Der Drogentest bezieht sich doch nur aufs kiffen und nicht auf Alkohol und Zigaretten, oder ?
Sind Alkohol oder Zigaretten illegal?
Zitat von: wolverine am 23. August 2013, 13:17:24
Sind Alkohol oder Zigaretten illegal?
Leider nicht :-X
Um zurückzukommen auf die Eingangsfrage: Mit Drogentests soll der Konsum von illegalen Substanzen überprüft werden, zum Beispiel Cannabis.
Alkohol und Tabak kann zwar auch süchtig machen, dabei handelt es sich aber nicht umDrogen, sondern Genussmittel, die vollkommen legal, nur altersbeschränkt zugänglich sind.
Zitatdabei handelt es sich aber nicht um Drogen
Auch Alkohol und Tabak (Nikotin) sind RAUSCHGIFTE (Drogen) - nur halt in Deutschland legal.
Diese Stoffe nur als Genussmittel darzustellen, geht an der Wirklichkeit vorbei.
und selbst Koffein gilt als Droge.
Und Teein ist chemisch identisch mit Koffein, womit sich der Kreis schließt und auch Chai Latte unter die Kategorie "Drogen" fällt 8)
[gelöscht durch Administrator]
Na, F_K, dann bin ich ja mal gespannt, in welchen Gesetzen/Verordnungen, die dies regeln ,finden, dass alkoholische Getränke, Kaffee und Tabak Rauschgifte/Drogen sind!
Das, mit Verlaub, ist Humbug.
Wer immer noch weiß, wie gefährlich der Missbrauch von Methamphetamin ist, dem mache ich das mal plastisch:
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: miguhamburg1 am 23. August 2013, 14:29:55
Na, F_K, dann bin ich ja mal gespannt, in welchen Gesetzen/Verordnungen, die dies regeln ,finden, dass alkoholische Getränke, Kaffee und Tabak Rauschgifte/Drogen sind!
Das, mit Verlaub, ist Humbug.
Seh ich ganz genauso, ich glaub langsam geht's los. ;D
Tabakwaren sind in ihrer Defintion Genussmittel und können nicht als Drogen bezeichnet werden. Alles über google leicht und sofort herauszufinden. Gleiches gilt auch für Alkohol.
Naja, Wikipedia widerspricht hier aber: "Einige Drogen werden in Teilen der Welt traditionell als Genussmittel genutzt. Hierzu zählen unter anderem Koffein (Kaffee, Tee), Alkohol (Bier, Wein, Schnaps), Nikotin (Tabak), Cannabis (Marihuana, Haschisch), Betel sowie Kath."
Da haben sie durchaus recht wolverine. ;D Wobei man unter der Eingabe "Genussmittel" bei Wikipedia die Wörter Tabakwaren und Alkohol findet. Genießen wir doch mal das Bier! "Plopp" ;D
Kameraden, kommen wir doch mal zurück auf das Anliegen des Fragenstellers zurück: Kein Mensch bestreitet, dass Genussmittel süchtig machen oder (auf Dauer) auch gesundheitliche Schäden bei den Konsumenten anrichten können. Im Gegenteil: Im Lebensmittelrecht werden sie genau deshalb von Nahrungsmitteln unterschieden. Dennoch unterliegt deren herstellung und das Inverkehrbringen von Genussmitteln den Regelungen des Lebensmittelrechts in Deutschland (und den meisten zivilisierten Ländern dieser Welt). Mit dem Drogentest bei der Bundeswehr ist nun aber gerade nicht beabsichtigt festzustellen, ob ein (angehender) Soldat mehr oder minder häufig Tabak raucht, Alkohol, Kaffee oder Tee trinkt. Sondern es geht dabei einzig und allein darum, ob er die im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten illegalen Drogen konsumiert.
Alles andere mag der Bestandteil der Diskussion in Teilen unserer Gesellschaft oder Politik sein. Allerdings unterliegt die Bundeswehr als Organ der Exekutive dem geltenden Recht. Und da kann uns die hier angeklungene Diskussion bei einer konkreten Frage wie eingangs vollkommen egal sein.
Zitat von: pinti95 am 23. August 2013, 13:11:48
Der Drogentest bezieht sich doch nur aufs kiffen und nicht auf Alkohol und Zigaretten, oder ?
U made my day :D
und dieses Portfolio an Bildern, immer wieder herlich.
Zitat von: pinti95 am 23. August 2013, 13:11:48Der Drogentest bezieht sich doch nur aufs kiffen und nicht auf Alkohol und Zigaretten, oder ?
Ok, realistisch betrachtet wäre es katastrophal für die Bundeswehr, wenn der Test nach dem Rauchen von ...haaren auch anschlagen würde ;D !
Like!!!!!
Miguhamburg:
Bleiben wir einfach bei den Tatsachen - ist Alkohol und Tabak giftig? (antwort ist Ja).
Kann man sich am Genuss dieser Gifte berauschen? Ja!
Also sind beides Rauschgifte. Frag einfach mal einen Arzt.
Dass diese in D nicht unter das / die Rauschgiftgesetze fallen, ist ein anderes Thema.
ZitatAls Droge werden im heutigen deutschen Sprachgebrauch stark wirksame psychotrope Substanzen und Zubereitungen aus solchen bezeichnet. Allgemein weisen Drogen eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung auf. Traditionell als Genussmittel verwendete oder als Medikament eingestufte Drogen werden in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht als solche betrachtet, obwohl in geeigneter Dosierung und Einnahmeform ebenfalls Rausch- oder erheblich veränderte Bewusstseinszustände auftreten können.
Ach ja, und wer unbedingt eine gesetzliche Normierung benoetigt, um uebliche Sachverhalte zu verstehen, lese hier nach
http://de.wikipedia.org/wiki/Trunkenheit_im_Verkehr.. und das "und andere" im StGB qualifiziert Alkohol als berauschendes Mittel - Rauschgift - Droge.
Naja da hat man halt ein Problem mit der Begriffsdefinition.
Pharmakologisch ist eine Droge wie im Englischen eine Zubereitung einer Pflanze oder eines Tieres bzw. von Teilen dieser. Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet eine Droge fast immer ein Stoff des Betäubungsmittelgesetzes.
Von daher ja wenn jemand Schokolade isst und Grünen Tee trinkt nimmt er Drogen zu sich. Bei ersterem macht aber nicht der Drogentest, sondern die Waage einen Strich durch die Bundeswehrzeit und bei zweitem muss ich mal schauen welche negativen Auswirkungen Grüner Tee in übermaßen hat ich glaube mich an irgendwelche zentralnervösen Wirkungen zu erinnern.
Also zu Alkohol und Zigaretten dies sind zwar wie Zucker und Holunderblüten Drogen, aber solange man sich nicht gesellschaftlich inadäquat verhält passiert nicht wirklich etwas. Wenn sie dem Musterungsarzt aber mit der Fahne und Geruch einer Hafenkneipe entgegen treten sieht es mit der Bundeswehr auch nicht so gut aus.
Zurück zur Fragestellung, selbst wenn der Test anschlägt bei Nikotin und Alk, ist es recht egal, weil der Konsum ist legal. Gut Sie sollten vielleicht am morgen der Musterung das Frühstücksbier weglassen aber ansonsten stellt es kein Problem da.
Darauf wird nicht getestet.
Problematisch wird's aber erst, wenn bei der einstellungsuntersuchung (Blutprobe zur Blutgruppenbestimmung etc) festgestellt wird, dass ihre leberwerte die einem Alkoholiker oder ähnlichem ähneln....
Und halt sonst noch alles, was beim Labor festgestellt werden kann ....
Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ist keine Blutuntersuchung vorgesehen. Und bei der Blutgruppenbestimmung wird wie der Name schon sagt nur die Blutgruppe bestimmt.
Lieber F_K, auch wenn Sie es noch so oft widerholen, werden Kaffee und alkoholische Getränke NICHT zu Rauschgiften gemäß unserer gesetzlichen Definitionen. Und nur diese können herangezogen werden, um die Frage des Fragenstellers zu beantworten.
Wir können uns lang und breit darüber auslassen, ob die im deutschen Recht getroffenen Zuordnungen sinnvoll sind oder nicht. Wir können weiter feststellen, dass sich die Angaben von Wikipedia zu den einzelnen, hier genannten Begriffen (teilweise) widersprechen. Wir können diese Fragen auch philosophisch, soziologisch oder psychologisch diskutieren. Nur müssen wir dies von der Faktenlage trennen. Der "Drogentest" bei militärärztlichen Untersuchungen dient einzig und allein dazu, den Konsum von Substanzen festzustellen, die unter das BTM fallen. Dies ist bei Kaffee, Tee, alkoholischen Getränken oder meinethalben Pralinen genau nicht der Fall. Die fallen in Deutschland als Genussmittel unter das Lebensmittelrecht.