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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: KnalliFalli am 21. August 2013, 22:00:58

Titel: Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: KnalliFalli am 21. August 2013, 22:00:58
Tag Kameraden.

Folgende Situation ist mir von Kameraden geschildert worden:

Ein Zug OA's wird von einem Ausbilder bei einem Abschlussantreten hinter das Kompaniegebäude geführt.  Der ZgFhr ist dabei, während der Zug sich hinter dem Gebäude um den Ausbilder sammelt. Dieser beschwert sich, dass in dem Zug, der sich in der 8. Ausbildungswoche befindet, seit einiger Zeit wiederholt zu hören ist, dass Kameraden über Nutzung des 6-monatigen Widerrufsrechts nachdenken. Das Personal würde seine Zeit an diese Leute verschwenden. In Absprache mit dem KpChef würde er nun Maßnahmen wie folgt einleiten. Wer überlege, Widerruf einzulegen, solle es nun sofort tun und zur Seite austreten, es brauche sonst niemand ankommen um aufzuhören. Wer später Widerruf einlege, teilweise auch wegen des Geldes, den würde das teuer zu stehen kommen. Die Kameraden, die tatsächlich austraten, wurden wohl mit sinngemäß kommentiert mit "Sonst noch jemand hier, der es hier nicht mehr aushält und jetzt widerrufen will?".

Wie würdet ihr diese Situation bewerten? Dass ein Zug der fast ausschließlich aus Schulterglatzen besteht, in so einer Situation überfordert ist, muss wahrscheinlich nicht erwähnt werden. Wie würdet ihr in so einer Situation verfahren?
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Andi am 21. August 2013, 22:08:04
 ::) lächeln und winken...
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Paramedic am 21. August 2013, 22:44:02
ZitatWer später Widerruf einlege, teilweise auch wegen des Geldes, den würde das teuer zu stehen kommen.

Muss das Geld dann an den Zugdienst überwiesen werden?  8)
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Firli am 21. August 2013, 22:48:00
Solange der Widerruf nicht schriftlich beim Chef liegt hätten die Kameraden auch wild um den Ausbilder tanzen können. Einfache Sache: Beschwerde schreiben wenn man meint ungerecht behandelt worden zu sein. Dieses Recht hat jeder Soldat.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Scharnhorst am 22. August 2013, 00:21:33
Ich persönlich sehe darin nichts Verwerfliches. Der Ausbilder hat hier nur an eventuell frei werdende Dienstposten gedacht, die für einen Anwärter offen werden, der zielgerichtetere Ambitionen verfolgt. Wer sich von einer solchen Ansage entmutigen lässt oder gar einlenkt, hat an dieser Stelle nichts zu suchen. Von einem Abiturienten kann man schon erwarten, dass er durchdacht handelt, ob Schulterglatze, Pommesgeneral, oder sonst wer...
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: dunstig am 22. August 2013, 00:31:16
Zitat von: Scharnhorst am 22. August 2013, 00:21:33
Ich persönlich sehe darin nichts Verwerfliches. Der Ausbilder hat hier nur an eventuell frei werdende Dienstposten gedacht, die für einen Anwärter offen werden, der zielgerichtetere Ambitionen verfolgt. Wer sich von einer solchen Ansage entmutigen lässt oder gar einlenkt, hat an dieser Stelle nichts zu suchen. Von einem Abiturienten kann man schon erwarten, dass er durchdacht handelt, ob Schulterglatze, Pommesgeneral, oder sonst wer...

Frei werdende Dienstposten? Wusste nicht, dass die Freiheit eines Dienstpostens umgekehrt proportional zu der Zeit ist, in der ein Anwärter kündigt. Die Dienstposten werden nicht freier, nur weil einer nach 2 Monaten, statt nach 6 abbricht. Man kann nicht mal eben jemand anderen in die OA-Ausbildung nachsenden.
Und meiner Meinung nach kann man von einem Abiturienten zwar erwarten, dass er in einer solchen Situation durchdacht handelt, man kann aber genauso gut verstehen, dass es einige Leute gibt, die dem Drängen der Ausbilder vielleicht nachgeben und nicht aus eigener Entscheidung früher kündigen (sollte es sich denn wirklich alles so zugetragen haben wie vom TE geschildert).
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Scharnhorst am 22. August 2013, 00:39:39
In deinem skizzierten Fall ist es so, dass er mit Sicherheit zum Zeitpunkt x abbricht. Warum räumt er also seine Position nicht und schafft perspektivisch Raum für größere Kapazitäten bei der Einplanung. Das könnte sich dann für den nächsten Einstellungstermin positiv auch Bewerber auswirken. Mir geht es hier aber nicht um die kurzfristige Sicht. Wenn man diesen Beruf nicht mit Überzeugung angeht und schon bei Seitenhieben vom Ausbilder einbricht, der hat die Bezeichnung Offiziersanwärter nicht verdient und hat somit einen Platz für einen willigen Bewerber blockiert. Warum also Zeit und Geld verschwenden, wenn man die Unmotivierten schon zu Beginn zum Ende motivieren kann...?
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Scharnhorst am 22. August 2013, 00:41:58
Zusatz:

ZitatUnd meiner Meinung nach kann man von einem Abiturienten zwar erwarten, dass er in einer solchen Situation durchdacht handelt, man kann aber genauso gut verstehen, dass es einige Leute gibt, die dem Drängen der Ausbilder vielleicht nachgeben und nicht aus eigener Entscheidung früher kündigen (sollte es sich denn wirklich alles so zugetragen haben wie vom TE geschildert).

Wer Soldat werden will, zudem in der obersten Laufbahn, der scheitert nicht an ein paar Wörtchen vom Ausbilder. Denn wer hinter seiner Entscheidung steht, der fühlt sich nicht angesprochen.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Ralf am 22. August 2013, 05:38:38
Zitat von: Scharnhorst am 22. August 2013, 00:39:39
In deinem skizzierten Fall ist es so, dass er mit Sicherheit zum Zeitpunkt x abbricht. Warum räumt er also seine Position nicht und schafft perspektivisch Raum für größere Kapazitäten bei der Einplanung.
Die Einplanung kann sowieso erst im nächsten Jahr Sommer erfolgen. Aus diesem Grund ist es egal, ob er am ersten Tag oder nach 5 3/4 Monaten abbricht.

Zitatlächeln und winken...
Trifft es ziemlich genau. Es handelt sich um junge Menschen (in diesem Fall mit Abitur), denen man zutraut zu wählen, Auto zu fahren und Alkohol zu trinken. Diese sollten wissen, was sie unterschrieben haben und was somit ihr Recht ist bis zum Ende des 6. Dienstmonats.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: christoph1972 am 22. August 2013, 07:05:34
Ich suche wieder vergeblich das "Kotzsmiley" oder Schlammis "Kaffeespucker".

Wer als Offizieranwärter, auch wenn er/sie erst 9 Wochen dient, nicht in der Lage ist, den Mund aufzumachen, was so eine Aktion soll, dann sollte sie/er ernsthaft überlegen, ob er tatsächlich später im Management der Bundeswehr arbeiten will.

Wer widerruft, widerruft, wenn er/sie meint, der Zeitpunkt sei gekommen. Aus Sicht des Ausbilders gedacht, lieber früher die Abbrecher aussortieren, als sie noch weiter als demotivierende Störfaktoren mitschleppen.

Und wo soll das denn eine Nötigung sein?
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2013, 08:42:27
Eine passende Antwort wäre gewesen:



[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: christoph1972 am 22. August 2013, 08:54:34
Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2013, 08:42:27
Eine passende Antwort wäre gewesen:



Wären OA (w) anwesend, wäre das vermutlich zu anzüglich gewesen  ;)
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: wolverine am 22. August 2013, 09:46:08
Gerade die wären beim Anblick der Katze in Entzücken verfallen.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: SpitFire am 22. August 2013, 11:03:04
Ich habe in einem nicht näher zu nennenden OA-Bataillon seinerzeit ähnliche Erlebnisse gesammelt. Das ging vom Gruppenführer über Kompaniechef und Kommandeur sogar bis zum General der betreffenden Truppenschule. Es wurde gezielt das persönliche Gespräch mit Kameraden, die ihr Widerrufsrecht noch nicht ausgesetzt hatten, also damals noch gleichbedeutend mit nicht zum SaZ ernannt waren, gesucht und auf diese regelrecht eingeredet, dass sie doch endlich mal eine Entscheidung treffen sollen.
Ich habe mich damals, um ehrlich zu sein, tatsächlich unter Druck gesetzt gefühlt - und habe darüber nachgegrübelt, ob mir da nicht jemand ums Verrecken die Katze im Sack verkaufen will. Dies hat sicherlich dazu beigetragen, dass ich mit der Nutzung des Widerrufsrechts eben nicht bis zum sechsten Monat gewartet habe, sondern nach drei Monaten widerrufen habe. Mag sein, dass das die Absicht dahinter ist; Ich finde solche Maßnahmen jedoch weder zielführend noch in irgendeiner vernünftigen Weise zu rechtfertigen - wenn jemandem 6 Monate "Probezeit" zustehen, dann ist das keine Frage der Auslegung und man muss ihm auch kein schlechtes Gewissen machen, wenn er diese Zeit ausschöpfen will.
Dass ein Abiturient und angehender Offizier wissen sollte, was er will, ist aus meiner Sicht unstrittig. Wenn der Dienstherr ihm aber 6 Monate zur Meinungsbildung zugesteht, dann "ist das so". In diesem Sinne halte ich das Verhalten der Vorgesetzten zwar eher nicht im Allgemeinen für beschwerdefähig(im Einzelfall hingegen unter Umständen schon), aber dennoch für völlig daneben - und es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Einzelfall.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: wolverine am 22. August 2013, 12:23:43
Mal in ernst: Wie blöd sind jetzt da eigentlich alle Beteiligten?! Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache, werde ich schnellstmöglich ausgeschleust. Wie soll mir das "teuer zu stehen" kommen? Verhauen mich die Ausbilder abends nach Dienst im Dunkeln? Wer lässt sich denn von so etwas beeindrucken?
Und wo ist der Vorteil für die Inspektion, ob ich jetzt nach 4, 8 oder 23 Wochen die Leine ziehe? Irgendwie klingt mir das nach jungen, unerfahrenen Vorgesetzten, die sich ohne Not in Situationen bringen, die sie dann nicht händeln können.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: mailman am 22. August 2013, 12:36:17
Was soll denn passieren? Das gleiche hab ich gehört als ich damals meinen Balken abgegeben habe. "Die nächsten 6 Monate werden die schlimmsten Ihres Lebens werden" usw.

Nichts als heiße Luft
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: wolverine am 22. August 2013, 12:38:09
"Wem ein saftiger Anschiss noch etwas ausmacht, der hat seine Grundausbildung wohl bei der Luftwaffe gemacht" ;D
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: Lidius am 22. August 2013, 12:43:13
Zitat von: wolverine am 22. August 2013, 12:23:43
Mal in ernst: Wie blöd sind jetzt da eigentlich alle Beteiligten?! Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache, werde ich schnellstmöglich ausgeschleust. Wie soll mir das "teuer zu stehen" kommen? Verhauen mich die Ausbilder abends nach Dienst im Dunkeln? Wer lässt sich denn von so etwas beeindrucken?
Und wo ist der Vorteil für die Inspektion, ob ich jetzt nach 4, 8 oder 23 Wochen die Leine ziehe? Irgendwie klingt mir das nach jungen, unerfahrenen Vorgesetzten, die sich ohne Not in Situationen bringen, die sie dann nicht händeln können.

Nicht umsetzbare/durchsetzbare Drohkullisen wurden doch immer schon aufgebaut. Wie oft haben Gruppen-/Zugführer zu Grundwehrdienstzeiten gesagt "Wer an Ausbildung X nicht teilnimmt wird es ganz schwer haben die AGA zu bestehen" Was war das? In der Regel nur ne Aussage um zu verhindern das sich zuviele Krank melden. Natürlich wurde nie gesagt "Wer nicht teilnimmt fällt durch", denn das wäre ja ne Lüge gewessen. Oft wurde auch behauptet das wer nicht an der Rekrutenprüfung teilnimmt automatisch durchfällt, dass das natürlich genauso schwachsinn ist, ist klar.

Aus der Distanz lässt sich das immer schwer beurteilen. Soldaten in der Grundausbildung sind nun mal meistens etwas unsicher und auf manche wirkt so eine versteckte Drohung, auf manche eben nicht.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2013, 12:50:04
Zitat von: Lidius am 22. August 2013, 12:43:13
Nicht umsetzbare/durchsetzbare Drohkullisen wurden doch immer schon aufgebaut.

Die Lw kennt das ja: "Noch so´n Ding, und Sie werden ins Heer degradiert!"
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: christoph1972 am 22. August 2013, 12:59:33
Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2013, 12:50:04
Zitat von: Lidius am 22. August 2013, 12:43:13
Nicht umsetzbare/durchsetzbare Drohkullisen wurden doch immer schon aufgebaut.

Die Lw kennt das ja: "Noch so´n Ding, und Sie werden ins Heer degradiert!"

Bei uns hieß die Drohkulisse: Dann kommen Sie  nach Munster ins (PzGren)LBtl. Da ist der Dienst hier wie Schullandheim. Nach einem Zusammentreffen in Bergen mit dem PzGrenLBtl wußten wir, die Drohung ist auch nur Schaum ... Munster ist zwar Kaserne mit Dorf dran, aber die Ausbilder waren damals echt gut und die ganzen Lehrvorführungen recht entspannt. Wenn man weiß, ohne Mannschaftsdienstgrade rollt kein Marder los und kein Panzer feuert einen Schuss ab, relativiert sich jede Drohung, mit Versetzung aus einer Einheit mit Unterdeckung an einen anderen StO, wenn vorher der Versetzungsantrag genau dahin abgelehnt wurde.

Was wollen die Ausbilder denn machen? Wer widerruft, widerruft, wer das am Ende des 6ten Monats macht, hat vorher eben lange überlegt. Schade um die verplemperte Zeit, aber das muss der Widerrufer selbst entscheiden.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: mailman am 22. August 2013, 13:25:13
Mir wäre als Ausbilder ein Widerruf sogar lieber als das derjenige den Weg über den Doc wählt, oder auf einmal gewisse Gründe entstehen.

Wobei KDV natürlich ein Grundrecht ist, aber wenn derjenige am Abend vor dem ersten Schießtag verkündet "kein Bock mehr ich veweigere".

So gesehen ist das Widerrufsrecht doch eine gute Möglichkeit, lieber hab ich wenige dafür motivierte. Hätte ich damals auf Widerruf utnterschrieben wäre wohl einiges anders.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: wolverine am 22. August 2013, 13:33:54
Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2013, 12:50:04
Die Lw kennt das ja: "Noch so´n Ding, und Sie werden ins Heer degradiert!"
Der Drogenmissbrauch ist bei der Lw offensichtlich noch schlimmer als selbst ich es bisher befürchtet habe.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: SpitFire am 22. August 2013, 14:10:52
Zitat von: wolverine am 22. August 2013, 12:23:43
Und wo ist der Vorteil für die Inspektion, ob ich jetzt nach 4, 8 oder 23 Wochen die Leine ziehe? Irgendwie klingt mir das nach jungen, unerfahrenen Vorgesetzten, die sich ohne Not in Situationen bringen, die sie dann nicht händeln können.

Das würde ich so unterschreiben, wobei das "jung und unerfahren" leider nur sehr bedingt zutrifft. Was die Motivation hinter solchen Nummern ist, kann ich mir beim besten Willen nicht denken.

Die "richtige" Reaktion auf solche Ansagen ist freilich das Aussitzen. Natürlich hat niemand eine Handhabe gegen das Widerrufsrecht. Aber aus Erfahrung sage ich: Nach ein paar Wochen mantrischen Wiederholens nervts trotzdem tierisch.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: mailman am 22. August 2013, 14:22:20
Sowas ähnliches mussten wir uns damals auch in der Realschule anhören: "Sie sind alle freiwillig hier, es ist ganz einfach zu gehen".

Und das jedes Schuljahr.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: SpitFire am 22. August 2013, 14:34:53
Äpfel und Birnen. Aber darüber will ich nicht streiten.
Titel: Antw:Nötigung zum Widerruf?
Beitrag von: itschie am 22. August 2013, 18:45:56
Zitat von: wolverine am 22. August 2013, 13:33:54
Zitat von: schlammtreiber am 22. August 2013, 12:50:04
Die Lw kennt das ja: "Noch so´n Ding, und Sie werden ins Heer degradiert!"
Der Drogenmissbrauch ist bei der Lw offensichtlich noch schlimmer als selbst ich es bisher befürchtet habe.

Man währe ich doch gerne nochmal in einer richtigen Heereseinheit zum ende meiner Dienstzeit gewesen... aber das gemisch aus HFlg und Lustwaffe, war wirklich nicht zu ertragen, rein militärisch gesehen.