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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ThomasDO am 18. August 2013, 18:12:28

Titel: kindergeld wärend FWD
Beitrag von: ThomasDO am 18. August 2013, 18:12:28
Guten tach,

Wie sieht den es aus wegen Kindergeld wärend des FWD?  Bin 18. Und den ersten monat bekommt man ja nur ca. 240 euro ja.
Titel: Antw:kindergeld wärend FWD
Beitrag von: Lidius am 18. August 2013, 18:27:56
Zitat von: ThomasDO am 18. August 2013, 18:12:28
Guten tach,

Wie sieht den es aus wegen Kindergeld wärend des FWD?  Bin 18. Und den ersten monat bekommt man ja nur ca. 240 euro ja.

Wo kommt denn diese viel zu niedrige Zahl her?
Titel: Antw:kindergeld wärend FWD
Beitrag von: KlausP am 18. August 2013, 18:41:29
Sie bekommen 8,41 €/Tag, damit können sie sich ausrechnen, wie viel Wehrsold Sie im ersten Monat bekommen. Der Wehrsoldzuschlag für den ersten Monat wird Ihnen im zweiten Dienstmonat nachgezahlt. Und nein, meiner Meinung nach steht Ihnen, wenn Sie über 18 sind, kein Kindergeld zu, weil es sich nicht um eine Berufsausbildung handelt sondern um eine "Anlerntätigkeit". Das hatten wir aber vor ein paar Tagen schon mal.
Titel: Antw:kindergeld wärend FWD
Beitrag von: ThomasDO am 18. August 2013, 18:49:17
Entschuldigung aber ich hatte grad nicht die Zahl wie viel man Im ersten Monat bekommt.
Als FwD bekommt man ja Im ersten monat eigl. 777,?? Euro  aber weil der wehrdienst...?(keine ahnung wie es heißt)  wird ja erst im Folgemonat ausgezahlt und so das man Im erst 232.?? Euro (?) Bekommt .

Daher meine frage weil es ja bißchen wenig is ob man im  ersten Monat noch KG fähig iat.
Titel: Antw:kindergeld wärend FWD
Beitrag von: KlausP am 18. August 2013, 18:54:16
Streiche: 8,41 €/Tag

Setze:  9,41 €/Tag

Bei 31 Tagen bekommt mein Taschenrechner 282,30 € raus.

Titel: Antw:kindergeld wärend FWD
Beitrag von: Lidius am 18. August 2013, 18:56:29
Es gibt kein Kindergeld.

Siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.9
und hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf (S.11 Nr. 3.1. letzter Satz)