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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gast411 am 06. August 2013, 22:04:32

Titel: ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 06. August 2013, 22:04:32
Der Betreff sagt im Prinzip alles aus.
Wo kann man Personen melden, die sich mit einem Dienstfahrzeug ordnungswidrig im Straßenverkehr verhalten haben? (Abbild vom Kennzeichen vorhanden)
Tatort: A6 bei Heilbronn
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Lidius am 06. August 2013, 22:10:03
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Milit%C3%A4rkraftfahrtstelle
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: justice005 am 06. August 2013, 22:11:53
Anzeigen nimmt jede polizeidienststelle entgegen.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Andi am 06. August 2013, 22:14:06
Zitat von: Lidius am 06. August 2013, 22:10:03
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Milit%C3%A4rkraftfahrtstelle

Das wird die ZMK sicherlich brennend interessieren. ;) Fällt nicht in deren Aufgabenbereich.

Polizei oder Ordnungsamt sind hier wie immer die Ansprechpartner zur Anzeigenaufnahme.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: itschie am 06. August 2013, 22:45:53
Ich würde mir immer gut überlegen andere Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, vorallem wegen was, habe einmal einen Motorradfahrer angezeigt um sich vor ihm selber zu retten, halt wegen Nötigung, bedrängen usw. . Vor allem Benötigt es Zeugen, sonst ist es halt Aussage gegen Aussage und wie es Gott so wollte hatte es damals als die Anzeige gemacht hatte, in der Tat hatte sich schon eine Zivilstreife an ihm dran gehängt. Vielleicht hat ja auch so Gott es wollte, ihn auch eine Zivilstreife erwischt.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Lidius am 06. August 2013, 22:52:28
Zitat von: Andi am 06. August 2013, 22:14:06
Zitat von: Lidius am 06. August 2013, 22:10:03
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Milit%C3%A4rkraftfahrtstelle

Das wird die ZMK sicherlich brennend interessieren. ;) Fällt nicht in deren Aufgabenbereich.

Polizei oder Ordnungsamt sind hier wie immer die Ansprechpartner zur Anzeigenaufnahme.

Er wollte ja nur melden und keine Anzeige erstatten.

Ich hatte während meiner Dienstzeit zwei mal so einen Fall und jedes mal kam der Hinweis von der ZMK, es wurde halt immer nur weitergeleitet, aber die wissen wenigstens wohin es weitergeleitet werden muss.

Es gibt ja durchaus Dinge die in der Bw nicht erlaubt sind aber zivil kein Problem sind.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 06. August 2013, 23:02:47
Genau nur melden.

150 gefahren bei 120 erlaubt. Also verstoß gegen Stvo und Dienstvorschrift. 2 Kameraden in einem BW Fuhrpark Fahrzeug.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: greeN2010 am 06. August 2013, 23:24:10
sehr heftiger Geschwindigkeitsverstoß..
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Terek am 06. August 2013, 23:29:34
und sicher gut nachzuweisen...
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. August 2013, 23:30:11
Man fragt sich ferner, wie der selbsternannte Sheriff die Geschwindigkeit amtlich verwertbar gemessen hat. Ein Foto eines Fahrzeuges vor/hinter einem sagt ja nichts über die Fahrgeschwindigkeit aus.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Lidius am 06. August 2013, 23:32:43
Lasst ihn halt machen, wir werden ihn sicherlich nicht davon abhalten können.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 06. August 2013, 23:41:44
Lidius hat es er erfasst. Ich kann nichts nachweisen, nur welches Fahrzeug zu welcher Zeit wo war.
Aus langeweile melde ich es nicht. Es mag vll. auch mal mit einem Blitzer klappen aber vll. hilft auch ne Stammpaucke vom Disziplinarvorgesetzen. (wenn es dazu kommt)

Das ist nicht den Kameraden ihr Eigentum und für die Dienstvorschriften und die Stvo gibt es gute Gründe und es hat sich jeder dran zu halten.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Volle87 am 07. August 2013, 08:03:56
Da zeigt sich wieder, dass manche Menschen zu viel Zeit haben, sich Gedanken über Dinge zu machen, die sie nix angehen und auch niemand interessieren. Aber hauptsache meckern und sich wichtig machen  >:(
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. August 2013, 08:22:50
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 06. August 2013, 23:30:11
Man fragt sich ferner, wie der selbsternannte Sheriff die Geschwindigkeit amtlich verwertbar gemessen hat.

Genau das.



[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Iceman0275 am 07. August 2013, 12:30:57
Am Besten bei der Polizei melden und dort das Handyfoto vorlegen was man während der Fahrt gemacht hat  ;D. Dann wird es auch was mit der Standpauke ...
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 07. August 2013, 13:58:55
Kann mich nur anschließen, diese selbsternannten Kapitän-Justice Gerechtigkeitskämpfer auf deutschen Autobahnen sind mehr als ätzend.
(Stichwort: "Im Stau blockiere ich mit meinem Auto den Standstreifen, damit der nachfolgende Verkehr auch nicht verbotenerweise den Standstreifen zum Erreichen der 25m entfernten Ausfahrt nutzen kann")

Die Polizei interessiert sowas herzlich wenig und die Bundeswehr wird sich so einer Pi*Daumen-Messung sicher auch nicht weiter annehmen.

Such dir doch ein anderes Hobby oder bewirb dich bei Polizei oder Ordnungsamt.

Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: christoph1972 am 07. August 2013, 14:39:01
Zitat von: Iceman0275 am 07. August 2013, 12:30:57
Am Besten bei der Polizei melden und dort das Handyfoto vorlegen was man während der Fahrt gemacht hat  ;D. Dann wird es auch was mit der Standpauke ...

Die Standpauke gibt es für die Benutzung des Handys während der Fahrt.

Für Verkehrsrowdys gibt es die Provida-Fahrzeuge und ggf. stationäre Kameraüberwachung und Abstandsmessung. Wenn 150 km/h erlaubt sind, warum dann nicht auch 150 km/h oder schneller fahren!?
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: schlammtreiber am 07. August 2013, 14:48:41
Zitat von: christoph1972 am 07. August 2013, 14:39:01
Wenn 150 km/h erlaubt sind, warum dann nicht auch 150 km/h oder schneller fahren!?

Da kriegt der Trittin Schnappatmung, und Frau Roth ist ein Stück weit enttäuscht.
Denk doch an Deinen CO2-footprint. Und die Eisbären. Und das Waldsterben.

Jute statt Plastik. Obligatorischer fleischfreier Donnerstag. Und Kraftfahrzeuge sind Völkermord.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: ANTI am 07. August 2013, 15:03:22
Woher weißt du den so genau das er 150km/h gefahren ist? Bist du etwa hinter ihm mit 150km/h gefahren und hast dich dadurch selbst strafbar gemacht in ner 120er Zone? ::)
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: MarcAurel am 07. August 2013, 15:03:50
Ich will nur hoffen, dass der TE kein Kamerad im weitesten Sinne des Wortes ist.

Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: christoph1972 am 07. August 2013, 15:10:48
Zitat von: schlammtreiber am 07. August 2013, 14:48:41
Zitat von: christoph1972 am 07. August 2013, 14:39:01
Wenn 150 km/h erlaubt sind, warum dann nicht auch 150 km/h oder schneller fahren!?

Da kriegt der Trittin Schnappatmung, und Frau Roth ist ein Stück weit enttäuscht.
Denk doch an Deinen CO2-footprint. Und die Eisbären. Und das Waldsterben.

Jute statt Plastik. Obligatorischer fleischfreier Donnerstag. Und Kraftfahrzeuge sind Völkermord.

Wenn Trittihn und Betroffenheitsclaudia statt Schnappatmung in die Besinnungslosigkeit abgleiten würden, wenn man noch schneller fährt, kauf ich mir als nächstes eine Bosshoss und drehe die voll auf, weil die einen V 8-Motor hat und so richtig den Tank leer saugt.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: AriFuSchr am 07. August 2013, 15:14:07
hmmmm....

wäre eigentlich ein Thema für F_K hier.

Ab der macht ja seit heute wieder Anzugskontrolle und hat keine Zeit fürs Forum...

8)
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: F_K am 07. August 2013, 16:12:28
@ AriFuSchr:

... gestern hätte ich "Kontrolle" machen können - heute nicht mehr. (1 Tag EEH A Modul D - IGF).

.. aber wie schon öfter geschrieben: Bis auf die "Kleinigkeiten" mal ein "schwarzes" Leistungsabzeichen oder ein Tarndrucknamensschild war alles vorschriftengerecht - und da der neue Kdr (noch O) auch 3 Sonderabzeichen trägt, ist das wohl vom DV "so gewollt" - ergo kein Grund einzuschreiten.

(.. zumindest bei "meinem Aktiven" gibt es keine Ausreißer ...)

.. fahrt doch so wie Ihr wollt, und macht Fotos davon - tangiert mich nur am Rande.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 07. August 2013, 18:27:07
Ich gehe davon aus, dass euer Job nicht darin besteht überwiegend auf der Autobahn (über 100000 km im Jahr) unterwegs zu sein und somit auch regelmässig Unfälle zu Gesicht zu bekommen.
Also erzählt dem Bäcker nicht wie er seine Brötchen backen soll, wie die Prostituierte ihre Kunden glücklich machen soll....
Das Fahrverhalten in Deutschland ist im Vergleich zu früher sehr grausam geworden.
Wenn diverse Fahrer dann auch noch als negatives Beispiel dienen (Polizei, Bundeswehr....), kein wunder.
Ich bin auch nicht der, der es ändern wird, ich trage nur meinen Teil dazu bei. So ist es bei allem und ich zwing hier zu keinem was.
Aber ich stell mich gerne bei dem Einen oder Anderen Familienmitglied von euch daneben, wenn er über den haufen gefahren wurde und lache.

Und ihr Fragen beantwortet, die der TE garnicht gestellt hat. Kurz und knapp hätte gereicht, alle weiteren Beiträge sind überflüssig und unbrauchbar für den TE und auch den Rest der Welt.
(habe in anderen Foren bereits gesehen, dass sich über simple Fragen gern das Maul zerrissen wird, also ist das hier viel mehr eine Unterhaltungsplattform, statt Informationsplattform)

Jeder Einzelne der zu so einem Müll seinem überflüssigen Senf dazu geben muss, macht sich wichtig und weiß es besser.
Eine sehr markante Eigenschaft in Deutschland, genau so wie deutsche Männer alle gut fahren können und gut im bett sind. ^^
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: KlausP am 07. August 2013, 18:33:01
Haben Sie keinen Friseur, den Sie vollquaken können? Oder kriegen Sie zu Hause die Zähne nicht auseinander, wenn Sie frech unter'm Tisch vorgucken?  Mann, Mann, was für'n Großkotz!
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: BSG1966 am 07. August 2013, 18:35:22
Btw darf man in Dienstfahrzeugen ohnehin nicht schneller als 130 fahren. Ob man deshalb jetzt den Hilfssherriff spielen muss, sei jetzt mal dahingestellt. Aber in der Tat, wenn der TE das Bild vom Kennzeichen selbst geschossen hat während er ein Kfz geführt hatte, sollte er in Sachen Ordnungswidrigkeiten mal schön den Ball flach halten.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Terek am 07. August 2013, 18:37:23
Ich will ja nicht die streng gepflegten Illusionen nehmen, aber Leute mit 100.000 Km (der durchschnittliche Vertreter macht, glaub ich, das Doppelte) Fahrleistung, sind nicht die Berufsgruppe, die die meisten und schwersten Unfälle zu sehen bekommt...
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 07. August 2013, 18:48:00
Ich kann in meiner Aussage nur das Wort regelmäßig finden.

die die meisten und schwersten Unfälle zu sehen bekommt...

Stand das irgendwo zwischen meinen Zeilen?

bin mal kurz Brille putzen...

Wie gesagt, ich weiß nicht ob es was bringt, werde es auch nie erfahren, ich trage einfach nur mein Teil dazu bei.
Wenn ich irgendwo eine Münze als Spende rein werfe, erfahre ich auch nie was mit der Münze passiert.
Wenn ich eine Lohnsteuererklärung mache, weiß ich auch nicht ob ich Geld zurück erhalte, dennoch mache ich es,
weil ich hoffe und spekuliere.

Handybild und was ihr hier alles von euch gebt.... ihr guckt zu viel Tv glaube ich.....
Ihr macht euch auch viel zu viele Gedanken. Sehr nett, aber nicht notwendig.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Firli am 07. August 2013, 18:54:42
Damals bei den Kollegen in Grün abgelehnt worden? Ich bin im Rettungsdienst tätig gewesen und fahre auch nicht immer Strich 130 -.- Und ich habe Unfälle gesehen..mehr als genug sogar.

ZitatAber ich stell mich gerne bei dem Einen oder Anderen Familienmitglied von euch daneben, wenn er über den haufen gefahren wurde und lache.

Können Sie machen. Nur nicht über das Echo wundern ;)
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Iceman0275 am 07. August 2013, 19:08:00
Vielleicht hat er ja ´ne Russenkamera... damit er immer alles und jeden Anzeigen kann der sich nicht 1000% an die StVO hält. Wenn man sonst nichts zu tun hat... Ich sage immer leben und leben lassen... wenn ich jeden anzeigen wollte, der mir unangenehm auffällt, könnte ich meinen eigenen Job an den Nagel hängen. Aber wer sich über so was Gedanken macht hat wohl keinen...
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Elvis am 07. August 2013, 19:11:20
Zitat von: Gast411 am 07. August 2013, 18:27:07
Aber ich stell mich gerne bei dem Einen oder Anderen Familienmitglied von euch daneben, wenn er über den haufen gefahren wurde und lache.

Meine Familienmitglieder gehen zwar an den unmöglichsten Orten spazieren, aber ganz sicher nicht auf der Autobahn ::).
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 07. August 2013, 19:42:19
Zitat von: FoxtrotUniform am 07. August 2013, 13:58:55
Kann mich nur anschließen, diese selbsternannten Kapitän-Justice Gerechtigkeitskämpfer auf deutschen Autobahnen sind mehr als ätzend.
(Stichwort: "Im Stau blockiere ich mit meinem Auto den Standstreifen, damit der nachfolgende Verkehr auch nicht verbotenerweise den Standstreifen zum Erreichen der 25m entfernten Ausfahrt nutzen kann")

... oder jene, die die endende Fahrspur 800 m vorm "Reißverschluss" blockieren bzw. verhindern, dass bis zum Ende der Fahrspur gefahren wird, weil sie der Meinung sind, das wäre verboten und "vordrängeln". Diese Stauverursacher gehören von der Straße bzw. "entmotorisiert".
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 07. August 2013, 19:43:25
Zitat von: Volle87 am 07. August 2013, 08:03:56
Da zeigt sich wieder, dass manche Menschen zu viel Zeit haben, sich Gedanken über Dinge zu machen, die sie nix angehen und auch niemand interessieren. Aber hauptsache meckern und sich wichtig machen  >:(

Wer ist damit gemeint?
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Volle87 am 07. August 2013, 19:45:08
Hast411
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: KlausP am 07. August 2013, 19:45:34
ZitatWer ist damit gemeint?

Wer sich angesprochen fühlt, also wir beide schon mal nicht.  :D
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: Gast411 am 07. August 2013, 19:50:56
Ihr solltet mal lesen was ihr hier schreibt.....

Bevor noch weitere Spekulationen kommen.

Seit über 10 Jahre Fahrlehrer (zivil) und davor Ausbilder in Burg.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 07. August 2013, 19:58:29
Zitat von: Terek am 07. August 2013, 18:37:23
Ich will ja nicht die streng gepflegten Illusionen nehmen, aber Leute mit 100.000 Km (der durchschnittliche Vertreter macht, glaub ich, das Doppelte) Fahrleistung, sind nicht die Berufsgruppe, die die meisten und schwersten Unfälle zu sehen bekommt...

"Schnell" fahren (was ist schnell?) impliziert ja nicht, dass diese Leute auch die Unfälle verursachen. Wer viel PKW fahren muss, weil er damit sein Geld verdient oder Pendler ist, ist entsprechend zügig unterwegs, was nicht massive Übertritte der Gescheindigkeit bedeuten muss. Diese Personen fahren meist routiniert und gemessen an den Fahrstrecken sicher auch rel. unfallarm.

Risiko sehe ich eher bei den "Sonntagsfahrern", die mit der Fahrzeugbedienung und einfachsten Verkehrsituationen bereits überfordert sind und somit Unfälle verursachen, weil sie Schilder oder Fahrzeuge einfach nicht wahrnehmen können, da sie mit Lenken, Schalten und sonstwas zu tun haben. Die absolute Unfallzahl mag hier klein sein, aber diese Leute fahren ja auch nur sehr selten und wenig. Gemessen an den Kilometern sind es aber u.U. mehr Unfälle.

Wenn solche mit 90 auf der Mittel- oder gar linken Spur der BAB schleichen (wo kein 80er Limit ist), und auf Landstraßen mit 65 dahinrollen, kann man nicht von verkehrsgerechtem Verthalten reden.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: wolverine am 07. August 2013, 20:04:58
Zitat von: Gast411 am 07. August 2013, 19:50:56
Seit über 10 Jahre Fahrlehrer (zivil) und davor Ausbilder in Burg.
und dann wissen Sie nicht wo man vermeintliches Fehlverhalten meldet. Bevor man sich hier noch mehr zum Clown macht, mache ich mal dicht.
Titel: Antw:ordnungswidriges Verhalten im Straßenverkehr wo melden?
Beitrag von: schlammtreiber am 08. August 2013, 08:42:47
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