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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Timmyboy am 14. Juli 2013, 12:04:17

Titel: Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: Timmyboy am 14. Juli 2013, 12:04:17
Hallo.

Ich bin seid 1.7. in der AGA und als SaZ mit insgesamt 13 Jahren Dienstzeit ( 6 Monate Widerrufsrecht ) und 4 Jahren Studium eingeplant. Meine Frage lautet wie folgt: Wenn ich bei der Bw bleiben sollte und ich mein Studium hinter mir habe, ist es dann auch möglich sich für die Verwendungsspezifische Ausbildung und nach dieser Ausbildung dann im Dienst in ein Nachbarland versetzen zu lassen? Der Grund wäre, dass ich evtl. kürzere Fahrzeiten hätte. Ich wohne nämlich nahe der belgischen Grenze und da ist mir das in den Sinn gekommen.

MfG, Timmyboy.
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2013, 14:05:47
Wenn es dort Dienstposten in deiner Verwendung gibt und dein Personalführer dich dann einplant, kann das klappen. Kommt halt drauf an, wie viele dort ggf. noch hinwollen. Aber generell gilt, dass Dienstposten ja zu besetzen sind, warum dann nicht du?
Lange wird das aber nicht sein, da du als Offz SaZ ja auch gewissen (förderlichen) Versetzungen unterliegst.
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: Andi am 15. Juli 2013, 13:19:08
Soll heißen: Nach dem Studium alle 2-3 jahre eine Versetzung!
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: Timmyboy am 17. Juli 2013, 21:38:01
In der OPZ hat ein betreuender Offizier mir das so erklärt, dass das mit dem alle 2-3 Jahre Versetzungspflicht mehr auf dem Papier stattfindet, der meinte, dass eine Versetzung auch in die Nachbarstube oder sonst Kasernenintern stattfinden kann... oder hat der mir da Blödsin erzählt? Bekommt man dann im Auslnd stationier auch den doppelten Sold?
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: SpitFire am 17. Juli 2013, 22:42:56
Zitat von: Timmyboy am 17. Juli 2013, 21:38:01
In der OPZ hat ein betreuender Offizier mir das so erklärt, dass das mit dem alle 2-3 Jahre Versetzungspflicht mehr auf dem Papier stattfindet, der meinte, dass eine Versetzung auch in die Nachbarstube oder sonst Kasernenintern stattfinden kann... oder hat der mir da Blödsin erzählt? Bekommt man dann im Auslnd stationier auch den doppelten Sold?


Es ist theoretisch natürlich möglich, eine Folgeverwendung im selben Verband/Standort zu bekommen - verlassen würde ich mich aber nicht darauf, schon gar nicht für die gesamte Dienstzeit.
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: BSG1966 am 20. Juli 2013, 18:15:02
Zitat von: Timmyboy am 17. Juli 2013, 21:38:01
In der OPZ hat ein betreuender Offizier mir das so erklärt, dass das mit dem alle 2-3 Jahre Versetzungspflicht mehr auf dem Papier stattfindet, der meinte, dass eine Versetzung auch in die Nachbarstube oder sonst Kasernenintern stattfinden kann... oder hat der mir da Blödsin erzählt? Bekommt man dann im Auslnd stationier auch den doppelten Sold?

Also, dass sowas passieren KANN ist schonmal nie falsch. Man KANN auch vom Blitz erschlagen werden. Die Bahn KANN auch mal pünktlich ankommen. Fakt ist jedoch dass so ziemlich jeder Soldat mal nach hier oder da musste, gestern im Unterricht ein OStFw, der von Schleswig-Holstein ins Allgäu - und Jahre später vom Allgäu nach Schleswig-Holstein versetzt wurde. Jetzt ist sein Dienstposten in München. Soviel dazu.

Warum sollten Sie im Ausland doppelten Sold erhalten?!
Titel: Antw:Versetzung ins Nachbarland
Beitrag von: KlausP am 20. Juli 2013, 18:18:06
ZitatWarum sollten Sie im Ausland doppelten Sold erhalten?!

Vielleicht sollte er mal nach "Auslandsdienstbezüge" gurgeln.