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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CT am 02. August 2013, 08:03:37

Titel: PKV
Beitrag von: CT am 02. August 2013, 08:03:37
Hallo,

am 01.10 beginnt meine 4 monatige Eigungsübung. Danach werde ich dann hoffentlich SaZ12 (FW im allg. Fachd.). Zur Zeit bin privat Kranken- und Pflegeversichert.

Seh ich das jetzt richtig, dass ich meiner Krankenversicherung den Beginn der Eigungsübung mitteilen muss und ich darauf hin die ersten 4 Monate keinen Krankenkassenbeitrag bezahle? Wenn ich danach dann den SaZ-Status erreiche, kann ich kompett aus der PKV austreten? Die private Pflegeversicherung kann ich dann weiterlaufen lassen, da ich ja eine benöte.

Soweit alles richtig?

Beste Grüße
CT
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: christoph1972 am 02. August 2013, 08:13:51
Die private Pflegeversicherung mußt Du weiterlaufen lassen. Das ist gesetzlich im SGB XI so geregelt. Lediglich die Pflicht zur Krankenversicherung ruht. Du solltest ggf. über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Falls Du wider erwarten nach den 4 Monaten ausscheidest und keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnimmst oder ALG I/II beziehst, kannst Du wieder die vollen Gesundheitsfragen und den Beitrag für Dein jetziges Eintrittsalter bezahlen.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: CT am 02. August 2013, 08:22:22
Wird die PKV für die 4monatige Probezeit / Eignungsübung nicht ausgesetzt? Also das diese erst bei bestehen der Eignungsübung gekündigt wird und bei nicht bestehen ganz normal weiterläuft. So hab ich das zumindest verstanden.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: christoph1972 am 02. August 2013, 09:13:51
Ruhen = Anwartschaft mit geringen Beiträgen. Gibt durchaus Versicherungen in der PKV, die die Versicherung auch beitragsfrei stellen. Das mußt am besten mit der Zentrale Deiner PKV klären und nicht mit dem Außendienst.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: CT am 02. August 2013, 09:26:52
Ah ok, vielen dank.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: F_K am 02. August 2013, 10:19:25
Ruhen - kleine Anwartschaft (kleine Beträge) - Eintrittsalter wird behalten, keine neue Gesundheitsprüfung

Ruhen - große Anwartschaft (etwas mehr Betrag) - Eintrittsalter wird behalten, keine neue Gesundheitsprüfung UND Altersrückstellung wird weiter gebildet

-> dass dies "beitragsfrei" geschehen kann, wage ich mal zu bezweifeln.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: ulli76 am 03. August 2013, 14:11:10
Ich denke,es geht hier um 2 verschiedene Dinge:Die Anwartschaft  und das Ruhen der Versicherung für die 4 Monate der Eignungsübung.
Ist aber an sich ganz einfach:Sprich mit deiner Krankenversicherung.
Titel: Antw:PKV
Beitrag von: F_K am 04. August 2013, 13:08:35
ZitatDie Anwartschaft  und das Ruhen der Versicherung

Die Anwartschaft ist das ruhen - ist ja das gleiche Spiel wie bei rdl / WÜ.