hi,
nachdem ich eben den Post "Weihnachten" las, fiel mir ein, dass ich gerne wissen würde wei das mit "normalen"/gesetzlichen/teilweise regional abhängigen Feiertagen ist??!! Frei?!?! oder normaler Dienstbetrieb?
mfg,
"in-4-Tagen-G" Dennis
Komm darauf an.
An Weihnachten haben die Kompanine meist frei bis Neujahr es findet an den Feiertagen kein reglurärer Dienst statt. Dazwischen ist der Kompanieurlaub, den hat man bloß wenn man Urlaub aufgespart hat.
Meist gibt es an den Feiertagen Sonderurlaub oder Quartalstage oder an Fasching hat 50% am Dienstag frei und 50% am Montag.
Aber man kriegt nich an allen Feiertagen frei.
Davon ausgenommen sind natürlich die Sonderdienste wie Wache, GvD, UvD diese werden immer gestellt.
edit:
Du wirst doch erst mir Wirkung zum 1.10 G
Hi!
Du hast an den Feiertagen, die in dem Bundesland in dem du dienst gesetzlich festgelegt sind ganz normal frei wie jeder normale Arbeitnehmer auch (bis auf Sonderdienste natürlich).
ah ok, also ist das mal völlig unterschiedlich.... na super ;-), also halt wie immer, abwarten und schauen was passiert ;-)
trotzdem thx, und ja mailman ich werde erst mit wirkung zum 01.10 G, aber bekomme wohl schon bei der "in-marsch-setzung" die klappen....
mfg,
dennis
Wobei das teilweise auch davon abhängen kann, zu welchem Großverband die eigene Dienststelle gehört. Unser Btl war beispielsweise Teil eines im Rheinland beheimateten Verbandes, dementsprechend gab es eigentlich für alle Truppen der Division einheitlich an Karvenal (bzw. nur Mo und Di) frei. Halt mit der angesprochenen Ausnahme, das Sonderdienste (Wache, UvD, in dieser Zeit auch Küche und was-nicht-sonst-noch-alles) weiterhin stattfanden.
Genauso war beispielsweise der 24.12. frei (obwohl kein Feiertag) und zwischen den Jahren musste nur für den 27. und 28. Urlaub genommen werden (oder war an den restlichen Tagen Wochenende ???).