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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Gast12 am 15. Juli 2013, 21:22:24

Titel: Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: Gast12 am 15. Juli 2013, 21:22:24
Werte Community,

wie genau sieht ein Sorgerechtsnachweis aus? Reicht eine Bescheinigung der Nichtabgabe von der Sorgeerklärung vom Jugend- und Sozialamt aus? Ist der Nachweis auch nicht gültig, wenn er 2008 ausgestellt wurde?

Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: Gast12 am 15. Juli 2013, 21:25:03
Zitat von: Gast12 am 15. Juli 2013, 21:22:24
Ist der Nachweis auch noch gültig, wenn er 2008 ausgestellt wurde?


Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: StOPfr am 15. Juli 2013, 22:38:19
Ich meine, dass so ein Nachweis immer möglichst aktuell sein sollte, weil sich Umstände in fünf Jahren geändert haben können. 
Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: Gast12 am 15. Juli 2013, 22:47:39
Das Problem wäre dann aber, dass (so habe ich es zumindest auf vielen Seiten gelesen) ich 3-4 Wochen warten müsste. Dadurch verschiebt sich dann die ganze Zeitplanung. Es ist doch aber sehr selten, dass wieder ein gemeinsames Sorgerecht nach der Übertragung auf eine Person zustande kommt.
Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: StOPfr am 15. Juli 2013, 22:56:11
Wenn der Nachweis einen dauerhaften Zustand bescheinigt, muss er nicht erneuert werden. Sonst wirst du das Blatt eben nachreichen müssen.
Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: Gast12 am 15. Juli 2013, 23:01:13
Also auf der Bescheinigung ist keine Angabe, dass er nur temporär gültig ist. Du meinst das würde bei dem Nachweis mit dem Nachreichen auch funktionieren? Ist ja nicht ganz unerheblich...

Wäre nämlich schön doof, weil ich meine Bewerbung direkt die erste Ferienwoche rausschicken wollte, um so früh wie möglich Report und hoffentlich eine Einladung zu den Eignungstests (Offizier) zu bekommen.
Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: StOPfr am 16. Juli 2013, 09:58:47
Zitat von: Gast12 am 15. Juli 2013, 23:01:13
Also auf der Bescheinigung ist keine Angabe, dass er nur temporär gültig ist.
Dann sollte die Bescheinigung ausreichen.
Titel: Antw:Sorgerechtsnachweis
Beitrag von: Gast12 am 16. Juli 2013, 15:39:36
Hab mich nochmal näher erkundigt und herausgefunden, dass dieser Nachweis vor Ort beim regionalen Jugend- und Sozialamt ausgestellt werden kann. Die obengenannten Zeitangaben haben sich auf den Postweg bezogen. Also dürfte ich den Nachweis bis Donnerstag haben...

Vielen Dank für die schnelle Antwort!