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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Eurofighter am 25. Juli 2013, 20:17:15

Titel: Ärztliche Untersuchung ACFüBw
Beitrag von: Eurofighter am 25. Juli 2013, 20:17:15
Ich hätte da mal eine allgemeine Frage zur Musterung:

Wird bei der ärztlichen Untersuchung berücksichtigt, wenn man ein gesundheitliches bzw. körperliches Problem bis zum Dienstbeginn beheben kann? Seit kurzem knirscht mein linkes Bein komisch, wenn ich es beuge. Ich hab absolut keine Schmerzen, aber dennoch ist es schon komisch. Eventuell könnte das mit meinem Muskelmassedefizit zwischen den beiden Beiden (linkes Bein weniger Muskelmasse) zusammenhängen. Jedenfalls scheint die Kniescheibe auf dem "Knorpel"? zu reiben. Ich hatte sonst keinen Unfall gehabt, sodass ein gezieltes Training das Problem unter Umständen beheben kann. Orthopädetermin ist erst in 2 Wochen und allzu lange ist es nicht mehr bis zu den Eignungstagen.

Vielleicht ist hier ja einer dabei, der sich in der Hinsicht auskennt. Ich erwarte keine Ferndiagnosen, aber vielleicht gibt es da Reglementierungen oder jemand hat ähnliche Erfahrungen (mit dem Knie o.ä. Sachverhalt) gemacht.

Danke!
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchung ACFüBw
Beitrag von: christoph1972 am 26. Juli 2013, 09:05:44
1. Es heißt ACFüKrBw
2. "Knirschen" im Knie kann diverse Ursachen haben. Das kann meist nur eine weitergehende Untersuchung bei Orthopäden klären, der dann ggf. Sono und Röntgen macht.

Sollte sich ein Verdacht auf einen Knorpelschaden ergeben, dann folgt meist noch ein MRT zur Abschätzung der schon vorhandenen Knorpelschäden.

Und ja, wenn der Schaden behebbar ist und innerhalb von 6 Monaten abheilt, heißt die Signierziffer IV und man ist erstmal raus.
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchung ACFüBw
Beitrag von: Eurofighter am 26. Juli 2013, 16:14:13
1. Entschuldige, vergesse das eine Kürzel gern mal...

2. Ich habe schon einen Termin beim Orthopäden. Nützt mir ein Befund was oder ist ein solcher erst nach der Musterung "gültig". Habe hier im Forum an einer Stelle gelesen, dass bei der Musterung nur die Befunde einbezogen werden, die nachträglich gemacht werden.

Danke dir für die gute Antwort!