Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich habe am Freitag ein Infogespräch beim Kwea Köln. Ich möchte mich wiedereinstellen lassen. Ich bin 33 Jahre alt und von Beruf Schlosser. Was habe ich für Möglichkeiten? Ich würde gerne bis zur Rente da bleiben. Weiss aber nicht ob das geht. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Gruss
Berufsoldat kann man erst werden wenn man mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht hat.
Und mehr braucht man eigentlich nicht schreiben, da mir dieser Satz zeigt:
Zitat von: GRené80 am 22. Juli 2013, 09:02:01
Ich würde gerne bis zur Rente da bleiben.
Das Sie sich bisher in keinster weise mit dem Berufsoldaten beschäftigt haben, den sonst wüssten Sie das ein Berufsoldat nicht in Rente geht.
Richtig,
deswegen frag ich ja. Also käme erst einmal eine Verpflichtung auf Zeit auf mich zu? Der Mensch beim KwEa sagte mir das Feldwebel im teschnischen Dienst eine Option wäre. Und Rente war eher symbolisch gemeint. Was ich damit sagen wollte war das mir SAZ 12 nicht viel hilft da ich dann 45 bin und auf dem normalen Arbeitsmarkt wohl keine Chance mehr hätte.
Grüsse
Wenn dein Beruf "Modellschlosser" heißt, wäre er für ein paar Verwendungen militärisch nutzbar. Denn nur dann könntest du aufgrund diens Alters in die Laufbahn der Uffz (SaZ 08)/Fw (SaZ 12) eingestellt werden.
Das mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. Zum einen müsstest du erst einmal eine Fw Stelle bekommen und dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.
Ins KWEA Köln? Da gibst nicht mehr. Du wirst wohl eher zum Karrierberater Köln gehen.
ZitatDas mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. ... dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.
Genau, weil Sie sich in Ihrem Alter genau noch ein einziges Mal im Rahmen der Erstbewerberregel zur Übernahme zum BS bewerben können.
Oha,
das stimmt mich eher pessimistisch. :-\ Meine genaue Berufsbezeichnung ist Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik. Naja mal sehen was der Berater am Freitag sagt.
Du hast Recht, nicht KwEa sondern Karriereberater wars.
ZitatMetallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Da gibt es deutlich mehr zugeordnete Verwendungen. allerdings gibts auch viele Bewerber mit so einem o.ä. Beruf.
Hallo,
ich bin selbst mit 32 Jahren als Wiedereinsteller zurück. Vormals SaZ 8. Aussage KWEA 2011/12 Einstellung über 30j nur mit Beruf der verwendbar, wobei es ja eigentlich keine Altersgrenze mehr gibt. Das sind meistens nur Berufe auf Meisterebene. Verpflichtungszeit bis max. SaZ bis 25j möglich Vordienstzeit/Wehrübungen werden mit eingerechnet. Altersgrenze 40j gibt es nicht mehr. Berufssoldat werden nur ab Fw aber Alter ist beim Erstbewerber erst mal egal wobei er in seinem Jahrgang natürlich von den punkten sehr hoch kommen müsste.
ZitatAltersgrenze 40j gibt es nicht mehr.
Doch, die gibt es insoweit, als dass bei Einstellung/Ernennung SaZ oder
BS über 40 dem BMF ein Einzelantrag zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Und die Genehmigung ist kein Automatismus, dort müssen schon zwingende dienstl. Gründe vorliegen.
ZitatBerufssoldat werden nur ab Fw aber Alter ist beim Erstbewerber erst mal egal wobei er in seinem Jahrgang natürlich von den punkten sehr hoch kommen müsste.
Das Alter ist nicht egal, den der Bedarf richtet sich u.a. nach dem Alter und wieviel Möglichkeiten im Wedregang in dem Jahrgang ist (ob das so bleiben kann und man eine normative Grundlage schafft oder ggf. andere Wege geht, ist derzeit in der Erarbeitung).
Der Punktsummenwert ist auch nicht vom Alter abhängig sondren davon, wie der zuletzt übernommene Antragsteller im Werdegang und Jahrgang gepunktet hat. Hier findet dann der Vergleich ob "gleichgut oder besser" statt und anschl. die Bedarfsfrage.
Dann gibt es aber zur Zeit viele Einzelanträge bzw. Genehmigung. Mir wurde es halt anders mit geteilt.
Ich meinte das jeder unabhängig vom Alter stellen kann und es nicht von vornherein wegen Alter abgelehnt wird.
Rischtisch...das betrifft das derzeit geltende Notverfahren, dass jeder stellen kann und nicht nur bestimmte Jg aufgerufen werden und zwar bis
Zitat(ob das so bleiben kann und man eine normative Grundlage schafft oder ggf. andere Wege geht, ist derzeit in der Erarbeitung).
Das heißt aber nicht, dass bei Auswahl entgegen jeden Bedarf in allen Altersbändern übernommen wird. Wie willst du sonst Förderchancengleichheit realisieren?
Es geht bei der Sache um das Ausschließen eines Personenkreises zur Antragstellung aufgrund seines Alters. Das ist völlig getrennt zu sehen von der Übernahme. Hier ist der Bedarf vorhherschend und es ist gerichtlich abgesegnet, dass den Streitkräften eine homogene Alterstrktur zugestanden werden kann.
Nicht alles in einen Topf werfen so nach dem Motto "Die Bundeswehr wählt nun alles ohne Altersbetrachtung aus". Das wäre falsch.
Zitat von: KlausP am 22. Juli 2013, 09:58:56
ZitatDas mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. ... dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.
Genau, weil Sie sich in Ihrem Alter genau noch ein einziges Mal im Rahmen der Erstbewerberregel zur Übernahme zum BS bewerben können.
Stimmt es, dass wenn die Bewerbung nur mit der Erstbewerberregel einreichen kann, wenn der Jahrgang in dem man sich befindet bereits geschlossen wurde, der Berwerber in der FW-Lehrgangsnote (weiß nicht genau wie das heißt) nur besser sein muss als der von dem Jahrgangsschlechtesten der zum BS ernannt wurde? Und wenn das der Fall ist, man zum BS ernannt werden muss?
Hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.. Immer diese Bandwurmsätze ;D
ZitatStimmt es...
Nein, das stimmt nicht. Auch hier wird der (Erst-)Bewerber in seiner Ganzheit betrachtet, also Note Fw-Lehrgang, (Anlass-)Beurteilung, IGF und was heutzutage alles dazugehört.
ZitatUnd wenn das der Fall ist, man zum BS ernannt werden muss?
Und auch hier kann man das nur gebetsmühlenartig wiederholen: es gibt keinen Automatismus, denn der Status Berufssoldat ist weder Besitzstandswahrung noch eine soziale Unterstützungskomponente. Es ist ausschließlich der BEDARF, der eine Übernahme bestimmt.
Da kann der Erstbewerber überirdische Leistungen und Ergebnisse gezeigt haben, ist kein Bedarf, darf er nicht übernommen werden. Oder wie will man em Steuerzahler erklären, dass man sein Geld für etwas benutzt, wofür es keine dienstliche Begründung gibt?
Oh, ich kann mir lebhaft vorstellen welche Latrinenparolen das in der Truppe zeitigt! ;D
Danke für die Antworten.
Besteht die Möglichkeit sich auszusuchen wo man stationiert wird? Damals konnte man heimatnah angeben bei der Musterung erinner ich mich
Grüsse
Zitat von: GRené80 am 29. Juli 2013, 17:04:35
Danke für die Antworten.
Besteht die Möglichkeit sich auszusuchen wo man stationiert wird? Damals konnte man heimatnah angeben bei der Musterung erinner ich mich
Grüsse
"Damals" ist aber schon lange Kriegsgeschichte.
Wenn Ihre Eignung für Laufbahn und Verwendung festgestellt wurde, wird man Ihnen eine oder mehrere Stellen anbieten. Wenn in der Einheit bei Ihnen zu Hause über die Straße keine Stelle frei ist, für die Sie geeignet sind, wird das eben nichts. Ob Sie die angebotenen Laufbahn/Verwendung/Stelle annehmen, ist Ihre Entscheidung.
Ich verstehe
Mal ne Frage, rein hypotetisch...... Bewerber ( Feldwebelanwärter ) wird mit 45 eingestellt als SaZ 12.
Dienstzeitende demnach mit 57. Unter bestimmten Umständen wäre eine weiterverpflichtung bis zum 62. Lebensjahr möglich.
Welche Gründe würden trotzdem für eine BS Bewerbung sprechen ?
Steht eigentlich irgendwo geschrieben, wieviel Restdienstzeit man als BS Bewerber haben muss ? Gut man muss mindestens Feldwebel sein, aber man könnte sich doch theoretisch auch noch als Hauptfeldwebel bewerben, oder ?
In Ihrem Beispiel hätten Sie dann 17 Jahre für Ihre Pensionsbezüge. Hoffentlich haben Sie da gut vorgesorgt.
Und jetzt ernst: ab 40 benötigt jede Einstellung eine Mitzeichnung des BMF und sicher auch die Weiterverpflichtung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem zugestimmt wird, wird verschwindend gering sein. Unter anderen aus Fürsorgegründen, nämlich z. B. den Pensionsansprüchen.
Ich verstehe schon was Du meinst, aber es gab ja auch ein Leben vor der BW. ( bezüglich der Vorsorge )
Zitat von: wolverine am 29. Juli 2013, 21:15:03
Und jetzt ernst: ab 40 benötigt jede Einstellung eine Mitzeichnung des BMF und sicher auch die Weiterverpflichtung. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem zugestimmt wird, wird verschwindend gering sein. Unter anderen aus Fürsorgegründen, nämlich z. B. den Pensionsansprüchen.
Ist mir bekannt, meine Unterlagen liegen derzeit beim BMF
ZitatSteht eigentlich irgendwo geschrieben, wieviel Restdienstzeit man als BS Bewerber haben muss ? Gut man muss mindestens Feldwebel sein, aber man könnte sich doch theoretisch auch noch als Hauptfeldwebel bewerben, oder ?
Es gibt schon Grenzen. Die vom Verordnungsgeber zu beachtenden Maßstäbe zur Bestimmung einer Altersgrenze für eine konkrete Laufbahn sind durch ihren Zweck vorgegeben.
Dieser besteht vor allem darin, in Anbetracht der Dauerhaftigkeit des Beamtenverhältnisses ein angemessenes Verhältnis von Arbeitsleistung und Versorgungsansprüchen sicherzustellen. Daneben kann dem Interesse des Dienstherrn an ausgewogenen Altersstrukturen Bedeutung beigemessen werden
Wird das bei lebensälteren SaZ Bewerbern denn genauso beurteilt, wie bei älteren BS Bewerbern ? Ich stelle mir nur gerade vor, wenn ein 35 jähriger als Mannschafter SaZ 4 eingestellt wird, wie beurteilt die BW denn so eine Situation bezüglich der Versorgungsansprüche etc. ?
Da gibt es klare Unterschiede, ein Beamtenverhältnis ist eine viel stärkere Bindung.
Bei ehemals rentenversicherungspflichtig tätigen Beamten werden Rente und Pension zusammen ausbezahlt, bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Diese sind sogar verpflichtet ihre Rentenansprüche geltend zu machen, da diese auf die Pension angerechnet werden müssen und die Pensionsansprüche mindern.
Ist das bei Soldaten nicht analog geregelt?
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D 8)
Zitat von: Elvis am 29. Juli 2013, 21:42:07
Bei ehemals rentenversicherungspflichtig tätigen Beamten werden Rente und Pension zusammen ausbezahlt, bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Diese sind sogar verpflichtet ihre Rentenansprüche geltend zu machen, da diese auf die Pension angerechnet werden müssen und die Pensionsansprüche mindern.
Ist das bei Soldaten nicht analog geregelt?
Das verhält sich da genauso.
Zitat von: Vwdr 43 am 29. Juli 2013, 21:38:11
Wird das bei lebensälteren SaZ Bewerbern denn genauso beurteilt, wie bei älteren BS Bewerbern ? Ich stelle mir nur gerade vor, wenn ein 35 jähriger als Mannschafter SaZ 4 eingestellt wird, wie beurteilt die BW denn so eine Situation bezüglich der Versorgungsansprüche etc. ?
Ein Unterschied zwischen SaZ und BS liegt zwingend in der Natur der Sache:
Der BS erhält eine Pension, die sich nach seinem Besoldungsdienstalter und ein paar anderen Dingen richtet - das ist relativ speziell, weil Soldaten in der Gruppe der PUO normalerweise nicht die volle Regeldienstzeit erreichen.
SaZ werden nach Ausscheiden aus dem Dienst bei Ihrem Träger der DRV nachversichert. Also gehen wir mal davon aus, sie werden rentenversicherungspflichtig nach DZE beschäftigt, dann rechnet das BAPersBw aus, wie hoch pro Jahr die Bezüge waren, dann werden die Bezüge (einschl aller Zulagen) mit einem Dynamisierungsfaktor multipliziert und das Produkt mit dem dann geltenden Rentenversicherungsbeitragssatz multipliziert und als Nachversicherungssumme überwiesen.
Nimmt der SaZ einen E- oder Z-Schein in Anspruch und wird als Beamter weiterbeschäftigt (eigentlich dient der Beamte auch), dann wird die Nachversicherung "aufgeschoben" bis zur Versetzung in den Ruhestand.
Dann teilen sich Bundeswehr und neuer Dienstherr uU die sog. Versorgungslasten.
Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D 8)
Was meinen Sie mit diesem dümmlichen Kommentar?
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2013, 09:09:49
Zitat von: Sossar am 29. Juli 2013, 22:23:11
Hunde, wollt ihr denn ewig leben? :D 8)
Was meinen Sie mit diesem dümmlichen Kommentar?
Er wollte auf die Vergänglichkeit allen Seins hinweisen.
[gelöscht durch Administrator]
Danke für die ausführlichen Antworten :)
Also das Beratungsgespräch hat ergeben das es enorm viele Verwendungen für meinen Beruf gibt. Alles jedoch im Norden. Luftwaffe oder Marine in Husum oder Hamburg etc.
Maximale Verpflichtungszeit SaZ 12 oder SaZ 8, und wenn nach dieser Zeit Bedarf besteht und die Truppe mich weiter haben will besteht die Möglichkeit zu verlängern. Kein Plan ob ich das machen soll ...
Wir auch nicht.