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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SjokZ am 02. August 2013, 14:46:11

Titel: Wann geht man in den BfD?
Beitrag von: SjokZ am 02. August 2013, 14:46:11
Guten Tag,

ab dem 1.10 trete ich meinen Dienst bei der Bundeswehr an.
Ich bin SaZ9 und damit verbunden ist eine ZAW zum Bürokaufmann. Zum Ende der Bw-Zeit würde ich gerne im BfD meinen Fachwirt für Investment machen.
Man habe mir gesagt, dass ich vor Ablauf der 9 Jahre bereits die Option habe mit dem BfD zu beginnen, also quasi noch als aktiver Soldat.
Wieviel früher kann ich in den BfD und mit Weiterbildungsmaßnahmen beginnen?

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand genauer erklären könnte.

lg
Titel: Antw:Wann geht man in den BfD?
Beitrag von: KlausP am 02. August 2013, 14:52:47
ZitatWieviel früher kann ich in den BfD und mit Weiterbildungsmaßnahmen beginnen?

Gar nicht. Der Bfd-Anspruch beginnt bei allen, die nach dem 15.07.2012 ihren Dienst abgetreten haben, erst nach Ablauf der Verpflichtungszeit.

Siehe hier im Soldatenversorgungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/svg
Titel: Antw:Wann geht man in den BfD?
Beitrag von: Ralf am 02. August 2013, 14:53:51
Grundsätzlich erst einmal ab Ablauf der Dienstzeit.
Das Soldatenversorgungsgesetz §5 (11) sagt aber auch aus:
Zitat(11) Soweit es zur Umsetzung des Förderungsplans erforderlich ist, kann ausnahmsweise eine Freistellung
vom militärischen Dienst gewährt werden. Der Freistellungszeitraum verkürzt nach § 11 Absatz 2 Satz 3 den
Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse.
Ist aber immer Einzelfallentscheidung und von der Art der Maßnahme abhängig. Ich würde erst einmal nicht damit rechnen.

Im SVG kannst du auch mal stöbern, da steht viel zum BFD.