Hallo...
Ich habe ein Problem und wollte mal fragen wie Ihr das seht und ob meine Idee vielleicht die richtige oder komplett übertrieben ist....
Also zum Sachverhalt:
Ein Kamerad von mir hat ein Problem mit dem Chef (Urlaubsantrag und Übung...) halt nicht sehr schön und meiner Meinung vollkommen falsch vom Chef bewertet und auch von Ihm gehandelt (er hat meinem Kamerad befohlen über den Sozialdienst zu prüfen ob sein Kind [er ist alleinerziehend] währen d der Übungsphase nicht untergebracht werden kann - bishin zur Heimunterbringung).
Der Kamerad hat dies auch geprüft und Gott sein Dank hat der Sozialdienst eine temporäre Heimunterbringung abgelehnt. Sodass mein Kamerad nun die Tage bis seine Frau das Kind (1,5 Jahre alt) übernehmen kann Urlaub macht und dann für 1,5 Tage noch zur Übung nachgeführt wird.
So nun zu meinem Problem:
Der Kamerad kam zu mir und hat mich gefragt was er machen kann, er will eine Eingabe an den Wehrbeautragen schreiben. Ich bin dann mit in sein Büro gegangen und wir haben die Tür offenen gelassen... Ich habe Ihm dann gesagt, dass der im allgemeinen Umdruck 1/500 "Vereinbarkeit Familie und Beruf" nachlesen kann und dort diverse Informationen findet. In dem Moment muss der Chef auf dem Flur am Büro meines Kameraden vorbeigegangen sein und meine Worte gehört haben. Nun hat er im weitern Verlauf des Tages mit mir das Gespräch gesucht. (in meinem Büro und mit verschlossener Tür) Und mir gesagt, das er meine "Ausage" gegenüber dem Kameraden als Vertrauensmissbrauch an sieht und sehr enttäuscht von mir ist... Und das er ja dann weiß, wenn der Kamerad eine Eingabe schreibt von wem der Inhalt kommt.
Ich persönlich sehe das als eine offene Drohung und den Versuch der Einflussnahme auf die Eingabe des Kameraden - welche nun auch nichts mehr gschrieben hat, da er mir nicht auch noch Ärger einhandelt wollte-.
Tja... ich habe im weiten Verlauf der Tage gesehen, das der Chef mich deutlich und für jeden Sichtbar schneidet und mir sogar in einem Gespräch das Wort verboten hat. Sodass ich nun überlege wie ich weiter vorgehe.
Als erstes habe ich das Gespräch über die VP zum Kommandeur gesucht - weiß aber noch keine Ergebniss, da ich zur Zeit im Urlaub bin. Merke aber das mich dies sehr beschäfftigt und denke über eine eigene Eingabe nach - auch wenn ich mir vorstellen kann, das mein Chef das Gespräche mit dem beschriebenen Inhalt als falsch dargestellt ablehnen wird.
Aber ich denke so sollte kein Chef reagieren und handeln! (1) nicht einem Soldaten die Unterbringung seines Kindes im Heim befehlen (nur damit eine Übung funktioniert / und mein Kamerad ist nicht Übungsentscheidend!) und (2) mir offen drohen und die Kameradschaft verbieten!
Was könnt Ihr mir raten...
Übertreibe ich - und sollte die Sache ruhen lassen oder
eine Eingabe fertig machen und warten bis vielleicht ein Gespräch mit dem Kdr nach meinem Urlaub stattfindet.
Für mich ist das mit dem Vertrauen keine Einbahnstrasse und der Chef kann mir nicht einfach das Vertrauen entziehen - auch ich kann das und ich bin im Moment soweit, dass ich kein Vertrauen mehr zu Ihm habe.. und weiß nicht genau wie die weitere Arbeit ablaufen soll....
Eine "offene Drohung" sehe ich nicht; höchstens evtl. mangelhaftes Führungsverhalten und selbst das ist aus lediglich einseitiger Darstellung fast nicht seriös zu entscheiden.
Die Sache mit dem Kameraden auch nicht; es ist das Ermessen des Chefs ob er "übungsentscheidend" ist und ob die Entscheidung ermessensfehlerhaft ist, müssten dessen Vorgesetzte oder eben der Beschwerde-/ Eingabeweg klären.
Dem Kameraden die entsprechenden Fundstellen zu nennen halte ich nicht für falsch und das ist nicht zu rügen. Hier wäre der Fehler im Verhalten zu suchen.
Ganz ehrlich: Für mich persönlich für eine Beschwerde/ Eingabe/ Gespräch mit der VP oder dem Kdr viel zu wenig. Ich würde nach zwei oder drei Tagen mit dem Chef sprechen, fragen, was er mir vorwirft und wie wir wieder in´s normale Fahrwasser kommen.
Danke für die schnelle Antwort...
Ich habe genau diese Sichtweise hier erwartet und gehofft, dass hier jemand ist, der auch mal ausserhalb des "Dunstkreises" die Sache bewertet und mir vielleicht auch sagt ... Hey lass es ... ist die Sache nicht wert.. Danke dafür!
Grundsätzlich fällt mir mittlerweile bei vielen Soldaten die Tendenz auf, bei gefühlten Ungerechtigkeiten unmittelbar eine Eingabe schreiben zu wollen. Gerade beim zuerst aufgetretenen Problem, Stichwort Urlaub/Übung/Kind, fällt mir kein valider Grund ein, warum nicht der Beschwerdeweg gegangen wird, bevor ich mich an eine Eingabe setze.
Über die Beschwerdefähigkeit des Sachverhalts lässt sich sicher streiten, als Soldat habe ich aber das Recht, mich zu beschweren, wenn ich der Meinung bin, falsch behandelt worden zu sein - zumal ich in dem Fall auch noch ein Anrecht auf einen abschließenden Bescheid habe. Eine Eingabe als erste Instanz kann freilich zielführend sein, ist aber wohl in den wenigsten Fällen verhältnismäßig.
Zitat von: SpitFire am 19. August 2013, 11:53:28
Grundsätzlich fällt mir mittlerweile bei vielen Soldaten die Tendenz auf, bei gefühlten Ungerechtigkeiten unmittelbar eine Eingabe schreiben zu wollen.
Denke nicht, dass dies ein neues "Problem" ist. Kann mich Mitte der 90er schon daran erinnern, dass unter eine Beschwerde an den DV fast kategorisch der Nachsatz "Vorbehaltlich der Mitteilung an den Wehrbeauftragten" gesetzt wurde. Auch kann ich mich an Eingaben an den Wehrbeauftragten erinnern die sprichwörtlich "PillePalle" waren. Und diese Eingaben kamen nicht von Mannschaftdienstgraden, sondern teils von Feldwebel- und Offizierdienstgraden. ....."Geschichte wiederholt sich"....
Bei der Sache mit deinem Kameraden seh ich das Problem als nicht so gravierend.
Er ist Soldat, für die Übung besteht vermutlich Urlaubssperre, also hat er auch Dienst zu leisten.
Für wenige Tage in eine andere Unterbringung zu wechseln, halte ich nicht für unzumutbar für das Kind.
Kinder zu haben ist ja für einen Soldaten kein Alleinstellungsmerkmal.
Wenn der Chef von dir enttäuscht ist, ist das sein Problem. Wo hier Vertrauen missbraucht wird, sehe ich nicht. Wie genau die Drohung war (sofern denn so gemeint), wird aus deiner Schilderung nicht ersichtlich.
Wenn du dich genötigt siehst (sonst wohl nicht dieser Thread) sollte das an den Wehrbeauftragten gehen, denn hier liegt imho ein klares Versagen bezüglich der inneren Führung vor. Da der Chef hier wohl indirekt das Beschwerderecht deines Kameradens einschränken wollte, würde ich da nicht nochmal das Gespräch suchen (außer, falls unklar ist, was der Chef wirklich sagen wollte), sondern direkt eine Eingabe schreiben.
Und wieso direkt eine Eingabe anstatt an den Kdr. wenden? Wieso immer mit Elefanten auf Spatzen schießen?
Zitat von: wolverine am 19. August 2013, 09:55:09
...Ich würde nach zwei oder drei Tagen mit dem Chef sprechen, fragen, was er mir vorwirft und wie wir wieder in´s normale Fahrwasser kommen.
Das halte ich in diesem Fall auch für erfolgversprechend und hilfreich.
Zitat von: funker07 am 19. August 2013, 12:58:28
Für wenige Tage in eine andere Unterbringung zu wechseln, halte ich nicht für unzumutbar für das Kind.
(...)
Da der Chef hier wohl indirekt das Beschwerderecht deines Kameradens einschränken wollte, würde ich da nicht nochmal das Gespräch suchen (außer, falls unklar ist, was der Chef wirklich sagen wollte), sondern direkt eine Eingabe schreiben.
1. Das sieht der Sozialdienst aus sicher gerechtfertigten Gründen anders.
2. Falls das so war, ist eine Eingabe angebracht weil ein Recht beschnitten werden sollte.
Ich bleibe aber bei meinem "d'accord" zu wolverines Aussage.
Oder einfach mal nach einigen Tagen ein klärendes Gespräch mit dem Chef suchen. Wurd ja schon vorgeschlagen.
Zum Sachverhalt deines Kameraden werd ich micht nicht äußern ohne beide Seiten gehört zu haben.^^
Die Situation stellt sich bei Konflikten ja meist unterschiedlich da, je nachdem ob man Sender oder Empfänger ist und so kann es auch gut sein das dein Chef die Sache zwischen dir und ihm gar nicht so dramatisch sieht. Wie gesagt red ma mit ihm, is wohl das einfachste.
was ich jetzt hier nicht verstehen kann (oder will) - oder bin ich dafür schon zu alt ??
wie kann einer der Alleinerziehend ist keinen Plan B in der Tasche haben was passiert wenn ich weg muss?
oder hoffe ich das immer ein Kamerad dann für mich einspringt - Soldat ist ein 24/365 Job
was passiert bei einem KATAL - wenn das Btl alarmiert wird (und sagen wir es ist der KpChef der dann keine Zeit hat) oder der küchenbulle - müssen die Kameraden dann Epa essen ?
Übungen sind im Regelfall mindestens im Jahresplan erfasst - von Einsätzen schweigen wir hier - und dann muss ich meine Vertretung für die Kinder dementsprechend im Voraus regeln
hab ich hier einen Fehler in der Denkweise
ich kann in der Gastronomie ja auch nicht sagen - Chef tut mir leid - aber bei der Hochzeit mit 300 Gästen nächste Woche hab ich keine Zeit zum arbeiten weil ich auf mein Kind aufpassen muss
das mach ich 2 mal - beim dritten mal gibt mir mein zivieler Chef mehr zeit für die kinder - soviel das ich mit den papieren zur AG gehen kann und H4 beantrage
an oberster Stelle steht die Arbeit - und wenn ich zur BW geh weis ich auf was ich mich einlasse
Mag ja alles sein, grundsätzlich gebe ich dir da auch recht - aber es ist doch denkbar, dass der Kamerad durchaus einen Plan B hatte, aber die entsprechende Betreuungsperson kurzfristig krank geworden ist oder ähnliches. Ich denke, dass wir anhand der vorliegenden Informationen keine generalisierende Aussage dazu treffen können, da wir über die genaue Situation des Kameraden schlicht nichts genaues wissen.
Es mag vielleicht durchaus zumutbar für das Kind sein, für die Dauer einer Übung vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht zu sein. Meine persönliche Meinung dazu ist jedoch, dass ein wirklich triftiger dienstlicher Grund vorliegen muss, damit so eine Maßnahme verhältnismäßig ist. Ob das der Fall ist, ist freilich eine Frage, die der Kompaniechef beurteilen muss. Sollte dieser in einer Weise entscheiden, die der Soldat für unangebracht hält, aus welchen Gründen auch immer, sollte er sich darüber beschweren, zur Not eben beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten. Eine Eingabe ist dadurch aus meiner Beurteilung nicht angebracht.
Und auch immer umgekehrt denken: was wäre, wenn der betreffende Soldat krank geworden wäre? Wäre dann die Übung ausgefallen? wenn nicht, war er ersetzbar und dann muss der Chef eben auch Farbe bekennen: Dann muss er erklären, dass er ihn (dieses Mal) nicht ersetzen will und warum. Auch dafür kann es Gründe geben. Nur muss man die Fragen dort einordnen, wo sie hingehören.
Zitat von: bayern bazi am 19. August 2013, 13:29:16
hab ich hier einen Fehler in der Denkweise
ich kann in der Gastronomie ja auch nicht sagen - Chef tut mir leid - aber bei der Hochzeit mit 300 Gästen nächste Woche hab ich keine Zeit zum arbeiten weil ich auf mein Kind aufpassen muss
Ein Fehler in der Denkweise ist insofern da, als dass es in der Gastronomie keinen entsprechenden Erlass bzgl Vereinbarkeit Familie/Dienst gibt. Der Vorgesetzte mag die Regeln nicht gemacht haben, der Befehlsempfänger kann sich aber eben darauf berufen undd er Vorgesetzte hat sich daran zu orientieren. Inwieweit da jetzt Berufsverständnis und Co. dazukommen, das steht auf einem anderen Blatt.
Wir wissen ja nicht,was im Vorfeld gelaufen ist.
Ich hatte auch eine Soldatin,die gemeint hat,an einer mehrere Wochen im Voraus angekündigten und 3 Tage dauernden Übung wegen Kind nicht teilnehmen zu können. Und nein,das lag nicht daran,dass die Betreuungsperson kurzfristig ausgefallen war.
Und der Erlass besagt ganz sicher nicht,dass sich der Dienst den Bedürfnissen von Eltern unter zu ordnen hat.
Zitat von: BSG1966 am 19. August 2013, 22:48:09
Ein Fehler in der Denkweise ist insofern da, als dass es in der Gastronomie keinen entsprechenden Erlass bzgl Vereinbarkeit Familie/Dienst gibt.
Eventuell kennst du den "Erlass" nicht? Da steht nämlich nicht viel mehr drin, als dass der Vorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Dinge bei ihren Entscheidungen mit berücksichtigen sollen - was die sowieso müssen. Der Erlass gibt keinem Soldaten Sonderrechte oder Sonderansprüche und wird gerne mal als eines der nutzlosesten Papiere im Bereich der Personalführung angesehen.
Gruß Andi
Hin oder her ... die Aussage mit der Heimunterbringung war wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Einfach das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und die eigene Gekränktheit erstmal in den Hintergrund stellen.
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Da gibt es aber sehr sehr enge Grenzen, wenn man mal in die Kommentarwelt schaut.
Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 11:39:29
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 11:36:44
Einflussnahme eines Vorgesetzten in einem Beschwerde- oder Petitionsverfahren kann bei mut- und böswilliger Betrachtung auch zur Annahme der "Beschwerdeunterdrückung" gem. § 35 WStG führen.
Das hat er nach dem hier Beschriebenen genau wo getan?
Weil ich jetzt zu faul war, um die Zitatfunktion zu nutzen:
Der Kamerad kam zu mir und hat mich gefragt was er machen kann, er will eine Eingabe an den Wehrbeautragen schreiben. Ich bin dann mit in sein Büro gegangen und wir haben die Tür offenen gelassen... Ich habe Ihm dann gesagt, dass der im allgemeinen Umdruck 1/500 "Vereinbarkeit Familie und Beruf" nachlesen kann und dort diverse Informationen findet. In dem Moment muss der Chef auf dem Flur am Büro meines Kameraden vorbeigegangen sein und meine Worte gehört haben. Nun hat er im weitern Verlauf des Tages mit mir das Gespräch gesucht. (in meinem Büro und mit verschlossener Tür) Und mir gesagt, das er meine "Ausage" gegenüber dem Kameraden als Vertrauensmissbrauch an sieht und sehr enttäuscht von mir ist... Und das er ja dann weiß, wenn der Kamerad eine Eingabe schreibt von wem der Inhalt kommt.
Ich persönlich sehe das als eine offene Drohung und den Versuch der Einflussnahme auf die Eingabe des Kameraden - welche nun auch nichts mehr gschrieben hat, da er mir nicht auch noch Ärger einhandelt wollte-.
@wolverine wie ich schon sagte, bei mut- und böswilliger Betrachtung ... kann der flüchtige Anschein einer Wehrstraftat aufziehen ... Diese voreingenommene Betrachtungsweise will ich beim Kdr mal nicht annehmen und lag sicherlich auch nicht in der Absicht des Vorgesetzten (nehme ich jetzt mal an)
@Andi war ein flüchtiger Gedanke, ohne Bemühen der Literatur ;-) Keine Ahnung, wie oft in den letzten Jahren deshalb überhaupt Anklage erhoben wurde. Ich würde mal schätzen, in den letzten 5 Jahren vielleicht ein Mal?
Wenn ein völlig Unbeteiligter während seiner(!) Dienstzeit Dinge tut, die mit seiner Aufgabe nichts zu tun haben, und ich das Gespräch suche, dann behindere ich die Beschwerde/ Eingabe eines anderen? Sei mir nicht böse aber das ist nicht nur strange, das ist geradezu abwegig.
Es ist nicht der Job des Fragestellers, anderen bei Beschwerden zu helfen. Und ich kann sehr wohl kritisieren, dass "gegen meine Arbeit" unterstützt wird. Wie gesagt: Ich würde das nicht machen und halte das nach meinem Führungsstil für falsch. Rechtlich gilt aber ein objektiver Maßstab und man kann so handeln.
Kameradschaft ist also nicht der "Job" eines Soldaten?
Wenn ich von einem Kameraden gefragt werde, helfe ich so gut es geht (und ich nicht andere Pflichten vernachlässige).
Dass bei einem 5min Gespräch die Arbeit liegen bleibt, glaubt wohl keiner oder?
Wolverine, du würdest also kritisieren, dass der Soldat gegen dich arbeitet, wenn er die Erlasslage aufzeigt.
Daraus kann nur folgen, dass du beabsichtigen würdest, direkt entgegen dem Erlass zu arbeiten und das Unwissen des Soldaten auszunutzen.
Tolle Einstellung zu Untergebenen...
Zitat von: wolverine am 20. August 2013, 12:05:12Wie gesagt: Ich würde das nicht machen und halte das nach meinem Führungsstil für falsch. Rechtlich gilt aber ein objektiver Maßstab und man kann so handeln.
Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil. Er hat nur dargestellt, dass es rechtlich zulässig wäre.
@wolverine Danke, mein Tag ist gerettet. "Wir" hatten hier diskutiert.
Zitat von: christoph1972 am 20. August 2013, 12:33:40
@wolverine Danke, mein Tag ist gerettet. "Wir" hatten hier diskutiert.
Tut mir leid: Verstehe ich gerade nicht.
Zitat von: funker07 am 20. August 2013, 12:28:14
Kameradschaft ist also nicht der "Job" eines Soldaten?
Ok, Grenzziehung: Machen Sie ihm auch die Steuererklärung, helfen ihm bei Bank- und Versicherungsfragen, bringen sein Handy zum laufen? Ist alles nett und kann man machen. Im Dienst haben Sie genau einen Job: zu machen, was Ihr Chef Ihnen sagt. Dazu gehört nicht die Beschwerdeberatung oder das Aufzeigen irgendwelcher Erlasse, die nicht zu Ihrem Fachgebiet gehören. In Grenzen gibt es hierzu die VP.
Zitat von: Ralf am 20. August 2013, 12:30:02
Nein, tut er nicht, ganz im Gegenteil.
Danke
@wolverine Einfach "danke". Der Rest ist unwichtig.
Zitat von: Andi am 20. August 2013, 11:24:27
Zitat von: BSG1966 am 19. August 2013, 22:48:09
Ein Fehler in der Denkweise ist insofern da, als dass es in der Gastronomie keinen entsprechenden Erlass bzgl Vereinbarkeit Familie/Dienst gibt.
Eventuell kennst du den "Erlass" nicht? Da steht nämlich nicht viel mehr drin, als dass der Vorgesetzte im pflichtgemäßen Ermessen bestimmte Dinge bei ihren Entscheidungen mit berücksichtigen sollen - was die sowieso müssen. Der Erlass gibt keinem Soldaten Sonderrechte oder Sonderansprüche und wird gerne mal als eines der nutzlosesten Papiere im Bereich der Personalführung angesehen.
Gruß Andi
Ich hab nie behauptet, dass hier irgendwelche rechtlich bindenden Geschichten unterwegs wären. Es geht mir darum, wenn man der Ansicht ist, dass keine Rücksicht auf die Familie genommen wird, kann man zumindest sagen, okay Leute - das SOLL doch gemäß diesen Erlasses eigentlich anders laufen. In der Gastronomie gibt es sowas nicht.
Der Erlass ist eine politische Willensbekundung, die regelmäßig durch die Truppenrealität und haushalterische Gründe komplett ad absurdum geführt wird.
Der Beruf und seine Anforderungen ändern sich durch den Erlass nicht. Im Gegenteil, immer weniger Personal muss auf Einheitsebene immer mehr Aufgaben übernehmen, während gleichzeitig Lebensmodelle immer unflexibler werden und die Frage nach Umzugswilligkeit schon fast eine Beleidigung darstellt. Wir Soldaten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten - und das 24/7 und egal, ob wir Mütter, Väter, verheiratet, ledig oder geschieden sind. Ein anderes Verständnis würde die soldatische Solidargemeinschaft - auch Kameradschaft genannt - vernichten.
Aber das versteht auch der Wehrbeauftragte nicht. Politik muss halt nichts mit Praxis zu tun haben.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 21. August 2013, 10:10:34
Politik muss halt nichts mit Praxis zu tun haben.
Ein weises Wort gelassen ausgesprochen.
Zitat von: Andi am 21. August 2013, 10:10:34
Wir Soldaten haben alle die gleichen Rechte und Pflichten - und das 24/7 und egal, ob wir Mütter, Väter, verheiratet, ledig oder geschieden sind. Ein anderes Verständnis würde die soldatische Solidargemeinschaft - auch Kameradschaft genannt - vernichten.
und die dumme Frage von mir dazu (wenn ich hier die ganzen fragen in den boards anseh)
sehen das nur die "alten" Soldaten und eventuell die Zivilen Arbeitnehmer die dies so sehen ?
ich würde mich ja wegen Ungleichbehandlung beschweren, wenn immer einer wegen seinem Kind am Standortort zurückbleiben darf während andere für Lehrgänge/Übungen oder gar in den Einsatz herangezogen werden :o :o
also genau das Gegenteil von dem was hier meistens verlangt wird - es wird doch im Prinzip auf den Rücken der ledigen oder von Verheiraten Soldaten ausgetragen die entweder keine Kinder haben oder die in intakten Familienverhältnissen leben
Zitat von: bayern bazi am 21. August 2013, 12:40:57
also genau das Gegenteil von dem was hier meistens verlangt wird - es wird doch im Prinzip auf den Rücken der ledigen oder von Verheiraten Soldaten ausgetragen die entweder keine Kinder haben oder die in intakten Familienverhältnissen leben
So ist es. Und unser amtierender Wehrbeauftragter erklärt immer wieder gerne mal, dass er diese pragmatische Sichtweise nicht versteht...