Hallo, ich habe im Januar meine Musterung gemacht. Bin aber aus Beruflichen gründen für 1 Jahr zurückgestell worden. Also rechne ich damit das mein KWA sich in den nächsten Monaten bei mir meldet.
Ich habe aber im Mai geheiratet (habe wohnung seit über einenm Jahr).
Muss ich nun meine Heirat-urkunde zu denen hin schicken oder soll ich noch warten bis die mich wieder anschreiben. Denn Verheiratete werden ja nicht gezogen.
MFG DrRock
Am besten du rufst einfach mal bei dennen an. Die werden dir dann sagen was Sie brauchen, wahrscheinlich musst du entweder mit der Heiratsurkunde dorthin oder du musst dennen ne beglaubigte Kopie schicken.
Dann stellen Sie dir eine Nichtheranziehungszusage aus und das Thema ist für dich erledigt.
Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 21:30:55
Hallo, ich habe im Januar meine Musterung gemacht. Bin aber aus Beruflichen gründen für 1 Jahr zurückgestell worden. Also rechne ich damit das mein KWA sich in den nächsten Monaten bei mir meldet.
Ich habe aber im Mai geheiratet (habe wohnung seit über einenm Jahr).
Muss ich nun meine Heirat-urkunde zu denen hin schicken oder soll ich noch warten bis die mich wieder anschreiben. Denn Verheiratete werden ja nicht gezogen.
MFG DrRock
Das ist nicht ganz korrekt.
Verheiratete werden auf Antrag vom Wehrdienst freigestellt.
Man kann auch als Verheirateter einberufen werden und Werdienst leisten, wenn man keinen Antrag auf Befreiung stellt.
MfG
Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?
Ich kenne mehrere, keine Sorge.
Das klappt schon.
Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 22:15:59
Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?
Selbst handeln ist dem Abwarten vorzuziehen.
Zitat von: DrRock am 28. September 2005, 22:15:59
Du meinst also ich soll auf jeden Fall bei denen Anrufen und so einen Antrag auf Nichtheranziehung beantragen.
Weist Du auch von einem Fall, bei dem das Funktioniert hatte ?
Das ist keine Frage, ob es dafür Beispielfälle gibt, sondern die Frage lautet: Was regelt das Gesetz?
Und das lautet nun mal:
§ 11 WPflG
"Befreiung vom Wehrdienst
(1) (...)
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
(...)
3. die
a) verheiratet sind,
b) eingetragene Lebenspartner sind oder,
c) die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben."
Und an das Gesetz ist in einem Rechtsstaat die Behörde nun mal gebunden.
MfG
Danke an alle die mir hier helfen konnten.
Ich werde mich nun in den nächsten Tagen mit dem KWA in verbindung setzten und das klären.
Thanks@all
Weiß einer von euch wo ich eine schöne Vorlage für einen solchen Antrag bekomme ? Wenn in dem Brief auch ein paar § vorkommen wäre auch nicht von nachteil.
MFG DrRock
§11 hier drin:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf
Konnten sie dir von seiten des KWEA aus nicht sagen was du schreiben sollst?
Zitat von: DrRock am 01. Oktober 2005, 12:34:59
Weiß einer von euch wo ich eine schöne Vorlage für einen solchen Antrag bekomme ? Wenn in dem Brief auch ein paar § vorkommen wäre auch nicht von nachteil.
MFG DrRock
Dafür gibt es keine Vorlage, weil der Antrag formlos gestellt werden kann.
Es genügt:
"Ich beantrage meine Freistellung vom Wehrdienst, da ich verheiratet bin.
Meine Heiratsurkunde füge ich in Ablichtung bei."
M.f.G.
Zitat von: Lidius am 01. Oktober 2005, 14:04:43
Konnten sie dir von seiten des KWEA aus nicht sagen was du schreiben sollst?
Hatte seid Donnerstag noch keine möglichkeit gehabt im KWEA anzurufen.
Danke, trotzdem nochmal für eure antworten
Hat alles geklappt.
Habe gestern meine Bestätingung vom KWEA Kaisersla*** erhalten, dass ich von jetzt an vom Wehrdienst befreit bin und das ich nicht der Wehrüberwachung unterliege, was immer das bedeutet !
MFG DrRock
Zitat von: DrRock am 13. Oktober 2005, 17:37:27
Hat alles geklappt.
Habe gestern meine Bestätingung vom KWEA Kaisersla*** erhalten, dass ich von jetzt an vom Wehrdienst befreit bin und das ich nicht der Wehrüberwachung unterliege, was immer das bedeutet !
MFG DrRock
Wehrüberwachung=z.B. müsstest du einen Umzug ans KWEA melden
Kann dir aber ja egal sein, du bist ja davon befreit ;D
Was muß man den alles melden?
Umzug? Ausbildungsaufnahme?
Unter anderem. Genaueres regelt der §24 Wehrpflichtgesetz.
Gilt das auch für nicht beorderte Reservisten?
Ich höre sowas zum ersten Mal
Zitat von: mailman am 13. Oktober 2005, 18:46:50
Gilt das auch für nicht beorderte Reservisten?
Ich höre sowas zum ersten Mal
Ja, gilt für alle die ein d.R. am Dienstgrad haben, egal ob beordert oder nicht, mehr unter dem bereits von Timid benannten §24 Wehrpflichtgesetz
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Gesetze/WehrPflG.pdf
Allerdings weiß das kaum ein Wehrpflichtiger (weil soweit ich weiß auch kein Unterricht während des Wehrdienstes drüber stattfindet) und deswegen wirds auch meistens ignoriert. Und scheint auch niemanden zu stören das es ignoriert wird ;D
Naja dann mach ich das in 3 Jahren wenn meine Ausbildung vorbei ist. Denn ich will Reservefeldwebel werden und vielleicht bringt mir die Ausbildung Vorteile.