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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Eurofighter am 27. Juli 2013, 21:18:52

Titel: Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 27. Juli 2013, 21:18:52
Seid's gegrüßt!

Ich wollte mal fragen, ob jemand eine Übersicht zur Stationierung des ISAF-Einsatzes hat. Die temporären (wenige Tage oder Wochen) Liegenschaften können dabei außer Acht gelassen werden. Mir geht es hier v.a. um die befestigten Stationierungspunkte. Leider habe ich dazu recht wenig im Internet gefunden, Verschlusssache kann es doch eigentlich nicht sein, oder?

MfG Eurofighter
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 27. Juli 2013, 21:20:25
Wenn Sie es auf www.bundeswehr.de nicht finden, dann ist es VS.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 27. Juli 2013, 21:37:56
Meinen Sie, dass es sich bei solchen Liegenschaften um eine Stationierungsmöglichkeit für Spezialkräfte handeln könnte? Hier gibt es ja immer wieder politische Differenzen in bezug auf den Parlamentsvorbehalt.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 27. Juli 2013, 21:44:21
Ich meine überhaupt nichts und wollte auch nichts Derartiges ausdrücken. Selbst wenn ich sowas wüsste, würde ich darüber bestimmt nicht im Internet palavern - die NSA/der BND/der MAD/... können also beruhigt sein.  ::) Wozu wollen Sie das eigentlich wissen?
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 27. Juli 2013, 22:22:47
NSA is watching you   ;D

Zum einen Interesse und zum anderen Vorbereitung auf die Eignungstage in Köln.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: schlammtreiber am 29. Juli 2013, 09:08:59
Zitat von: Eurofighter am 27. Juli 2013, 21:37:56
Meinen Sie, dass es sich bei solchen Liegenschaften um eine Stationierungsmöglichkeit für Spezialkräfte handeln könnte? Hier gibt es ja immer wieder politische Differenzen in bezug auf den Parlamentsvorbehalt.

Häh?
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 12:35:39
Ich meine genauer das Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das wird nicht selten von der Regierung umgangen, da es die Sicherheit der (Kommando-)Soldaten beeinträchtigen könnte. So ist es zumindest bei Operationen, deswegen war meine Frage, ob das auch die einzelne Unterkünfte betrifft.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: christoph1972 am 29. Juli 2013, 12:53:35
Zitat von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 12:35:39
Ich meine genauer das Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das wird nicht selten von der Regierung umgangen, da es die Sicherheit der (Kommando-)Soldaten beeinträchtigen könnte. So ist es zumindest bei Operationen, deswegen war meine Frage, ob das auch die einzelne Unterkünfte betrifft.

Da haben Sie den Sinn des Parlamentsbeteiligungsgesetzes nicht verstanden. Es werden lediglich Anzahl, Kosten und Zeitraum eines Auslandseinsatzes sowie der Zweck/das Ziel durch den Bundestag genehmigt.

Die Standorte sind für das Parlament erstmal völlig irrelevant.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: schlammtreiber am 29. Juli 2013, 12:54:13
Zitat von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 12:35:39
Ich meine genauer das Parlamentsbeteiligungsgesetz. Das wird nicht selten von der Regierung umgangen, da es die Sicherheit der (Kommando-)Soldaten beeinträchtigen könnte. So ist es zumindest bei Operationen, deswegen war meine Frage, ob das auch die einzelne Unterkünfte betrifft.

Ich glaube, Du weißt nicht wirklich wovon Du redest. Für Afghanistan gibt es ein Mandat des Bundestages. Das gilt für Elitekommandostecherschlangenfresservollkrassfighter genau so wie für die 819. Klötenschaukelbrigade "Wuppertaler Fastnacht". Wo soll also durch Stationierung von KSKlern in afghanischen Camps das Parlamentsbeteiligungsgesetz umgangen werden? Wenn die Jungs von Mazar aus geheime Sabotagemissionen in Kasachstan ausführen oder wie? Oder wenn wir kichernd und heimlich auf einen Schlag soviel hunderte Kommandos hinschicken, dass die personelle Mandatsobergrenze geknackt wird?
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: F_K am 29. Juli 2013, 12:54:47
ZitatParlamentsbeteiligungsgesetz. Das wird nicht selten von der Regierung umgangen

Du wirfst also unser Regierung gesetzeswidriges Verhalten vor (mehrfach!). Hast Du eine Quelle oder ist es einfach "mal so" ein Verleumdungsversuch?

Zitatdie Sicherheit der (Kommando-)Soldaten beeinträchtigen könnte

... so ein gequirlter "Schwachfug". Das Eine hat mit dem anderen überhauptnichts zu tun.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 29. Juli 2013, 13:00:33
ZitatDas wird nicht selten von der Regierung umgangen, da es die Sicherheit der (Kommando-)Soldaten beeinträchtigen könnte.

Das behauptert nun wieder wer? Die linken Linken? Die selbsternannten grünen Gutmenschen? Die "Wir-sind gegen-alles-und-jeden-dieses Staates-Protestler" von "war starts here"? Die "BLÖD"-Zeitung oder andere "investigative" Journalisten?
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: BSG1966 am 29. Juli 2013, 17:31:47
Ich würde dem TE empfehlen, sich mit einem weiteren User mit Halbwissen zusammenzutun. Vielleicht wird dann was draus...
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: wolverine am 29. Juli 2013, 17:38:36
Ich glaube ja, dass sich das dann multipliziert statt addiert. ::)
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Tommie am 29. Juli 2013, 19:26:48
Gestatte, dass ich Dir widerspreche, wolverine ;) : Es multipliziert sich nicht, es potenziert sich (leider!) ;) ! Mehrere User mit "fundiertem Halbwissen" ergeben zusammen meistens ... gar kein Wissen ;D !
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 20:39:44
Löschen Sie bitte mal die obere Nachricht, weil ich kein Spam auf E-Mail haben möchte. Habe mich beim Namen vertippt. Ich habe die Antwort per Kopie gesichert.

Danke!
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 29. Juli 2013, 20:41:44
ZitatIch diskutiere gerne im Rahmen eines minimalen Niveaus, alles andere ist Zeitverschwendung.

Dann wollen wir Ihre wertvolle Zeit nicht weiter verschwenden.

Zitat von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 20:39:44
Löschen Sie bitte mal die obere Nachricht, weil ich kein Spam auf E-Mail haben möchte. Habe mich beim Namen vertippt. Ich habe die Antwort per Kopie gesichert.

Danke!

Das ist doch nicht das Problem des Forums.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 20:55:40
Trotzdem wäre es ein guter Zug...
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Lidius am 29. Juli 2013, 21:15:42
Zitat von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 20:55:40
Trotzdem wäre es ein guter Zug...

Melde einfach den Beitrag, damit ein Mod drauf aufmerksam wird.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 21:19:59
Ich habe die Funktion schon gesucht... ist das als Gast vielleicht nicht möglich?
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Lidius am 29. Juli 2013, 21:32:32
Ich habs mal gemeldet
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 21:36:36
Danke  :)
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: mailman am 29. Juli 2013, 21:37:25
Erledigt.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 21:49:46
Vielen Dank!

@Klaus

Ich hab dich hier eigentlich immer als sehr kompetent und umgänglich eingeschätzt. Warum übst du nicht einfach direkt Kritik an Textpassagen die dir zu dem Thema nicht passen. Ich bin der Letzte, der sich nicht eines besseren belehren lassen würde, wenn es konstruktiv ist.

Hier nochmal der Text:

ZitatDa haben Sie den Sinn des Parlamentsbeteiligungsgesetzes nicht verstanden. Es werden lediglich Anzahl, Kosten und Zeitraum eines Auslandseinsatzes sowie der Zweck/das Ziel durch den Bundestag genehmigt. Die Standorte sind für das Parlament erstmal völlig irrelevant.

Mehr als die letzte Information wollte ich gar nicht wissen, das wäre es schon gewesen.

Also:

Die Staatspraxis hat angesichts des Widerspruchs zwischen Parlamentsbeteiligungsgesetz und der erforderlichen Geheimhaltung ein informelles Verfahren entwickelt, bei dem das Bundesministerium der Verteidigung die Obleute im Verteidigungsausschuss vertraulich über solche Einsätze informiert.1Weil dieses Verfahren weiterhin kritisiert wird, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, auch die Vorsitzenden und Stellvertreter des Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschusses alle sechs Monate zu informieren.2 Dennoch bleibt die Frage, ob tatsächlich weiter von einer ,,Parlamentsarmee" die Rede sein kann, wenn lediglich 14 Bundestagsabgeordnete von insgesamt 613 Genaueres über die KSK-Einsätze erfahren.3

"Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, hat der Verteidigungsausschuss im September 2008 festgestellt, dass die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Parlament über KSK-Einsätze zu informieren, bisher nicht ausreichend nachgekommen sei und es einen Regelungsbedarf für ein Informationsverfahren gebe, das den Ansprüchen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBetG) gerecht wird, ohne jedoch die erforderliche Operationssicherheit der Soldaten zu gefährden."

"Diese intransparente Informationspolitik ist zwar im Hinblick auf eine entsprechende Güterabwägung zwischen der Operationssicherheit des KSK einerseits und dem Recht auf Information der Öffentlichkeit andererseits, nachvollziehbar, nährt aber Zweifel an der Legitimität der KSK-Einsätze."

1 Axer, Georg: Das "Kommando Spezialkräfte" zwischen Geheimschutzinteresse und Parlamentsvorbehalt, 2007, S.82
2 Fröhling, Hans-Günther: Mehr Transparenz. Das Kommando Spezialkräfte (KSK) aus dem Blickwinkel der Inneren Führung, 2008, S.33
3 siehe oben (Axer, Georg:...)

Ihr habt mich scheinbar missverstanden... ich weiß, dass das Parlamentsbeteiligungsgesetz jenes umfasst, was Chriztoph netterweise im ersten Satz ausgeführt hat. Meine eigentliche Frage war nur, ob die Stationierung von Truppenteilen dazugehört. Dass die Regierung die Einsätze des KSK nicht immer nachskizziert ist auch öffentlichen Behörden bekannt. Ist auch für mich persönlich kein Problem, die Aussage oben war nicht negativ konnotiert gewesen.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Lidius am 29. Juli 2013, 22:00:14
Ich denke hier gehts um 2 verschiedene Dinge. Du fragst ja nach Stützpunkten Deutschlands in Afghanistan. Das hat aber mit dem jetzt von dir gezeigten Punkt nichts zu tun.

Da gehts einfach darum ob das Parlament ordentlich über die Einsätze des KSK in Afghanistan informiert wird, das ist ja was völlig anderes als dessen Stationierung.

Wenn es dir darum geht genau zu wissen wie der Einsatz in Afg vom Parlament genehmigt wurde, dann schau doch einfach in den dazugehörigen Bundestagsbeschluss.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 29. Juli 2013, 22:22:40
Da liegt glaube ich der Hase im Pfeffer. Ich habe mich dann eher auf den allgemeinen Einsatz bezogen und deshalb war die Frage, ob es da Parallelen zu der Stationierung gibt. Dass das Parlamentsbeteiligungsgesetz vielleicht auch hier nicht im vollen Rahmen umgesetzt wird. Wenn es aber die Stationierung nicht betrifft, dann war meine Frage schon gegessen  ;D
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Thufir am 29. Juli 2013, 23:15:42
Um einmal zur Abwechslung die Ausgangsfrage des Threaderstellers zu beantworten: Mazar-i-Sharif und Kunduz sind die beiden wesentlichen Stationierungsorte (deutscher) Truppen in Nordafghanistan. Kunduz wird Ende des Jahres geschlossen.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: MMG am 30. Juli 2013, 07:58:40
Ja, all das kann man auch im Internet nachlesen,ist aber anscheinend nicht die Ausgangsfrage des TE.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 08:04:34
Nur um noch einmal den Unterschied zwischen dem KSK und anderen Einheiten zu verdeutlichen, es liegt in der "Organisationsgewalt" der Bundesregierung zu entscheiden, welche Einheiten im Rahmen des gefassten Bundestagsbeschlusses eingesetzt werden.

Die Länderparlamente bzw. der DBT werden auch nicht en Detail über die Einsätze der SEK bzw. der GSG 9 bzw. der Einsatzgruppe des Zolls informiert. Welchen Sinn sollte das auch machen!?

Beispieltext:
Das Team 1 des SEK Berlin hat am XX.XX.2013 im Rahmen eines Zugriffs 3 bewaffnete des Menschenhandels verdächtige Personen festgenommen. Dabei wurden Handfeuerwaffen verschiedenen Typs und Kalibers sowie erhebliche Mengen Bargeld sichergestellt. Weiterhin wurden 9 Personen weiblichen Geschlechts ohne gültigen Aufenthaltsstatus aus der Gewalt der Verdächtigen befreit.

Welchen Wert hat eine solche Unterrichtung!? Keinen.

Wenn es zu besonderen Vorkommnissen kommen sollte, dann besteht immer noch die Möglichkeit, im Rahmen der Untersuchungsausschüsse die Sache zu untersuchen bzw. die Disziplinarvorgesetzten und/oder die Staatsanwaltschaft untersucht den Vorfall auf disziplinarische und/oder strafrechtliche Relevanz.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: Eurofighter am 30. Juli 2013, 12:20:56
Mazar-i-Sharif und Kunduz sind mir bekannt, die habe ich auch so im Internet gefunden. Mich hat es nur interessiert, ob es noch kleinere Liegenschaften gibt, die "dauerhaft" bestehen. Eine kleinere Einrichtung wie der OP North, der zum großen Teil übergeben wurde. Dazu habe ich im Internet nichts gefunden. Trotzdem danke, Thufir!

@ Christoph

Meines Erachtens macht es in Einzelfällen schon Sinn, wenn die Operationen abgeschlossen sind. Es ist einfach eine Kontrolle, dass die Einsatzkräfte im rechtlichen Rahmen agieren. Ich glaube das schadet keinem... Ansonsten stimme ich dir zu.
Titel: Antw:Afghanistan- aktive Lager der Bundeswehr
Beitrag von: christoph1972 am 30. Juli 2013, 12:35:24
Zitat von: Eurofighter am 30. Juli 2013, 12:20:56
...
@ Christoph

Meines Erachtens macht es in Einzelfällen schon Sinn, wenn die Operationen abgeschlossen sind. Es ist einfach eine Kontrolle, dass die Einsatzkräfte im rechtlichen Rahmen agieren. Ich glaube das schadet keinem... Ansonsten stimme ich dir zu.

Da der Befehlshaber den Kopf für das Verhalten seiner Soldaten hinhält und er die Pflicht und auch das Recht zur Dienstaufsicht hat, kann ich Deine Argumentation nicht so ganz nachvollziehen.

Was interessiert es den DBT, ob ein KSK-Team den lokalen Warlord "Tarik al-Lafeini" festgenommen hat oder nicht!? Die Einsätze unterliegen nicht aus purem Selbstzweck der Geheimhaltung, sondern dient dem Schutz der Soldaten sowie von Quellen.

Die Anzahl der eingesetzten KSK-Soldaten wird bekanntgegeben ebenso wohl die Anzahl der Einsätze. Wenn ein Parlamentarier damit ein Problem hat, kann er sich ja mit Unterstützung seiner Fraktion oder anderer Abgeordneter an das BVerfG in Karlsruhe wenden, um zu klären, ob parlamentarische Rechte verletzt wurden.

Das hat auch "Die Linke" nicht getan, also scheint Konsens zu bestehen, dass die Informationen ausreichen, so wie sie verlautbart werden. Da können einzelne Personen anderer Meinung sein, so lange nicht die Verletzung von Informationsrechten beklagt wird, ist es erstmal okay.