Hi! Ich hätte da mal ne Frage. Ich hab vom 1. Juli 2002 bis zum 31. März 2003 meinen Wehrdienst geleistet. Nun überleg ich mir, ob ich nicht wieder zurückgehe und in die Feldwebellaufbahn gehe. Ich hab in meiner Zeit beim Bund alles bestanden (Helfer im SanDst, habe die ATN Wach-Sicherungssoldat, 3x PFT bestanden, Rekrutenbesichtigung ebenso, eigentlich die komplette AGA bestanden). Meine Frage wär jetzt, mit welchem Dienstgrad ich eingestellt werden würde, OG?! Müsste ich dann die komplette AGA noch mal wiederholen? Schon im Voraus Danke!
Du wirst mit dem Dienstgrad wieder eingestellt, den Du zuletzz erreicht hast.
Die AGA musst Du nicht wiederholen.
Danke für die Information! Hast mir geholfen. Ciao
habe die Ehre !
Hallo zusammen,
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage:
Und zwar bin ich 2004 als SaZ 12 mit dem Dienstgrad OFw aus der bundeswehr entlassen worden und seither OFw d. R.
Seit längerem trage ich mich schon mit dem Gedanken wieder zur Bundeshwer zurückzukehren und beabsichtige als Wiedereinsteller meinen Dienst bei der Bw fortzusetzen. Über entsprechend gute Beurteileungen, erfordelriche militärische und zivilberufliche Qualifijationen usw verfüge ich auch, so das meines Erachtens einer Wiedereinstellung nichts im Wege steht. Soweit ich noch aus derm aktiven Dienstzeit weiß, besteht die Möglichkeit bis zum 36 Lebensjahr. Kann mir jemand mitteilen welche Voraussetzungen erfordlerich sind und wie die Beantragung zur Wiedereinstellung von statten geht?
Vielen Dank im voraus
Zitat von: schlammtreiber am 14. Juli 2003, 08:32:43
Du wirst mit dem Dienstgrad wieder eingestellt, den Du zuletzz erreicht hast.
Die AGA musst Du nicht wiederholen.
Und wie ist das dann mit dieser neuen AGA?
Die gab es ja zu dem Zeitpunkt wo er seine gemacht hat noch nicht.
Muß man die dann trotzdem wiederholen? Es gibt ja einige neue Inhalte (EAAK oder wie das heißt)
edit
@HarryAI
Je nach dem wie alt du bist, könnte es mit der SaZ Laufbahn problematisch werden, da man SaZ ja nur bis 40 machen kann.
Bei dem von dir geschriebenen 36 Jahren käme ja maximal ein SaZ 4 in Frage und das dürfte als OFW eher schlecht aussehen.
Zitat von: mailman am 25. Dezember 2005, 19:07:19
Zitat von: schlammtreiber am 14. Juli 2003, 08:32:43
Du wirst mit dem Dienstgrad wieder eingestellt, den Du zuletzz erreicht hast.
Die AGA musst Du nicht wiederholen.
Und wie ist das dann mit dieser neuen AGA?
Die gab es ja zu dem Zeitpunkt wo er seine gemacht hat noch nicht.
Muß man die dann trotzdem wiederholen? Es gibt ja einige neue Inhalte (EAAK oder wie das heißt)
Also ich werde ja ab 2.1. wiedereingestellt und habe auch noch die alte AGA gemacht, bisher hieß es von offizieller Seite (ZNWG) immer das ich die AGA nicht wiederholen muss (ein telefonat mit der Einheit die mich einschleußt, allerdings nicht mein Einstellungstruppenteil ist, ergab das gleiche).
Es könnte natürlich sein das die jeweiligen Chefs der Einstellungstruppenteile das ganze nochmals überprüfen und im Einzefall entscheiden (Bzw. Empfehlungen an die jeweilige Stammdienststelle geben), näheres kann ich dazu wohl ab 6.1. sagen, wenn ich erstmals wieder zuhause bin.
Im übrigen habe ich allerdings auch schon von Wiedereinstellern gehört die wiederholen mussten (entweder komplett oder als Hilfsausbilder).
@mailmen
Danke für deine Info, aber ich bin erst 33 und somit stünden 7 Jahre zur Verfügung. So weit ich noch weiß kann man sich bis mx SaZ 20 verpflichten, darf aber als SaZ die 40 Jahre nicht überschreiten.
sollte es also möglich sein, wäre mit Saz 6 doch ein Anhaltspunkt. Ausserdem stünden in diesem Fall ja dann einer Übernahme zum BS nichts im Wege. Die entsprechenden Beurteilungen dafür sind ja vorhanden - was meinst Du
Jetzt würde mich interessieren wie hier die ersten Schritte auszusehen haben.
Danek vorab
@HarryA1
Ich würde an deiner Stelle mal bei der SDH bzw. SDL (je nach alter Uniform) anrufen und mich zum zuständigen Dezernat durchfragen:
SDH: (0221) 9571 - 0
SDL: Hab ich gerade nicht zur Hand
Die werden dir da wohl die beste auskunft geben können.
Hallo Zusammen,
vorab mal Danke für die Antworten - haben ein wenig weitergeholfen. Hier ein paar infos zur Wiedereinstellung eines ehem. SaZ 12. Habe mich heute mit einem ehemaligen Kameraden - jetzt Feldwebel für Reservistenangelegenheiten - getroffen. Dieser sagte das es durchaus möglich ist Wiedereingestellt zu werden. Dies kann aber nicht über den Antrag auf WE über die ZNG erfolgen sondern wenn dann, nur über den Weg als aktiver Reservist. So riet mir dieser dazu als Reservist an einem Auslandskommando wie ISAF - SFOR - KVOR usw. teilzunehmen, diesen dann zu verlängern und hier auf direktem Wege die Wiedereinstellung beantragen. Dieser würde dann, wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind so erfolgen, dass man, wenn man die erforderlichen Wehrübungstage abgeleistet hat, mit dem nächsthöheren Dienstgrad übernommen werden würde. In meinem Fall wäre dass dann als SaZ 6 J und 7 Mon. Es gibt auch Ausnahmenregeln die eine längere Dienstzeit zulassen würden. Auch die Übernahme zum BS wäre in dieser Zeit durchaus möglich, wenn man nicht nur über eine ATN verfügt sondern mehrere inne hat, eventuell auch eine Mangel ATN, so das man Vielseitig einsetzbar ist. Ein weitere positiver Aspekt an der Sache ist, wenn man während der aktiven Dienstzeit nicht faul war sondern das Angebot des BfD genutzt hat und über eine Reihe von Qualifikationen verfügt. In meinem Fall vier ATN 6, 4 abgeschlossenen Berufsausbildungen im kaufmännischen wie technischen Bereich und an die 34 Zertifikate.
Am 09.01.06 findet diesbezüglich ein erster Termin im VBK 61 in Lechfeld Nord mit dem zuständigen Fw für Resi Angelegenheiten statt.
Ich werde Euch über diesen Vorgan auf dem laufenden halten und ob auch alles so geklappt hat wie hier geschieldert.
Gruß Harry
;D
Lieber Harry,
zum einen: Natürlich würdest du NICHT mit den "nächsthöherem" Dienstgrad übernommen werden, sondern mit deinem Dienstgrad.
Ggf. wird kann man in einer Wehrübung zum Hauptfeldwebel befördert werden, das würde dann der Übernahmedienstgrad sein.
Zum anderen: Wie viele Soldaten werden denn noch BS?
Die Bundeswehr braucht junge Unterführer und keine "alten Knacker" (ist nicht bös gemeint, ich gehöre ja auch eher zu den letzteren).
Diese Option ist also eher unwahrscheinlich, und mit 40 wird der Übergang in die ziv. Wirtschaft noch schwieriger (wobei ich die Option SaZ 6 nach SaZ 12 doch für sehr fragwürdig halte).
Ich rate daher stark an, die Option Übergang in ziv. Wirtschaft nochmal zu überdenken.
(und Feldwebel für Reservistenangelegenheiten sind für Reservisten da, und nicht als Berater für Wiedereinsteller, da gibt es andere Ansprechstellen ... Nomen est omen?)
Hallo Zusammen,
wünsche Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und bedanke mich für die raschen, wenn auch nicht immer befriedigenden Antworten.
Was die Wiedereinstellung betrifft, so habe ich am 10.01.2006 einen Termin im ZNG München wg. Wiedereinstellung. Dienstgrad wird aufgrund abgeleisteter Wehrübungen der nächsthöhere, also HFw sein. Wiedereinstellung wie ich gedcht ist nicht möglich da die Restdienstzeit zu gering wäre, es gibt aber offenbar eine andere Möglichkeit auf Wiedereinstellung da ich im Besitz einer Mangel ATN bin. Wie das aussehen soll, erfahre ich am 10.01. nach dem Termin im ZNG
Gruß Harry
Dann viel Glück und guten Rutsch