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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: TimJo am 05. August 2013, 03:30:51

Titel: Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: TimJo am 05. August 2013, 03:30:51
Guten Tag,

mich würde interessieren, was es kosten würde, wenn man die ZAW (Bürokaufmann) abbricht und dann zurückzahlen muss.
Keine Angst, ich bin kein aktiver Soldat, der das in Erwägung zieht oder so... ;)
Es würde mich einfach mal interessieren.

MfG,
Tim
Titel: Antw:Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: Ralf am 05. August 2013, 05:54:32
Du kannst die ja "nicht so einfach" abbrechen.
Du bekommst eine Kommandierung/Versetzung und das ist ein Befehl daran teilzunehmen.
Da müsstest du schon ein wenig über den Grund schreiben.
Dessen ungeachtet sind Kostenberechnungen immer Einzelfallberechnungen, weil auch Maßnahmen unterschiedlich Geld kostet.
Titel: Antw:Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: TimoKa am 05. August 2013, 11:53:13
Also könnte man das gar nicht pauschalisieren, wenn ich zb. sagen würde, dass Soldat x nach 5 Jahren und erfolgreicher ZAW unehrenhaft entlassen wird?
Titel: Antw:Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: TimoKa am 05. August 2013, 11:55:26
edit:
Aber vermutlich ist eine unehrenhafte Entlassung auch nur eine Handlung, bei der es xxx verschiedene Auslöser gibt und demnach auch von Fall zu Fall anders entschieden wird
Titel: Antw:Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: Ralf am 05. August 2013, 12:04:35
Die Beendigungsgründe und Folgen sind ja im Soldatengesetz verankert §54-56. Schau mal dort rein.
Und ja, einen festen Betrag gibt es nicht, es wird immer individuell berechnet.
Titel: Antw:Kosten der ZAW bei Abbruch
Beitrag von: F_K am 05. August 2013, 12:22:12
Zitatunehrenhafte Entlassung

Es gibt diesen Begriff in der Bundeswehr nicht.