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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: DrNemesis am 29. Juli 2013, 15:45:07

Titel: Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: DrNemesis am 29. Juli 2013, 15:45:07
Schön guten Tag zusammen, ich habe eine Frage zur "Widerrufliche Verpflichtungserklärung A".
Im ersten Absatz unten steht "Nach Ablauf von sechs Monaten Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei Bewährung auf vier Jahre festgesetzt / auf die volle Verpflichtungszeit* angesetzt"
*Nichtzutreffendes streichen.

Ich verstehe nicht ganz, was ich hier streichen muss bzw. was das für Auswirkungen hat oder woher ich weiß, was ich streichen sollte.
Wäre klasse, wenn mir das einer von euch erklären könnte.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
DrNemesis
Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: Ralf am 29. Juli 2013, 20:32:32
Du streichst da garnichts. Das hängt nämlich davon ab, ob du auf 4 Jahre zwischenfestgesetzt wirst oder ob das deine endgültige Verpflichtungszeit ist.
Dein Einplaner wird dir die VE dann so ausfüllen, wie es richtig ist. Du unterschreibst dann nur.
Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: Dustin87 am 29. Juli 2013, 23:39:44
Hallo,

bei mir steht genau das selbe, wie beim Themenersteller.

Jedoch wurde dort vom Einplaner oder einer anderen Person nichts gestrichen, was laut * aber gemacht werden soll. Bin geplant als SaZ 12, Verpflichtungserklärung ist unerschrieben und liegt bei der Bundeswehr.. ohne eine Streichung.

Aber vielleicht ist das auch nicht wichtig?

Gruss


Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: Ralf am 30. Juli 2013, 06:04:53
Dann wird bei dir eine Zwischenfestsetzung erfolgen. Dieses sichert beide Seiten ab. Es kann ja immer noch sein, dass du deine Ausbildung nicht schaffst und dann wärst du trotzdem 12 Jahre "gefangen".
Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: KlausP am 30. Juli 2013, 07:21:35
Zur Erklärung, als Beispiel ein Feldwebelanwärter im Truppendienst (das Ganze nennt sich "stufenweise Festsetzung):

- bei der "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ" (auch "Ernennung" genannt) erfolgt die erste Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate (das ist unabhängig von einem Widerruf durch den Soldaten)
- zum Ablauf dieser ersten 6 Monate erfolgt die zweite Dienstzeitfestsetzung auf 3 Jahre, also bis zum voraussichtlichen Abschluß der Feldwebelausbildung
- mit Abschluß der Feldwebelausbildung und Beförderung zum Feldwebel erfolgt die endgültige Dienstzeitfestsetzung auf die volle Verpflichtungszeit von 12 Jahren.
Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: Dustin87 am 30. Juli 2013, 12:45:10
Super Erklärung KlausP! Danke  8)
Titel: Antw:Frage zur Widerrufliche Verplichtungserklärung A
Beitrag von: DrNemesis am 01. August 2013, 02:22:21
Danke KlausP jetzt habe ich es verstanden