Hallo, ich hoffe hier kann mir gehoilfen werden, da mir bis jetzt noch keiner eine 100% Aussage zum oben genannten Thema geben konnte.
Bei der Nutzung des Zulassungsscheins und der Eingliederung in den öffentlichen Diesnt wird die Übergangsbeihilfe um 50% gekürzt, das ist klar.
Doch wie sieht die Übergangsbeihilfe aus.
Bekomme ich nach DZE 90 % der Übergangsgebührnisse, wenn ich mich noch in der Ausbildung befinde, oder bekomme ich nur 75 %, oder doch nur 60 %,weil mir dann ja noch bis zum Ende der Aubildung Anwärterbezüge zustehen?
§11 SVG macht mich nicht schlauer
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html Und was bekomme ich dann nach der Laufbahnprüfung und Ernennung zum Beamten auf Probe?
Weiterhin die x %, oder gar nichts?
Bei dem Eingliederungsschein werden ja Ausgleichsbezüge gezahlt,10 Jahre lang.Aber beim zulassungsschein ist das nicht wirklich zu ersehen.
Eine Anrechnung der Erfahrungsstufe, die während der Bundeswehrzeit erlangt wurde, sollte ja laut § 28 Abs 1 Satz 3 BBesG
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html gesichert sein, oder!?
Wäre total super wenn es einer weiß oder aus persönlicher Erfahrung sprechen kann...
Bis dann und vielen Dank im voraus!
Meine Ahnung in dem Bereich ist zwar sehr beschränkt. Aber du solltest darauf achten welches SVG für dich gilt, wurdest du nach Juli 2012 vereidigt gilt das neue, ansonsten das alte.
Hallo daran habe ich natürlich gedacht nur nichts genaues gefunden.
Wenn es hilft: DE 01.04.2003
Normalerweise müsste der BFD-Berater in der Lage sein, dir deine Bezüge auszurechnen. Es gibt spezielle Formeln für die BfD-Zeit im Wehrdienstverhältnis und die BfD-Zeit danach.
Ihr werdet doch nicht nur einen Berater haben? Ruf mal in Köln-Wahn an. Die können das.