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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BSG1966 am 02. August 2013, 18:54:50

Titel: zivil beschaffte Ausrüstung von der Steuer absetzen?!
Beitrag von: BSG1966 am 02. August 2013, 18:54:50
Der Titel sagt alles. EIGENTLICH stellt der Dienstherr ja alles, was man zur Erfüllung des Auftrags braucht. Wenn man sich aber nun selber noch Dinge besorgt um sie dienstlich zu verwenden - könnte man das steuerlich dann absetzen?! Kennt sich da jemand aus?!
Titel: Antw:zivil beschaffte Ausrüstung von der Steuer absetzen?!
Beitrag von: FoxtrotUniform am 02. August 2013, 19:09:48
Ja, es kann natürlich in Einzelfall sein, dass das Finanzamt nachfragt oder Begründungen verlangt.
Titel: Antw:zivil beschaffte Ausrüstung von der Steuer absetzen?!
Beitrag von: justice005 am 02. August 2013, 19:16:43
Rein rechtlich kann man es nicht absetzen, weil es keine notwendigen Aufwendungen sind. Aber vielleicht winkt es ja ein Finanzbeamter durch...
Titel: Antw:zivil beschaffte Ausrüstung von der Steuer absetzen?!
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. August 2013, 10:39:12
Auch wen dies durch die Dienstvorschriften der Bw eindeutig geregelt ist, was privat beschaffbar ist und was nicht, so macht es bei FA i der Regel keine Probleme, da es meist im Rahmen der Pauschalbeträge bleibt. Hohe Einzelbeträge werden da sicher nicht auflaufen, bei denen die Finanzbeamten natürlich schon genauer prüfen und Nachweise einfordern werden.
Titel: Antw:zivil beschaffte Ausrüstung von der Steuer absetzen?!
Beitrag von: BulleMölders am 03. August 2013, 11:16:42
Na ja, wenn jemand unbedingt sein eigenes G36 haben will, dann ist der Pauschbetrag schon mal schnell überschritten.  :o