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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Test 123 am 01. August 2013, 15:25:02

Titel: Entlassung
Beitrag von: Test 123 am 01. August 2013, 15:25:02
Hallo ,

ich hätte da mal eine Frage zum Ausscheiden ,gibt es eine möglichkeit an einen anderen Standort auszuscheiden als der eigentlichen Dienststelle?
Mir geht es darum das bald mein Techniker mache (BfD) ,dieser geht über meinen auscheidertermin hinaus,da ich den Techniker in Leipzig mache wo ich auch in der nähe wohne und meine
Dienststelle in Bayern ist möchte ich ungern zu ausscheiden hin über 1000km fahren nur um 10 min meine Papiere abzuholen.Daher meine Frage ob es die möglichkeit gibt die Papiere zb. in Leipzig abzuholen so das ich nicht nochmal zur Dienststelle fahren muss.

Danke schon mal im vorraus für eure Antworten

MfG ich  :P
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: KlausP am 01. August 2013, 15:29:17
Zitat... nur um 10 min meine Papiere abzuholen ...

Wenn es nur das wäre:

- Entlassungsuntersuchung Truppenarzt und Truppenzaharzt
- Auskleidung
- Abarbeiten Laufzettel
- Verwaltungsangelegenheiten

Mit 10 Minuten ist da nix, 1 bis 2 Tage müssen Sie schon einplanen - wenn Alles glatt läuft und alle Beteiligten "mitspielen".
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Test 123 am 01. August 2013, 15:32:46
hi,
danke für deine Antwort aber es wäre wirklich nur papiere abholen Laufzettel ,Untersuchung usw.habe ich bis dahin schon erledigt
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: KlausP am 01. August 2013, 15:42:47
Preisfrage: Wer könnte dann wohl kompetent helfen?

Richtig. Spieß und/oder Chef der Einheit. Hier weiss nämlich niemand, wie die Gepflogenheiten in der Einheit sind.  ;)
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Test 123 am 01. August 2013, 16:04:06
hm,

das ist wohl richtig ,aber mein Spieß will das ich unbedingt runterfahre was ich aber nicht will,was denke ich verständlich ist da 1000km nicht wenig sind und das alles wegen villt 10min-1std,daher die Frage ob es überhaupt möglich ist ?
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Flexscan am 01. August 2013, 16:19:15
Würde sagen Pech gehabt.
Wenn Spies will dann go.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: bayern bazi am 01. August 2013, 16:32:26
§1 - Spies hat IMMER recht

§2 ......



;)
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: Bummler60 am 03. August 2013, 09:14:31
Zitat von: bayern bazi am 01. August 2013, 16:32:26
§1 - Spies hat IMMER recht

§2 ......



;)

§1 - Spies hat IMMER recht

§2 ...... sollte der Spies mal nicht recht haben , tritt automatisch §1 in Kraft

^^ ;D
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. August 2013, 10:35:41
Wer Soldat ist, sollte auch selber ein gewisses Maß an "Opferbereitschaft" aufbringen - ich bin auch schon quer durch die Republik wegen fälliger Schutzimpfungen im Urlaub und einer dringend notwendigen Unterschrift für den BFD, sowie für die Entlassungsformalitäten, als ich mich bereits im BFD befand. Ich bin dadurch auch nicht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben worden.
Unser Spieß tat sowas als "zu vernachlässigende Einzelschicksale" ab, Diskussionen wurden daher bereits im Vorfeld im Keime erstickt.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: KlausP am 03. August 2013, 14:17:00
ZitatUnser Spieß tat sowas als "zu vernachlässigende Einzelschicksale" ab, Diskussionen wurden daher bereits im Vorfeld im Keime erstickt.

Ich wusste gar nicht, dass du in meiner Kompanie warst.  :D
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: wolverine am 03. August 2013, 18:14:17
Jetzt einmal ernsthaft: bis zum letzten Tag ist man Soldat im Dienst und wird dafür auch bezahlt. Dann ist der Normalfall eben, dass man denDienst in seiner Einheit an seinem Dienstort tut. Alles andere ist Ausnahme und ein Entgegenkommen. Schön wenn es klappt aber darauf besteht nun einmal kein Anspruch.
Und zudem bekommt man ja ich noch die Dienstabschlussreise vergütet.
Titel: Antw:Entlassung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. August 2013, 20:12:47
Bis zur Novellierung letzte Jahr war es aber bei ausscheidenden SAZ bisher so, dass diese zum DZE und die Zeit davor bereits im BFD waren und daher oft auch nicht am Dienstort oder in dessen Nähe waren. Auskleidung konnte in aller Regel daher aus Gründen des Entgegenkommens meist vor dem Vollzeit-BFD vorgenommen werden. Das war jahrelange Praxis, auch wenn die Vorschriften eventuell da gegenteiliges vorsehen und die Auskleidung erst in der letzten Woche vor DZE vorzusehen ist.