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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daniel191183 am 28. Juli 2013, 21:32:25

Titel: Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: Daniel191183 am 28. Juli 2013, 21:32:25
Hallo!

Einer meiner Kameraden kam zu uns in den Verband mit einem Diszi auf Bewährung. Seit 2 Monaten ist die Bewährungsfrist ohne Inkrafttreten abgelaufen.
Was passiert mit dem Diszi?Wie lange bleibt das Diszi in der Akte, bzw gibt es eine ZDv darüber, wenn ja, welche

Danke für Euere Antworten!
Titel: Antw:Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2013, 21:40:13
Auch eine Disziplinarmaßnahme, deren Vollstreckung für 5 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterliegt der normalen Tilgungsfrist. Wenn ich mich nicht irre, sind das bei einfachen Disziplinarmaßnahmen 5 Jahre.
Titel: Antw:Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: Lidius am 28. Juli 2013, 21:42:21
@Daniel
Einfach mal in die Wehrdisziplinarordnung schauen, da steht alles wichtige drin.
Titel: Antw:Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: Daniel191183 am 28. Juli 2013, 21:43:27
Wie komme ich an die Wehrdisziplinarordnung?
Finde ich die im Intranet?
Titel: Antw:Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: Lidius am 28. Juli 2013, 21:45:40
Da auch. Ansonsten hilft auch einfach google. Das ist nix eingestuftes.
Titel: Antw:Diszi "auf Bewährung"
Beitrag von: justice005 am 29. Juli 2013, 07:53:42
Bewährung bedeutet nicht, dass das ganze Diszi quasi auf Bewährung verhängt wurde, sondern das bezieht sich nur auf die Vollstreckung. Wer also zum beispiel 7 Tage Arrest auf Bewährung bekommen hat, der hat das Diszi bekommen und es ist auch wie jedes Diszi in der Akte. Der einzige Unterschied ist, dass man das Diszi nicht tatsächlich durchführt, es also nicht vollstreckt.  Man muss also nicht ins Café Viereck, obwohl das Diszi mit dem Arrest verhangen wurde.

Getilgt werden einfachen disziplinarmassnahmen gemäß Paragraph 8 der WDO nach drei Jahren.