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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jager94 am 28. Juli 2013, 22:24:15

Titel: Bahnberechtigungsausweis und Mobilitätszuschlag
Beitrag von: Jager94 am 28. Juli 2013, 22:24:15
Guten Abend miteinander,
ich werde am 1.10. meine Grundausbildung in Bischofswiesen machen und dann in meine Stammeinheit nach Bad Reichenhall verlegt werden. Es handelt sich um Freiwilligen Wehrdienst.
Nun haben ich 2 Fragen

1. Falls ich eine Möglichkeit hätte schneller als mit der Bahn z.B. nach München zu kommen (Mit dem Auto oä.) könnte ich dann von dort mit meinem Berechtigungsausweis zusteigen, oder geht das nur ab dem Bahnhof der der Kaserne am nächsten ist.

2. Erhalte ich für meine ca. 500km Entfernung einen Mobilitätstzuschlag. Dazu habe ich leider im Forum und im Internet verschiedene wiedersprüchliche Aussagen gefunden.

Gruß Jager94
Titel: Antw:Bahnberechtigungsausweis und Mobilitätszuschlag
Beitrag von: KlausP am 29. Juli 2013, 05:24:11
Zu 1. Soweit mir das bekannt ist, können Sie die fahrt auf der angegebenen Strecke beginnen oder beenden wo Sie wollen.

Zu 2. Mobilitätszuschlag gab es für GWDL, für FWDL gab es den noch nie, die erhalten ja Wehrdienstzuschlag.