Guten Tag Kameraden,
und zwar bin ich am 01.01.08 in die Bundeswehr als " Neckermann StUffz " eingetreten und wurde am 03.01 zum SaZ ernannt. Inzwischen befinde ich mich in meiner Ausbildung zum Feldwebel und wollte auf Grund dessen, da ich auf eine Schülerstelle gesetzt wurde Kindergeld beantragen.
Jetzt meine Frage: Wird mir obwohl ich von Anfang an SaZ war trotzdem der Grundwehrdienst von 9 Monaten angerechnet?
Denn bei der Kindergeldstelle kann man den Grundwehrdienst auf das Alter von max. 25 drauf rechnen lassen, sozusagen könnte ich dann bis 25 und 9 Monate Kindergeld beantragen, wenn mir die 9 Monate Grundwehrdienst anerkannt werden.
Ich hoffe,ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. KG David
Nein, du warst ja nie GWDL.