Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: cup am 14. Juli 2013, 02:13:42

Titel: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: cup am 14. Juli 2013, 02:13:42
Guten Abend Kameraden,

ich bin gerade in der AGA und habe ein kleines Problemchen. Ich habe einen Kameraden der nachweislich regelmäßig größere Mengen THC/Marihuana konsumiert und ganz wohl ist mir dabei nicht, wenn ich an die kommende Schießausbildung denke und generell daran, dass er irgendwann mal mit anderen Kameraden im (evtl. vollkommen High) Hindukusch kämpfen wird und dort nicht nur sein Leben aufs Spiel setzt. Wir hatten zwar schon einiges an Unterricht, auch zum Thema Wahrheitspflicht und Meldungen, aber zur oft genannten "Meldungspflicht des Soldaten" noch nicht. Er verstößt doch eindeutig gegen das Gesetz zu Gesunderhaltung und ein Ausschlusskriterium wäre dies ja auch gewesen, bei der Musterung, oder etwa nicht(ich denke mal ich habe nicht umsonst in diesen Becher gepinkelt)?

Durch welche ZdV lässt sich solch eine Meldung begründen?

Ich kenne mich nicht wirklich mit Drogen aus (warum auch?) und will mich damit auch eigentlich nicht beschäftigen, insofern frage ich mich ob ich eventuell ein wenig übertreibe? Was sagt ihr dazu?

Und zur letzten Frage: Der normale Melde-Weg wäre meines Wissens nach: VP-GrpFührer-ZugFührer-KpChef, oder? Gibt es eine Möglichkeit mich direkt an eine Stelle zu wenden, bei der ich nicht direkt als Kameradenschwein da stehe (VP ist sehr gut befreundet mit dem Kameraden und mein GrpFührer mag solche Arten von Meldungen überhaupt nicht)? Eventuell mit den sozialen Dienst in Verbindung setzten?

Vielen Dank & liebe Grüße!
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2013, 07:59:58
Es gibt keinen Meldeweg über die VP. Der Dienstweg heißt, dass es über die Vorgesetzten zu gehen hat. In so einem Fall würde ich immer direkt an den KpChef gehen. Er ist la der Disziplinarvorgesetzte.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: justice005 am 14. Juli 2013, 09:07:47
Es gibt keine Pflicht,so etwas zu melden,aber Sie sollten es trotzdem tun. Ich teile die von Ihnen vorgebrachten Gründe hierfür nachdrücklich. Wenden Sie sich an den Chef und teilen Sie ihm Ihren Verdacht mit. Wenn der Chef clever ist, wird er einen Durchsuvhungsbeschluss erwirken und die Sachen des Kameraden auseinander nehmen und die Drogen finden. Dann folgt ggf. Eine fristlose Entlassung des Kameraden und das ist auch gut so.

Gehen sie direkt zum Chef. Je weniger Leute davon wissen um so besser...
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Schamane am 14. Juli 2013, 09:36:06
Ich schließe mich justice005 an, je weniger von dem Sachverhalt wissen desto besser ist es und ihr und sein erster Disziplinarvorgesetzte ist der Kompaniechef und bei diesem sollten sie sich in einer dienstlichen Angelegenheit melden und den Sachverhalt darstellen.
Dann wird ihr Chef schon die geeigneten Maßnahmen einleiten um ihren Verdacht zu erhärten oder zu entkräften und bei Erhärtung des Verdachts an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Titel: AW: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: leedrag am 14. Juli 2013, 09:41:58
Den vorrednern kann ich nur zustimmen. Gehen sie zum Chef und zwar als bald.
Der "Kamerad" begeht nachweislich eine Kernpflichtverletzung nach § 7 Soldatengesetz (Pflicht zum treuen Dienen). Damit gefährdet er wie festgestellt nicht nur sich sondern auch seine Kameraden.
Glauben sie mir wenn der Chef davon weis und auch was gefunden hat ist der "Kamerad" binnen Tagen fristlos entlassen. Da gibt es kaum was wo unsere Wehrdisziplinaranwälte schneller arbeiten. ABER zurecht. Solche Leute haben meiner Meinung nach nichts in der Bw zu suchen.
Bereiten sie sich auch darauf vor vom Chef als Zeuge in dem Fall vernommen zu werden. Neben den evtl. gefundenen Drogen und dem Drogentest der wohl noch ansteht sind sie ein wichtiges Element innerhalb der Ermittlungen. Nur keine Angst ihnen passiert aber nichts ;)
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juli 2013, 09:54:38
Zitat von: justice005 am 14. Juli 2013, 09:07:47
Gehen sie direkt zum Chef. Je weniger Leute davon wissen um so besser...

mehr ist dazu nicht zu sagen
Titel: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: cup am 14. Juli 2013, 12:34:39
Vielen Dank für die vielen Antworten, ich werde es dem Chef melden.Mal sehen was dabei rauskommt.


liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag. :)
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: apollo98 am 14. Juli 2013, 14:15:14
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Du handelst auf jeden Fall richtig, wenn du das dem Chef meldest.

Mich persönlich würde interessieren, wie diese Geschichte weiter geht und würde mich freuen, wenn du uns berichtest.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 14. Juli 2013, 16:55:37
Zitat von: apollo98 am 14. Juli 2013, 14:15:14
wie diese Geschichte weiter geht und würde mich freuen, wenn du uns berichtest.

Normalfall so:

Besuch von andis Waffenbrüdern  die auch einen vierbeinigen Kameraden dabei haben die dann den Arbeitsplatz und die Stuben von den Kerl untersuchen  ;D :o

als kollateralschaden fallen gleich einige andere Kameraden mit auf und der DV bzw sein Vernehmungsoffz (EO) haben einiges ab papier schwarz zu machen ;) ::)
Titel: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: cup am 14. Juli 2013, 18:57:11

Zitat von: bayern bazi am 14. Juli 2013, 16:55:37
Normalfall so:

Besuch von andis Waffenbrüdern  die auch einen vierbeinigen Kameraden dabei haben die dann den Arbeitsplatz und die Stuben von den Kerl untersuchen  ;D :o

als kollateralschaden fallen gleich einige andere Kameraden mit auf und der DV bzw sein Vernehmungsoffz (EO) haben einiges ab papier schwarz zu machen ;) ::)

Ich weiß allerdings dass er das Zug nur Zuhause konsumiert und dort auch lagert. Ich denke dass werde ich auch erwähnen und so wird es wahrscheinlich eher auf kollektives Becherpinkeln hinauslaufen. ;)

Werde die Meldung im laufe der Woche machen, je nachdem wie sich die Zeit bietet. Berichten werde ich auch!
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 20:58:51
Hallo cup,

eine ZDV kann ich Dir nicht nennen, aber es geht sogar ein Stück höher! Schau einmal ins Soldatengesetz. Wenn Du einen Paragrafen suchst,
da gibt es sogar zwei die passen könnten. Da wäre einmal §12 Pflicht zur Kameradschaft. Mit dem vermutlichen BTM-Konsum bringt er sich um. Das musst Du verhindern. --> Pflicht zur sofortigen Meldung. § 17 Verhalten im und ausser Dienst. §17,4 Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. --> Dein Kamerad begeht einen klaren Gesetzesverstoss.

Also ab zum Chef.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2013, 21:13:53
@ AFCS:

Kurz: Schwachfug.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 21:20:10
Zitat von: F_K am 14. Juli 2013, 21:13:53
@ AFCS:

Kurz: Schwachfug.

Warum?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Kormoran am 14. Juli 2013, 21:31:47
Weil der TE nicht durch §12 verpflichtet ist, ihn weiterzumelden!
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: F_K am 14. Juli 2013, 21:40:29
.. und auch der andere § völlig falsch ausgelegt worden ist.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 21:43:31
Zitat von: Kormoran am 14. Juli 2013, 21:31:47
Weil der TE nicht durch §12 verpflichtet ist, ihn weiterzumelden!

Hallo Kormoran,

korrekt, aber.

§ 12 SG
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Eine Pflicht zur Meldung kann man daraus nicht ableiten. Ich beziehr mich auf "In Not und Gefahr beizustehen". Für mich gibt es jetzt mehrere Kameraden die in Not sind. Einmal der Kamerad, der das Zeug nimmt, und die anderen Kameraden. Welche Möglichkeiten hat Cup? Gut, er kann in die Gesprächsterapie einsteigen usw. Hat er die Qulifikation dazu ? Wie kann er seine anderen Kameraden schützen? Welche Möglichkeiten hat er dazu? Als Soldaten, keine. Also bleibt nur die dienstliche Meldung.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: dunstig am 14. Juli 2013, 21:51:54
Und ich dachte immer das Denunziantentum wäre abgeschafft...
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2013, 21:58:50
Zitat von: dunstig am 14. Juli 2013, 21:51:54
Und ich dachte immer das Denunziantentum wäre abgeschafft...
Und wie stehst du zu deinem Satz, wenn der unter Drogen stehende Soldat bei eine Schießen einen Kameraden tödlich verletzt und du den Eltern erklären musst, dass du davon gewusst hast, es aber nicht verhindert hast?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: dunstig am 14. Juli 2013, 22:34:38
Ralf ich bin mit dir völlig einer Meinung. Ich halte ein solches Verhalten für nicht tragbar und würde den entsprechenden Kameraden sofort melden. Ich wollte lediglich darauf eingehen, dass der User AFCS-EDPM aus dem §12 SG hier versucht, rechtliche Zusammenhänge und Pflichten zu konstruieren, die meiner Meinung nach nicht bestehen.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: F_K am 15. Juli 2013, 08:56:19
@ AFCS:

Hast Du eine rechtliche Ausbildung?

Das "in Not und Gefahr" ist z. B. eine KONKRETE und AKUTE Gefechtssituation, nicht mehr, nicht weniger.

Natürlich bringt auch "ein Bierchen zuviel" einen Soldaten HYPOTHETISCH (bei Fahrzeuggebrauch) in Lebensgefahr oder gefährdet (THEORETISCH) dessen Gesundheit - aber es gibt nicht mal eine juristische Mindermeinung, die hier eine Meldepflicht heraus "konstruiert".

@ Ralf:

Ich würde eine solche Situation auch melden - "Melden macht frei".

Es gibt aber keine gesetztliche Verpflichtung aus dem SG heraus, dies zu tun.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: wolverine am 15. Juli 2013, 09:50:09
Zitat von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 21:43:31
§ 12 SG
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.

Eine Pflicht zur Meldung kann man daraus nicht ableiten. Ich beziehr mich auf "In Not und Gefahr beizustehen". Für mich gibt es jetzt mehrere Kameraden die in Not sind. Einmal der Kamerad, der das Zeug nimmt, und die anderen Kameraden. Welche Möglichkeiten hat Cup? Gut, er kann in die Gesprächsterapie einsteigen usw. Hat er die Qulifikation dazu ? Wie kann er seine anderen Kameraden schützen? Welche Möglichkeiten hat er dazu? Als Soldaten, keine. Also bleibt nur die dienstliche Meldung.
Abenteuerlich... ???
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2013, 12:42:02
@F_K: Ja ich weiß.

Konstruierter Fall:
Wie ist es denn da mit einer rechtl. Verpflichtung?
Ich sehe, wie sich die Aufsicht beim Schießen zudröhnt oder volllaufen lässt oder auch als Kraftfahrer hinters Stuer setzt. Er zeigt Ausfallerscheinungen. Gibt es hier eine rechtliche Verpflichtung einzugreifen um Unheil abzuwenden?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: F_K am 15. Juli 2013, 12:49:04
@ Ralf:

Ich weise sogar Soldaten zurecht, die im Gurtzeug rauchen - nicht wegen dem Drogenkonsum sondern wegen der (unwahrscheinlichen) Sicherheitsgefährdung und dem mangelnden Gehorsam.

Konkret ging es aber hier um die Frage, ob ein Mannschaftssoldat (kein Vorgesetzter!) mehr oder weniger privat erlangte Kenntnisse weitermelden MUSS bzw. es dafür eine gesetztliche Verpflichtung gibt.

.. und die Antwort auf diese Frage ist eben eindeutig: Nein.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Andi am 15. Juli 2013, 13:04:30
Und für (mögliche) Vorgesetzte gibt es gemäß Soldatengesetz in und außer Dienst die Pflicht zur Dienstaufsicht und die Pflicht (auch von anderen gegebene) Befehle durchzusetzen.

Gruß Andi
Titel: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: cup am 15. Juli 2013, 22:03:46
Guten Abend Kameraden,

ich finde die die Diskussion hier sehr interessant und freue mich über die rege Beteiligung.

Als ich heute auf dem Weg zum KpChef war, habe ich den Kameraden noch einmal auf dem Flur angetroffen und wir haben uns in einer ruhigen Minute auf der Stube unterhalten. Nach dem ich ihm dargelegt habe, dass ich seinen BTM Konsum melden werde, bat er mich darum dies nicht zu tun, er wollte lieber selbst kündigen. Ich empfand dies für uns alle als beste Lösung und habe so auf die Meldung verzichtet. Der Kamerad hat nun tatsächlich freiwillig seine Sachen gepackt und wird in den kommenden Tagen ausgekleidet.


liebe Grüße, cup.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: apollo98 am 15. Juli 2013, 22:19:39
Warum?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: MarcAurel am 15. Juli 2013, 23:30:08
Zitat von: apollo98 am 15. Juli 2013, 22:19:39
Warum?

Frage ich mich auch. Wird bei den "Selbstgehern" eigentlich auch noch ein Abschluß-90/5er durchgeführt? Dann kommt es doch sowieso noch raus.
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: itschie am 16. Juli 2013, 00:15:59
Also ich kann mich zwar nicht mehr genau Erinnern aber wenn er quasi nur im Zeitraum vor der Musterung nix genommen hat, müsste es doch auch bei der Einstellungsuntersuchung auffallen, heißt er wäre jetzt früher oder später so oder so dran. Naja das verfahren wird er so oder so bekommen egal ob er freiwillig geht oder gegangen wird.

Mitleid mit solchen Leuten habe ich keins!
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Sossar am 16. Juli 2013, 07:53:15
Moin.

Ich versteh sowieso nicht, wie man als freiwilliger so einen Mist bauen kann...
Das weiß man doch vorher...
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: KlausP am 16. Juli 2013, 07:57:51
Zitat von: itschie am 16. Juli 2013, 00:15:59
Also ich kann mich zwar nicht mehr genau Erinnern aber wenn er quasi nur im Zeitraum vor der Musterung nix genommen hat, müsste es doch auch bei der Einstellungsuntersuchung auffallen, heißt er wäre jetzt früher oder später so oder so dran. Naja das verfahren wird er so oder so bekommen egal ob er freiwillig geht oder gegangen wird.

Mitleid mit solchen Leuten habe ich keins!

Welches Verfahren? Wie kommen Sie darauf, dass es eins geben wird?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: bayern bazi am 16. Juli 2013, 08:37:53
der geht freiwilig  also steht nix von btm in den akten


und in 2 jahren  wenn alles clean ist  kommt hier ein fred   "ich hab damals aufgehört  wie komm ich wider zum bund"

und dem psycho wird dann auf die frage  WISO aufgehört was vom kranken hamster zu hause erzählt :D
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Sascha.H. am 17. Juli 2013, 03:15:44
Meiner Meinung nach, sollte JEDER der im Dienst der Bw steht, alle 2 Monate unter Aufsicht einen Urintest abgeben müssen !
Was aber LEIDER aus finanzieller Hinsicht wohl NICHT machbar sein wird.


MEINE persönliche Meinung !



MfG
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: dunstig am 17. Juli 2013, 05:15:57
Und mit welchen Gründen wollen Sie das rechtfertigen?
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: justice005 am 17. Juli 2013, 07:54:00
ZitatWas aber LEIDER aus finanzieller Hinsicht wohl NICHT machbar sein wird.

Vor allem ist es aus rechtlichen Gründen nicht machbar.

Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Sascha.H. am 17. Juli 2013, 12:12:37
Rein aus Sicherheitsgründen.
...tut mir Leid, an die rechtlichen Gründe hab ich gar nicht gedacht (dann vllt. auf freiwilliger Basis).

MfG Sascha
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: wolverine am 17. Juli 2013, 12:17:59
Zu spät ;D
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: Sascha.H. am 17. Juli 2013, 12:22:38
Och menno  ;D
Titel: Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: cup am 17. Juli 2013, 21:03:59
Bei der Einstellungsuntersuchung wurde bei uns  kein weiterer Urintest durchgeführt. Das war das "Problem" dass dazu führt dass er überhaupt so lange bleiben konnte. Er hat als Grund für seine Kündigung seine mangelnde sportliche Ausdauer angegeben.


liebe Grüße, cup. :)
Titel: Antw:Meldepflicht des Soldaten
Beitrag von: BSG1966 am 20. Juli 2013, 12:30:07
Zitat von: AFCS-EDPM am 14. Juli 2013, 20:58:51
Mit dem vermutlichen BTM-Konsum bringt er sich um.

Wie Sie auf die vermeintlich tödliche Wirkung von THC kommen würde mich mal interessieren...