Hallo,
Gibt es eine Frist bis wann der Einberufungsbescheid spätestens da sein muss?
Oder gibt es die Möglichkeit das dieser erst z.B. Ende September kommt bei Diensteintritt 1.10?
Oder gibt es eine Vorschrift das der Bescheid X Wochen vor Diensteintritt da sein muss?
Nein, gibt keine Frist für einen Einberufungsbescheid, weil es den auch gar nicht mehr gibt.
Der Brief zum Dienstantritt wird frühstens 6 Monate vor dem Antritt versendet.. Ich fange am 1.10 an und kriege mein Schreiben wahrscheinlich mitte September.
Das ist genau das was ich mich auch gerade frage, habe mich auch beworben (Einsendeschluss 1.6. ) und habe bis jetzt noch nicht mal eine Bestätigung, dass meine Bewerbung eingegangen ist. Leider hat auch gerade jetzt mein Wehrdienstberater Urlaub und die scheinbar zivile Vertretung hat kein Zugriff auf meine Daten um mir sagen zu können was da passiert....
Kann das wirklich noch so kurz vorher erst kommen? Dachte bei einem so großen Arbeitgeber, dass die das schon früher machen mit der "Musterung" :/
Zitat von: Skyy am 19. August 2013, 15:14:32
Das ist genau das was ich mich auch gerade frage, habe mich auch beworben (Einsendeschluss 1.6. ) und habe bis jetzt noch nicht mal eine Bestätigung, dass meine Bewerbung eingegangen ist. Leider hat auch gerade jetzt mein Wehrdienstberater Urlaub und die scheinbar zivile Vertretung hat kein Zugriff auf meine Daten um mir sagen zu können was da passiert....
Kann das wirklich noch so kurz vorher erst kommen? Dachte bei einem so großen Arbeitgeber, dass die das schon früher machen mit der "Musterung" :/
Zu welchen Einstellungstermin und in welchen Dienstverhältnis/welcher Laufbahn hatten Sie sich denn beworben? Wo gibt es einen "Einsendeschluss"?
Zitat von: KlausP am 19. August 2013, 17:19:06
Zu welchen Einstellungstermin und in welchen Dienstverhältnis/welcher Laufbahn hatten Sie sich denn beworben? Wo gibt es einen "Einsendeschluss"?
Er meint wahrscheinlich die Bewerbungsfrist. Die gibt es meines Wissens nach nur bei OAs.
Sie hat sich aber für die Feldwebellaufbahn beworben. Da frage ich mich auch von welchem Termin die Rede ist.
Ich hätte jetzt getippt, dass der 01.06. der Abgabetermin war...aber das war ein Samstag. Das fällt also auch als Lösung aus.
Richtig, habe mich auf Feldwebellaufbahn im allgmeinen Fachdienst beworben.
Laut meinem Wehrdienstberater war die Abgabefrist bis zum 1.6. datiert, warum auch immer... terminbedingt konnte ich sie erst am 3.6. abgeben aber er meinte er datiert es einfach ein paar Tage vorher... seitdem warte ich auf irgend ein "Lebenszeichen"
Fakt ist, dass eine keine Bewerbungstermine für die Laufbahn der Fw gibt. Was immer der 01.06. auch sein mag.
Zitat von: Skyy am 20. August 2013, 01:27:01
Richtig, habe mich auf Feldwebellaufbahn im allgmeinen Fachdienst beworben.
Laut meinem Wehrdienstberater war die Abgabefrist bis zum 1.6. datiert, warum auch immer... terminbedingt konnte ich sie erst am 3.6. abgeben aber er meinte er datiert es einfach ein paar Tage vorher... seitdem warte ich auf irgend ein "Lebenszeichen"
Das beantwortet meine Frage nach dem angepeilten Einstellungstermin aber noch nicht.
Ich würde behaupten 1.1 und die Sache mit dem 1.6 ist wegen der Bewerbungsvorlaufzeit.
Mir wurde vom KB nämlich gesagt, man müsse die Bewerbung mindestens 6 Monate vorm dem gewünschten Antritt einreichen.
Kann mich natürlich irren.
Einstellungstermin wäre dann der 1.10. hieß es bei mir
Das ist auch grundsätzlich richtig, dass man diesen Vorlauf haben sollte. Eine Frist (wie bei den OA) ist das aber nicht, so dass man nichts "zurückdatieren" müsste.
Nach über 2 Monaten Wartezeit habe ich dann auch endlich mal ein Schreiben bekommen, dass meine Bewerbung am 13.6. eingegangen ist... Nun mach ich mir aber langsam Sorgen wann hier endlich eine Musterung statt findet :o ist schon Ende August, kommen die immer so kurz vor knapp?!
Da es Sommerzeit und Ferienzeit war udn auch viele dieselbe Fragen stellen, kann man guten Gewissens antworten: meistens ja, wenn man sich recht spät bewirbt. Nicht umsonst heißt es ja mind. 9 Monate vorher bewerben.
Ich hab die Musterung und vorläufige Einplanung usw alles schon lange durch und hatte eigentlich auch Einstellungstermin 1.10.13.
Bisher hab ich jedoch noch keine weiteren papieren erhalten...
Daher hatte ich gefragt.
Und was hat der Einplaner beim KC bei Ihrem Anruf dazu gesagt?
das es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.
Nur glaube ich inzwischen nicht mehr wirklich dran das es noch klappt in diesem Quartal.
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt...
Tja, dann ist das wohl so. Wird ja nicht umsonst dort liegen, oder?
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.
Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....
Zitat von: AGSHP am 27. August 2013, 14:00:21
...er aber dort Druck macht...
Nur glaube ich inzwischen nicht mehr wirklich dran das es noch klappt in diesem Quartal.
Selbst wenn er das so gesagt hat weiß hier jeder wie das gemeint ist... ::)
Da die Bearbeitung eines Vorgangs beim RB leicht mehrere Monate dauern kann, könntest du mit deiner Vermutung Recht haben.
Zitat von: F_K am 27. August 2013, 14:03:40
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.
Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....
Das klappt sehr gut. Aber nur, wenn man keinen "Druck" macht, sondern freundlich darum bittet.
@ Apollo:
Eben - Druck machen beinhaltet aber die Position, dies tun zu koennen (siehe Druckmittel).
Selbstverstaendlich gibt es die Moeglichkeit, mit einer Bitte an eine Dienststelle heranzutreten und etwas zu erbitten - dies funktioniert aber nach anderen Mechanismen.
Wie hört sich das denn gegenüber einem Bewerber an, "Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.
Zitat von: KlausP am 27. August 2013, 14:03:27
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt...
Tja, dann ist das wohl so. Wird ja nicht umsonst dort liegen, oder?
jap hat seine Gründe.
War eine Jugendsünde aber aus Fehlern lernt man.
Zitat von: F_K am 27. August 2013, 14:03:40
Zitatdas es noch beim Rechtsberater hängt... er aber dort Druck macht.
Ist klar ... ein Einplaner (Portepeeunteroffizier) macht "Druck" bei einem zivilen Beschaeftigten in der Klasse "Stabsoffizier" - selten so gelacht ....
oha, Kristallkugel befragt?
Woher wollen Sie wissen welchen Rang der Zuständige Einplaner hatte?
Unnötiger Kommentar mit falschem Inhalt.
Zitat von: BulleMölders am 27. August 2013, 17:09:53
Wie hört sich das denn gegenüber einem Bewerber an, "Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.
Richtig. Also ich warte ab was nun wird.
Ich hoffe natürlich das es noch klappt.
AGSHP:
Selbst wenn der Einplaner ein junger Offizier gewesen sein sollte, tut dies nichts zur Sache.
Jedenfalls hat der Einplaner NIEMALS den Dienstgrad / die Gehaltsstufe des RB.
Da diese nicht in einer Einheit dienen, und der andere Zivilist ist, ist da eh nichts mit Druck.
Zitat"Ich habe gebeten....".
Da hat doch "Ich habe mal Druck gemacht...." doch ganz anders an.
.. und was hilft eine Aussage, die wahrheitswdrig ist, bzw. ueberhaupt keinen Informationsgehalt hat?
Nichts.
Zitat
.. und was hilft eine Aussage, die wahrheitswdrig ist, bzw. ueberhaupt keinen Informationsgehalt hat?
Nichts.
Ist halt ein "Potemkinsches Dorf". Der Schein billigt die Mittel (Aussage). Nicht mehr, nicht weniger!
@ AbtFw:
Nicht mal der Zweck heiligt die Mittel = dann erst recht nicht der Schein.
Die Geschichte mit dem Dorf ist nochmal anders ...
Was willst Du also sagen?
Ich wollte damit sagen, dass der Einplaner den Bewerber durch seine Aussage beruhigen will (meine Annahme)!
Das er gegenüber dem RB keinen "Druck" ausüben kann, spielt in dem Augenblick der Aussage, die gleiche Rolle, wie der berühmte "chinesische Reissack".
Mit ein bißchen Phantasie kann man dann auch das Wort "Druck" als Fassade für den Bewerber sehen! Denn dieser geht nach Hause und schlendert entlang der Ankündigung des Einplaners vorbei wie an "Potemkineschen Dörfern" und erzählt seiner Mama, dass der Einplaner ein ganzer "harter Hund" ist und dass man ihn nicht veralbern sollte.
Jetzt mal ernsthaft: Man sollte die "Goldwaage" wieder zurückstellen, denn obwohl ich nur ca. 6mm langes Resthaar habe, "raufe ich mir diese auch des öfteren" und wenn ich mal wieder einen "Anfall" bekommen habe, dann bin ich auch immer ohne ärztlichen Beistand wieder zurecht gekommen!
Also immer "locker durch die Hose atmen". (auch wenn es schwer ist!!!) ;)