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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Retip am 02. August 2013, 19:02:41

Titel: unterhalssicherung
Beitrag von: Retip am 02. August 2013, 19:02:41
Moin kameraden, hab mal ne frage.  Habe heute die Bestätigung von der Unterhalssicherung bekommen haben aber nicht reingeschrieben wann sie überweisen kann mir da einer weiterhelfen zum 1 oder 31 ?
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: KlausP am 02. August 2013, 19:24:52
Zitat... kann mir da einer weiterhelfen ...

Ja, die Bearbeiterin/der Bearbeiter der Unterhaltssicherungsbehörde. Da werden Sie wohl bis Montag warten müssen ...

Ansonsten hilft als Unterhalssicherung auch eine Halskrause ...  ::) :D
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: Ralf am 02. August 2013, 20:31:53
 ;D
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: SpitFire am 02. August 2013, 23:13:59
Das heißt doch nicht Unterhalssicherung. In Neudeutsch spricht man mittlerweile vom "Stiff-Neck" ;-)
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: KlausP am 03. August 2013, 05:31:06
Besonders in Wacken brauchet man die Unterhalssicherung nach diesem Wochenende ...  ;D
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: Tommie am 03. August 2013, 09:32:15
Das Stiffneck-, .. äh ... Unterhaltssicherungsgesetz sagt in seinem § 18 Absatz 2 folgendes aus:

Zitat"Die laufenden Leistungen zur Unterhaltssicherung werden monatlich im Voraus gezahlt. Bei einer Zahlung nach Tagen wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet."

Das gilt natürlich nur bei rechtzeitiger Antragstellung und vorliegen der Zahlungsanweisung bei der Bundeskasse zum richtigen Zeitpunkt! Der Sachbearbeiter für die Unterhaltssicherung beim für mich zuständigen Landratsamt hat mir einmal erklärt, dass die Zahlungen zum ersten Werktag des Monats immer dann klappen, wenn die dazu notwendige Zahlungsanweisung zum (circa!) 25. des Vormonats bei der Bundeskasse eingegangen sind! Wenn Sie am 02.08.2013 den Bescheid bekommen haben, bekommen Sie vermutlich zum Montag, den 02.09.2013, auf Ihrem Konto eingehend die ersten Leistungen! Und nachdem Sie wahrscheinlich zum 01.07.2013 mit Ihrem Wehrdienst angefangen haben (FWD), bekommen Sie dann die Nachzahlung für Juli und August und die Leistungen für September auf einen Schlag! Überweisungen "zwischendrin" sind -glaube ich!- möglich, aber eher unwahrscheinlich! Und ab diesem Tag geht dann alles seinen sozialistischen gang und das Geld von der USB ist immer pünktlich am ersten Werktag des Monats auf Ihrem Konto!
Titel: Antw:unterhalssicherung
Beitrag von: KlausP am 03. August 2013, 14:20:16
ZitatUnd ab diesem Tag geht dann alles seinen sozialistischen gang ...

Dann wird das aber nix damit:

Zitat... und das Geld von der USB ist immer pünktlich am ersten Werktag des Monats auf Ihrem Konto! ...

;D