: DerTommy86 am 14. Juli 2013, 21:04:13
Ach ja, zu deinen Fehltritten:
Wenn die noch in deiner Akte stehen, wird an deinem Einstellungsverfahren der Wehrdisziplinaranwalt beteiligt. Der wird letztendlich darüber entscheiden, ob du in dieser Hinsicht für die Bundeswehr tragbar bist oder nicht.
Die Dinger stehen also in deiner Akte und deuten eher nicht auf einzelne Fehltritte, sondern auf regelmäßiges Fehlverhalten hin. Stell dich lieber mal darauf ein, dir nen anderen Beruf zu suchen.
Abwarten. Ausserdem haben die Wehrdisziplinaranwälte damit so ziemlich genau gar nix zu tun, das macht der Rechtsberater und nicht jeder Rechtsberater ist Wehrdisziplinaranwalt.
Die Taten liegen zum Einstellungszeitraum schon länger zurück, ausserdem kam es nie zu einer Verurteilung. Wenn die die Staatsanwaltschaften sämtlich von der Verfolgung abgesehen haben, dann muss das ganze nicht mal angeben werden (Es wird explizit nach Verurteilungen gefragt).
Zitat von: Ayumi am 14. Juli 2013, 18:29:59
- stehen sie trotzdem in meiner Akte im Bundeszentalregister und können mir meine Laufbahn bei der Bundeswehr nicht ermöglichen?
Meines Halbwissens(!) nach nicht. Man kann auch selbst Einsicht beantragen.
Dafür ist ein kurzes Schreiben ans Bundesamt für Justiz notwendig unter Angabe von Geburtsdatum und Ort, in Deinem Amtsgericht vor Ort kannst Du dann nach 1-2 Wochen reingucken.
Ein einfacher Blick ins Gesetz bringt da Aufklärung
Zitat
§ 4 Verurteilungen
In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1.
auf Strafe erkannt,
2.
eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
3.
jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
4.
nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/
Also heißt es, wegen Absatz 3 und 4 das diese Strafen eingetragen wurden?
*Delikte, anstatt Strafen
Zitat von: Ayumi am 14. Juli 2013, 21:56:36
Also heißt es, wegen Absatz 3 und 4 das diese Strafen eingetragen wurden?
Beantworte dir die Fragen doch einfach selbst:
Wurdest du durch ein deutsches Gericht mit Strafvorbehalt verwarnt?
Wurdest bei dir durch ein deutsches Gericht die Schuld nach §27 JGG festgestellt?
Das muss ja alles bei dir auf den Einstellungsbescheiden stehen.
Ansonsten haben wir hier auch einige Juristen, möglicherweise kann dir einer von dennen auch noch ne bessere Auskunft geben.
Ich muss ehrlich sagen - das weiß ich nicht!
Ich werde mal schauen ob ich den Brief noch irgendwo bei meinem Eltern finden kann (damals haben die sich nämlich noch darum gekümmert).
Aber danke für die Info's :)
Bei weiteren Fragen werde ich mich melden!:)
Und wir brauchen so eine unsachliche Diskussion auch nicht - Ende
unsachliche Diskussion?
Ich hatte nur ein paar Fragen, aber man wird hier ja echt nett behandelt ^^
Und jetzt kommen bitte nicht solche Sprüche wie 'Beim Bund hast du dauerhaft einen rauen Umgangston' - das ist mir bereits bewusst! ;)
Sie waren doch gae nicht gemeint, oder haben Sie als Gast mit dem "Nick" -.- geschrieben?
Das geht nicht gegen Dich!! Da hatte einer um 20:00 auf unterstem Niveau gegen Frauen beim Bund gepöbelt, dass wurde inzwischen gelöscht.
Das ist ja interessant! Da kann ich nur hoffen, dass der Vogel beim KC grandios verkackt und niemals PzGrenFw wird.
Zitat von: KlausP am 16. Juli 2013, 20:45:50
Das ist ja interessant! Da kann ich nur hoffen, dass der Vogel beim KC grandios verkackt und niemals PzGrenFw wird.
Welch eine Schande das wäre. Würd dem TE gerne mal meine ehemalige Ausbilderin vorstellen. Frau OFw welche genau da ist wo er hin möchte. Nämlich bei den PzGren. Sprengungen von Ihr sind filmreif :)
Oh ja,da fällt mir auch eine Kameradin ein, die von uns nach Munster versetzt worden ist. ;D