Hey.
Ich bin jetzt 16 Jahre alt, strebe zur Zeit den Realschulabschluss an und würde sehr gerne eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin machen.
Allerdings nicht irgendwo, sondern eben bei der Bundeswehr.
Jetzt die Frage: Muss ich als Notfallsanitäterin trotzdem die Grundausbildung durchlaufen? Denn als zivile Notfallsanitäterin ist das ja nicht der Fall.
Denn die Grundausbildung würde ich nicht packen, weil ich Belastungsasthma habe.
Kann ich mich da jetzt trotzdem bewerben?
LG, Caro
ZitatJetzt die Frage: Muss ich als Notfallsanitäterin trotzdem die Grundausbildung durchlaufen?
Als Soldatin selbstverständlich, weil das der erste "Beruf" bei der Bundeswehr ist. Ob dise Ausbildung im Status als Zivilbedienstete angeboten wird, weiss ich nicht.
ZitatKann ich mich da jetzt trotzdem bewerben?
Mit Ihrer gesundheitlichen Einschränkung vermutlich nicht. Außerdem hat man körperliche Belastungen als Soldat nicht nur in der Grundausbildung.
Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in ist die "Nachfolge-ZAW" vom Rettungsassistenten, die dann anstatt bisher 2 Jahre über volle drei Jahre geht. Diese Ausbildung wird so noch nicht bei der Bundeswehr angeboten. Alle Soldaten, die irgendwann einmal mit der Zusage einer Ausbildung zum NFS eingestellt werden, durchlaufen selbstverständlich eine Grundausbildung, die ja militärische Grundfertigkeiten vermitteln soll!
Und ... wie KlausP schon richtig gesagt hat, wird man bei der Bundeswehr in erster Linie Soldat! Im Bereich der Zivilbediensteten werden weder RettAss noch NFS benötigt oder ausgebildet. Hier stellt man im Bedarfsfalle eben qualifiziertes Personal ein. Ein "Belastungsasthma" jedoch führt gemäß der Musterungsvorschrift, der ZDv 46/1, GNr. 44, zwingend zu einer Gradation VI, die ganz klar die Ausmusterung und absolute Wehrdienstuntauglichkeit zur Folge hat! Damit wird das bei dieser Diagnose nichts mit Ihnen und der Bundeswehr, Carolin Marie! So leid mir das tut, aber Sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei der Eignungsfeststellung ausgemustert, wenn die Feststellung eines Belastungsasthmas getroffen bzw. nachgewiesen wird!
Und beim "versehentlichen Verschweigen" der Diagnose werden Sie beim ersten Auftreten einer solchen Symptomatik in der Grundausbildung aus dem Dienstverhältnis entfernt! Und ... die Grundausbildung ist so ausgelegt, dass Sie als Asthmatikerin mit der erwähnten Diagnose nahezu keine Chance haben, ohne Asthmaanfall durch zu kommen!
Im Übrigen muss man auch einen Gesundheitscheck bei der Ausbildung zum RettAss/NFS durchlaufen. Ob das Belastungsasthma da ein Problem werden kann weiß ich gerade allerdings nicht.
Das BA 90/5 "Verwendungsfähigkeit als SanFw/RettAss" wird ja erst erstellt, wenn sich die ZAW schon am Horizont abzeichnet ;) ! Von daher stellt sich das Problem erst gar nicht, weil ein Belastungsasthma schon gar nicht mit irgendeiner Stufe von Wehrdienstfähigkeit vereinbar ist, sondern mit einer Gradation VI auf kürzestem Weg zu "T 5" führt!
Tommie ich sprach vom Zivilen. Jeder RettAss den ich kenne musste vor Ausbildungsbeginn die G26(?) & 24 durchlaufen. Einen wundervollen Tag im Gesundheitsamt.
Die G24 heißt "Hauterkrankungen (außer Hautkrebs)" und die G26 ist für Atemschutzgeräteträger! Und dabei könnte es für einen Asthmatiker schon bei der Spirometrie zum ersten Problem kommen!
Ups, ich habs gefunden ;) ! Es ist die Standarduntersuchung für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die G42 (= "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"), und dazu gehören u. a. Anamnese, körperliche Untersuchung, Urinstatus, Blutentnahme, Tuberkulintest, je nach Erreger weitere Untersuchungen wie z.B. HIV, HBV und HCV.
Ich hab keine Ahnung daher glaube ich dir mal :D Ich musste auf jedenfall aufs Fahrrad und wurde Gelenktechnisch ebenfalls auf den Kopf gestellt. Ganz gefährlich bei der Untersuchung: Wirbelsäule! Da flogen dann 2 Mann raus. Und das war nur für den RettAss. Für den AGT war es die G26.
@TE : Du hast offenbar keinerlei Ahnung,was ein RA /Notfallsanitäter bei der Bundeswehr und speziell im Einsatz macht bzw. leisten können muss.
Mit einem Belastungsasthma ist das nicht vereinbar. Und natürlich musst du eine Grundausbildung und weitere militärische Lehrgänge durchlaufen.
Oder wie hast du dir das Ganze überhaupt vorgestellt?
Zitat von: Carolin Marie am 04. August 2013, 17:12:21
Kann ich mich da jetzt trotzdem bewerben?
...na bewerben kann man sich immer und überall.
Nicht nur bei der Bundeswehr oder speziell im Einsatz. Ich würde in keinster Weise jemals wieder in den kommunalen RD wechseln. Wenn ich da mal an das schlimmste Denke was ein Notarzt seinem Team antuen kann. Stichwort: Rea nach Lungenembolie und der Doc sagt "Mach mal Metalyse fertig!" :-X
Im zivilen wird der Notfallsanitäter auch erst ab 1.1.14 ausgebildet. Aber, da du ja noch die 10. vor dir hast dürfte das wohl das geringste Problem sein. Interessiere mich ebenfalls sehr für das Thema, da ich die selbe Richtung einschlagen will. Würd mich freuen wenn du dich meldest, sobald du irgendwelche Infos über den Notfallsani bei der Bw hast.
LG