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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: funker24 am 19. August 2013, 12:40:41

Titel: darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker24 am 19. August 2013, 12:40:41
darf man einen Soldaten befehlen vom 30 m turm sich abzuseilen oder vom 5 er ins wasser zu springen ? gilt das als unzumutbar wenn der Soldat höhenangst hat, oder kann man als als treues dienen und pflicht zur tapferkeit verkaufen ? wir fahren in knapp nen monat zum 30 m turm und das ist mal garnicht meine welt
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Scharnhorst am 19. August 2013, 12:58:59
Wenn das Teil deiner Ausbildung sein sollte, dann hättest du dir das vielleicht früher überlegen sollen. Als Fallschirmjäger springt man eben nicht von der Bordsteinkante...
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: schlammtreiber am 19. August 2013, 13:03:05
Natürlich kann das befohlen werden, was denn sonst?

Du meinst aber vermutlich etwas ganz anderes: "Kann der Soldat bestraft werden, wenn er wegen Höhenangst oder wasauchimmer am Abseilturm verweigert?"
Dazu sei gesagt: ich habe schon einige Kameraden gesehen, die bei sowas gestreikt haben, und KEINER wurde je bestraft.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Firli am 19. August 2013, 13:11:05
Wenn es nicht Ausbildungsrelevant ist wird man Ihnen daraus keinen Strick drehen können.

Ach übrigens. Je nach Dienstposten ist Springen keine Pflicht. Man kann ohne weiteres bei Sprungbereitschaft bei Nein sein Kreuz setzen und ist trotzdem Fallschirmjäger. Klingt komisch - ist aber so. Zumindest bei uns :D
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker20 am 19. August 2013, 13:11:36
bin in ner fernmeldeeinheit, sind gewöhnlich am boden unterwegs..  ;D.. mich interessiert nur wo da die grenze zwischen befehl, treuen dienen und pflicht zur Tapferkeit ist und ab wann sowas mit der höhe unzumutbar wäre.. klar man ist gesichert bzw den wassersprung haben auch schon viele überlebt  ;)  aber jeder empfindet es ja anders.     
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: bayern bazi am 19. August 2013, 13:34:50
wenn du funker bei der GebTr bist solltest du keine Höhenangst haben ;)

da gehört das Klettern und Abseilen  genau so zur Ausbildung - wie das Funken
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker20 am 19. August 2013, 13:38:56
es gehört nicht zur Ausbildung bei uns.  soll als " Bonus " sein die aktion.       was meint ihr was kann man machen ? was darf man
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: bayern bazi am 19. August 2013, 13:41:43
was kann man machen

mitmachen und den inneren Schweinehund überwinden ;)

seine eigenen grenze überschreiten - in vielen firmen wird so was als Teambildende Maßnahme angesehen und von der Leitung teuer erkauft :)

was meist wieso überall dies Klettergärten/Hochseilgärten entstehen :)
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: LwMatBewUffz am 19. August 2013, 13:50:19
Hm...

hattest du schon an anderer Stelle Höhenangst (Todesangst)?
Ich selber z.B. bin auch kein Freund der großen höhen, würde aber nicht unbedingt sagen das ich Höhenangst hätte, ist eher ein gesundes Maß Respekt.^^ Bei solchen dingen geht es manchmal einfach darum sich zu überwinden und oft habe ich den Eindruck das einige mit dem Wort Höhenangst sehr voreilig und unbesonnen umgehen. Soll heißen, Respekt hat wohl jeder, Angst ist halt Definitionssache, wirkt es sich körperlich aus oder ist es eine reine Kopfsache? Wenn Kopfsache, gab es negative Erfahrungen in der Vergangenheit. Manchmal heißt es einfach mal Arschbacken zusammenkneifen und am Ende wars dann halb so schlimm, bzw hat man sogar Spaß daran^^

*nuschelt* Versteht bis heute nicht warum man aus einem völlig intakten Flugzeug springen muss...

Ich habs immer versucht so zu halten:

zumutbar ist die Sache:

1. Wenn du die nötige Ausrüstung hast.

2. Die notwendige Ausbildung/ Einweisung.

3. Körperlich/ Medizinisch nichts dagegen spricht.

Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: bayern bazi am 19. August 2013, 13:54:29
4. Die Sicherungsmaßnahmen das Optimum hergeben
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: LwMatBewUffz am 19. August 2013, 13:59:01
Das hatte ich separat nicht aufgeführt da ich Sicherung zur Ausrüstung zählte^^

Aber recht hast scho... Sicherheit ist das A und O
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker20 am 19. August 2013, 16:01:06
habe mir bei youtube ma nen video angesehn davon, und war reichlich bediehnt. ich werd nich mal heil oben ankomm..  als ich schon mal da war...man war das ein teather bei den kleinen turm ( ca 10 M) hoch kam ich zwar aber nur gerade so.. mit runter war es schwierig      bloß da gab  es keine treppen und durch das ewige zureden zureden nahm ich denn doch den kurzen weg über abseilen.        vlllt sollte man mit solchen soldaten mal kleine fische fangen und den da langsam ranführen 
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: ulli76 am 19. August 2013, 16:11:23
Die Frage ist doch eh wieder falsch gestellt.
Fahr halt mit,versuch es und wenn es einfach nicht geht,dann sagst halt deinem Vorgesetzten Bescheid. Kann doch nicht so schwer sein.
Warum muss man immer erstmal überlegen,ob das überhaupt befohlen werden darf.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: A-Bomb am 19. August 2013, 17:07:09
Ich würds erstmal probieren. Hab das selbe Problem wie du und im Endeffekt haben mir Sachen wie die Selbstüberwindungsbahn in Hammelburg immer Spass gemacht. Ok einmal habe ich auch das Abseilen von einer 160m hohen Brücke verweigert, aber auch im Nachhinein bereut weil ich meinen eigenen Schweinehund nicht überwunden hab.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker20 am 19. August 2013, 17:09:58
das besondere Problem ist, das ich als og gerade nen antrag in die Laufbahn der Offiziere gestellt habe und somit wird ja mehr erwartet
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: wolverine am 19. August 2013, 17:32:19
Ok, dann stellen wir doch einmal die Frage anders: Warum sollte dies nicht befohlen werden dürfen? Gegen was sollte der Befehl verstoßen?
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: funker20 am 19. August 2013, 17:36:42
unzumutbar
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: KlausP am 19. August 2013, 17:39:17
In welchem Gesetz oder welcher Vorschrift steht, das für den Einzelnen (subjektiv) Unzumutbares nicht befohlen werden darf?
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: itschie am 19. August 2013, 17:44:15
So, hier steht eigenlich schon alles, spreche jetzt schon deine Vorgesetzten an, dass du ein Problem mit höhen hast, es aber trotzdem gerne Probieren würdest. Vielleicht baust du auch mal privat vor, besuchst halt mit Kameraden oder Kumpels mal einen Hochseilgarten, evt. haben deine Vorgesetzten auch noch die ein oder andere Möglichkeit, dir etwas mehr Sicherheit zu geben, bloß wenn die nix wissen von den Problem können die auch nix machen, vor allem was kein Vorgesetzter will ist jemanden durch ein sogenanntest Boni jemanden bloß zustellen. Wenn es einfach dann nicht geht, geht es halt nicht. Als Soldat sind sie nach wie vor auch nur ein Mensch der Stärken und schwächen hat.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: wolverine am 19. August 2013, 17:53:56
Zitat von: funker20 am 19. August 2013, 17:36:42
unzumutbar
Nehmen wir das einmal ernst. Dann dürfte man so ziemlich gar nichts mehr befehlen. Für den einen ist ein Abseilen von 30m Pillepalle; für andere ist es bei 15 Grad zu kalt oder bei Regen zu nass. Wo ziehen Sie dann eine Grenze? Wenn Sie Offizier werden möchten, sollten Sie sich genau über diese Grenzlinie Gedanken machen.
Befohlen werden dürfen sogar Einsätze, die Verletzungen nach sich ziehen oder sogar tödlich enden können. Entscheidend ist hier die Verhältnismäßigkeit. Die muss gegeben sein.
Im Übungs- und Ausbildungsbetrieb Verletzungen zu verursachen ist unverhältnismäßig. Das Gleiche evtl. im Einsatz kann verhältnismäßig sein.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: itschie am 19. August 2013, 18:06:14
Zitat von: wolverine am 19. August 2013, 17:53:56
Zitat von: funker20 am 19. August 2013, 17:36:42
unzumutbar
Nehmen wir das einmal ernst. Dann dürfte man so ziemlich gar nichts mehr befehlen. Für den einen ist ein Abseilen von 30m Pillepalle; für andere ist es bei 15 Grad zu kalt oder bei Regen zu nass. Wo ziehen Sie dann eine Grenze? Wenn Sie Offizier werden möchten, sollten Sie sich genau über diese Grenzlinie Gedanken machen.
Befohlen werden dürfen sogar Einsätze, die Verletzungen nach sich ziehen oder sogar tödlich enden können. Entscheidend ist hier die Verhältnismäßigkeit. Die muss gegeben sein.
Im Übungs- und Ausbildungsbetrieb Verletzungen zu verursachen ist unverhältnismäßig. Das Gleiche evtl. im Einsatz kann verhältnismäßig sein.

Recht und Unrecht ist da ganz nahe beieinander würde ich sagen, daher kann man eigenlich nur raten vorher in aller Ruhe drüber zu reden, weil vor Ort ist mit Sicherheit der Moment nicht günstig, vorher kann man halt noch was machen.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: StOPfr am 19. August 2013, 18:21:44
So sollte es in der Ausbildung sein.
Diese dient ja dazu, den Soldaten fit für sein "Handwerk" zu machen. Im Einsatz ist das Bedenken zu spät formuliert, dann sollte man wissen, dass Angriff bzw. Flucht aus großer Höhe ausscheiden und man sich andere Wege suchen muss, - wenn es sie gibt...

btw (an A-Bomb):
Eine 160 m hohe Brücke ist schon eine Herausforderung. Da hätte ich vielleicht auch gekniffen  ;).
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: BSG1966 am 19. August 2013, 22:39:47
Warum bitte sollte etwas, wovor man Angst hat, unzumutbar sein?! Ist dann ein Auslandseinsatz unzumutbar?! Gefecht? Biwak?!
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Flexscan am 19. August 2013, 22:41:32
Zitat von: StOPfr am 19. August 2013, 18:21:44
Eine 160 m hohe Brücke ist schon eine Herausforderung. Da hätte ich vielleicht auch gekniffen  ;).

Ich hät mich schon bei 6 m strikt geweigert....
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: wolverine am 19. August 2013, 22:43:00
Dann bekommt man aber in blaues Schiffchen! Und wer es dann immer noch nicht macht muss es aufsetzen und tragen.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Firli am 19. August 2013, 22:43:53
Zitat von: wolverine am 19. August 2013, 22:43:00
Dann bekommt man aber in blaues Schiffchen! Und wer es dann immer noch nicht macht muss es aufsetzen und tragen.

Und wer da versagt bekommt Schwingen  ;D
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: LwMatBewUffz am 19. August 2013, 22:46:14
Schwingen sind doch wohl toll!
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: dunstig am 19. August 2013, 23:09:25
Zitat von: wolverine am 19. August 2013, 22:43:00
Dann bekommt man aber in blaues Schiffchen! Und wer es dann immer noch nicht macht muss es aufsetzen und tragen.

Auch wir bei der Luftwaffe mussten auf dem Lehrgang "Überleben Land" in Altenstadt aus dem Sprungturm springen, uns von einer Brücke abseilen und in nem Hochseilgarten rumklettern, um nicht vorzeitig abgelöst zu werden  ;)
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: A-Bomb am 19. August 2013, 23:20:56
Zitat von: wolverine am 19. August 2013, 22:43:00
Dann bekommt man aber in blaues Schiffchen! Und wer es dann immer noch nicht macht muss es aufsetzen und tragen.

Haha das Dumme ist dass es bei mir sogar zutrifft. Auch wenn es nicht vorschriftenkonform ist, durft ich mein dunkelblaues Barett nichtmehr tragen und zum DA dafür das Schiffchen.   ;D
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 19. August 2013, 23:33:58
Zitat von: StOPfr am 19. August 2013, 18:21:44
Eine 160 m hohe Brücke ist schon eine Herausforderung. Da hätte ich vielleicht auch gekniffen  ;).

Ab einer bestimmten Höhe (deutlich unter 160 m), macht es so gut wie keinen Unterschied mehr.

Aber zum eigentlichen Thema: Solche Dinge sollen ja genau dazu dienen, die eigenen -vermeintlichen- Grenzen zu überschreiten. Solche erlebnisorientierten Ausbildungen haben schon ihren Sinn, nicht nur das stupide Abarbeiten des Ausbildungsplanes nach Schema F. Viele sind bei solchen Dingen hinterher von sich selber überrascht, weil sie sich das vorher nie vorstellen haben können, solche Hürden zu meistern.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Altrec am 20. August 2013, 08:27:50
Zitat von: dunstig am 19. August 2013, 23:09:25
Auch wir bei der Luftwaffe mussten auf dem Lehrgang "Überleben Land" in Altenstadt aus dem Sprungturm springen, uns von einer Brücke abseilen und in nem Hochseilgarten rumklettern, um nicht vorzeitig abgelöst zu werden  ;)

Und damit auch alle wissen, wie hart das war, hier die Beweisfotos (Sprungturm, Brücke und Hochseilgarten):




[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Flexscan am 20. August 2013, 08:35:59
 ;D ;D
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Flexscan am 21. August 2013, 20:41:01
Direkt gegenüber meiner Wohnung hat die DHL eine Niederlassung, mit einem Sendemast.
Als ich heut nachmittag aufm Balkon eine rauchen war, kraxelten ganz oben an der Spitze auf einmal 2 Männekes rum.
Mir is bald die Kippe aus der Hand gefallen.

Ich glaub so eine Herausforderung is noch etwas anderes als ne 160 m hohe Brücke.
Da is mir schon beim zuschauen anders geworden.

Sind beide wieder heil angekommen.
Wollt schon runter gehen und denen nen Kaffe anbieten. Respekt.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: itschie am 22. August 2013, 19:41:02
Zitat von: Altrec am 20. August 2013, 08:27:50
Zitat von: dunstig am 19. August 2013, 23:09:25
Auch wir bei der Luftwaffe mussten auf dem Lehrgang "Überleben Land" in Altenstadt aus dem Sprungturm springen, uns von einer Brücke abseilen und in nem Hochseilgarten rumklettern, um nicht vorzeitig abgelöst zu werden  ;)

Und damit auch alle wissen, wie hart das war, hier die Beweisfotos (Sprungturm, Brücke und Hochseilgarten):

irgendwie musste ich bei den Bildern im Bezug an Biwak in der Turnhalle denken.... die Luftwaffe macht es möglich...
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: MMG am 22. August 2013, 19:47:06
Zitat von: Flexscan am 21. August 2013, 20:41:01
Direkt gegenüber meiner Wohnung hat die DHL eine Niederlassung, mit einem Sendemast.
Als ich heut nachmittag aufm Balkon eine rauchen war, kraxelten ganz oben an der Spitze auf einmal 2 Männekes rum.
Mir is bald die Kippe aus der Hand gefallen.

Ich glaub so eine Herausforderung is noch etwas anderes als ne 160 m hohe Brücke.
Da is mir schon beim zuschauen anders geworden.

Sind beide wieder heil angekommen.
Wollt schon runter gehen und denen nen Kaffe anbieten. Respekt.
Peanuts!  :)


538m mit der Helmkamera aufgenommen.
Jedes mal wenn ich denke, der ist doch jetzt ganz oben, gehts noch weiter hinaus.  :o

The scariest video you have ever watched in the name of science
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Rafael1988 am 23. August 2013, 03:20:09
Also wir waren mal ne Woche bei der Kämpferbahn, also Badenwürtemberg bei Stuttgart und sollten uns einfach mal aus 200m Höhe mal nach ner kurzen Einweisung abseilen, die Hosen waren voll und ich dachte fuck... scheis was drauf falls du draufgehts na dann ist es halt so...es war eines der besten Erlebnisse meines Lebens! Paar Offze und Fw Dienstgrade haben es ne gemacht....und... heißt ja nix. Dich wird doch keiner bestrafen für etwas was du ne für richtig hältst und du deine Fähigkeiten so einschätzen tust, dass vllt etwas schief laufen könnte. Rede einfach mit deinemVorgesetzten und klär es du wirst ja zu nix gezwungen.
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: schlammtreiber am 23. August 2013, 08:56:54
Zitat von: Rafael1988 am 23. August 2013, 03:20:09
Also wir waren mal ne Woche bei der Kämpferbahn, also Badenwürtemberg

Heuberg, Stetten akM?  ;D
Jo, die is schön. Da hab ich mir an ein paar Stellen auch heimlich in die Hose gemacht - aber die Angst vor der Blamage ist dann doch größer als die Höhenangst  ;D
Titel: Antw:darf das befohlen werden ?
Beitrag von: Barni83 am 23. August 2013, 09:26:43
Zitat von: MMG am 22. August 2013, 19:47:06
Zitat von: Flexscan am 21. August 2013, 20:41:01
Direkt gegenüber meiner Wohnung hat die DHL eine Niederlassung, mit einem Sendemast.
Als ich heut nachmittag aufm Balkon eine rauchen war, kraxelten ganz oben an der Spitze auf einmal 2 Männekes rum.
Mir is bald die Kippe aus der Hand gefallen.

Ich glaub so eine Herausforderung is noch etwas anderes als ne 160 m hohe Brücke.
Da is mir schon beim zuschauen anders geworden.

Sind beide wieder heil angekommen.
Wollt schon runter gehen und denen nen Kaffe anbieten. Respekt.
Peanuts!  :)


538m mit der Helmkamera aufgenommen.
Jedes mal wenn ich denke, der ist doch jetzt ganz oben, gehts noch weiter hinaus.  :o

The scariest video you have ever watched in the name of science

Das Video is schon heftig. Also ick hätt mir bis zum Kragen vollgemacht, wenn ich da hätte hochklettern müssen. :-[