Guten Tag meine Damen & Herren,
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich meiner Besoldung.
Meine Wenigkeit hatte die letzte Woche ein Einstellungsverfahren in München zum Soldaten.
Diese habe ich dann mit Erfolg zum Feldwebel im Fachdienst bestanden.
Ich wurde nun zum 1.10. nach Hammelburg berufen zur Grundausbildung, da ich noch nie Soldat war.
Stationiert bin ich aber offiziell in Mittenwald in der Edelweiß Kaserne.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe mich in den letzten Monaten sehr stark mit dem Thema Feldwebel & Offizier beschäftigt (Arbeit,Fortbildung,Ausfstiegsmöglichkeiten usw.)
Leider eher zu wenig mit dem geldlichen bzw. Verdienst. Dies war damals für mich eher 2t rangig.
Nun versuche ich rauszufinden wieviel Sold mir eigentlich ab dem ersten Tag zusteht?
Diesbezüglich möchte ich hier einfach einmal in die Runde an die verständnisvollen Kamaraden fragen, ob Sie mir weiter helfen können.
Zu meiner Person:
Alter: 26
- ledig
- eigene Wohnung
- Lohnsteuerklasse 1
- keine KinderIch wurde einberufen zum Feldwebel im Fachdienst für erstmal 13 Jahre mit Ziviler Ausbildung & dann noch einen Meister.
Richtige Bezeichnung ist:
Elektronik Mechaniker Feldwebel Fernmelde System kurz
ELO MECH FW SYSIch habe etwas im Internet gefunden:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2013i/und das
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/2013i?id=beamte-bund-2013iDort steht etwas mit 1829.04€ Netto (2126.98€ Brutto) mit A7 & Stufe 0
Kann das so stimmen? Bezahle auch keine Kirchensteuer & habe keine Kinderfreibeträge.
Ob A7 passt weis ich leider auch nicht genau, aber habe es schon des öfteren hier im Internet gesehen.
Oder ist es weniger? Falls ja, würde ich mich über eine kurze Erklärung eurerseits sehr freuen,
Hochachtungsvoll,
Kamarad Muhi
Werden Sie aufgrund einer Ausbildung, die Sie schon haben, mit höherem Dienstgrad eingestellt? Wenn ja, dann sollten wir wissen, mit welchem Dienstgrad Sie eingestellt werden! Wenn nein, dann können Sie sich als "Schulterglatze" schon einmal bei A3 Stufe 1 umsehen ;) !
Zitat von: Tommie am 24. August 2013, 16:01:13
Werden Sie aufgrund einer Ausbildung, die Sie schon haben, mit höherem Dienstgrad eingestellt? Wenn ja, dann sollten wir wissen, mit welchem Dienstgrad Sie eingestellt werden! Wenn nein, dann können Sie sich als "Schulterglatze" schon einmal bei A3 Stufe 1 umsehen ;) !
Kann er:
Zitat... Ich wurde einberufen zum Feldwebel im Fachdienst für erstmal 13 Jahre mit Ziviler Ausbildung & dann noch einen Meister. ...
Wohl eher nicht mit Beruf Tommie:
ZitatIch wurde einberufen zum Feldwebel im Fachdienst für erstmal 13 Jahre mit Ziviler Ausbildung
Das, mein lieber Klausemann, ist eine Laufbahn, aber kein Dienstgrad! Dann stünde da nämlich "als" ...
Sehe ich auch so, Ralf, denn die Verpflichtungszeit von 13 Jahren im Zusammenhang mit dem Begriff ZAW bedeutet für mich schon, dass er als "Schulterglatze" anfängt ;) ! Und dann bekommt er A3, Stufe 1!
Mit anerkannten Beruf wird er sicher als Stabsunteroffizier ( FA ) eingestellt
Zitat von: Tommie am 24. August 2013, 16:06:21
Das, mein lieber Klausemann, ist eine Laufbahn, aber kein Dienstgrad! Dann stünde da nämlich "als" ...
Ach watt! Sach an! Warum, glaubst du, habe ich das mit der Schulterglatze im Zitat wohl fett markiert? ::) :D
Wo steht, dass er den hat ;D ? Und nicht jeder, der einen anerkannten beruf hat, wird als Stabsunteroffizier eingestellt! Wer die Hauptschule plus eine Berufsausbildung hat wird z. B. als Unteroffizier eingestellt!
KlausP, jetzt habe ich es auch verstanden ;) ! Es bleibt dabei, er bekommt A3, Stufe 1 ...
ZitatEs bleibt dabei, er bekommt A3, Stufe 1 ...
Eben ...
Ansonsten gilt, dass die Bezahlung dem Dienstgrad folgt ...
Nach drei Monaten werden Sie Gefreiter und nach A3 mit Zulage bezahlt, nach sechs Monaten als Obergefreiter erhalten Sie A4, nach einem Jahr als Uffz (FA) wird es dann A 5 werden und nach zwei Jahren als StUffz (FA) wird es A6! Von A7 können Sie bis zur Beförderung zum Feldwebel träumen, die frühestens nach drei Jahren stattfindet, wenn alles wie geplant klappt!
Guten Abend nochmals,
danke für die zahlreichen Antworten.
NEIN ich habe keine Ausbilung. Diese möchte ich gerne in der Bundeswehr ableisten in den 13 Jahren wie angegeben.
Die Fachrichtung steht auch schon fest.
Also würde ich mit A3 Stufe 1 beim Start besoldet werden nach ihren Angaben hier?
Mit freundlichen Grüßen
Muhi
Kurz: Ja
Und dann rechnen wir mal richtig ;) :
Besoldung nach BBesO A3 Stufe 1, nicht verheiratet, keine Kinder: € 1.920,04, ... bleiben in Steuerklasse 1 ohne Kirchensteuer ziemlich genau € 1.682,20 netto übrig!
Guten Abend,
ich bedanke mich sehr herzlich für die Hilfe!
€ 1.682,20 netto ist es also im Anfang, vielen Dank!
Liebe Grüße
Muhi
Oh ich habe vergessen nach zu fragen, worin sich die "Stufen" 1-8 unterscheiden?
Was bedeutet Stufe 1 und was bedeutet z.B. Stufe 8 usw...?
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/
Je nach Dienstzeit erhöht sich die Stufe.
Erfahrungsstufen:
Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich das jeweils um ein Jahr.
Hilft das weiter?
also verstehe ich das Richtig:
ich erreiche die ES3 z.B. erst nach 3 Jahren Laufzeit, also sozusagen zu meiner Feldwebelbeförderung wenn alles gut geht?
Ich bin jetzt 26 Jahre alt.
Danke für die kleine Hilfe im Vorraus!
Nein, rechne nochmal richtig nach anhand meiner kleinen Tabelle.
Also ich komme so mit meiner Rechung hin. Entschuldigung falls ich das falsch sehe, aber wie wird es den richtig sein ?
Zitat von: Ralf am 24. August 2013, 17:22:59
Je nach Dienstzeit erhöht sich die Stufe.
Erfahrungsstufen:
Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich das jeweils um ein Jahr.
Hilft das weiter?
Das heißt im Klartext, dass Sie nach zwei Jahren von Stufe 1 in Stufe 2 wechseln! Im Normalfall einhergehend mit der Beförderung zum StUffz (FA), weitere 2 Jahre und drei Monate später, also dann, wenn Sie bereits Feldwebel sind, kommen Sie in Stufe 3 ...
Ah, jetzt verstehe ich Ihren Fehler ;) : Die Stufeneinteilung von Ralf bezieht sich immer auf die Zeit in der aktuellen Stufe zur nächsten Stufe und nicht auf die Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr, wie sich z. B. Beförderungen rechnen ...
Zitat von: Muhi am 24. August 2013, 17:53:22
Also ich komme so mit meiner Rechung hin. Entschuldigung falls ich das falsch sehe, aber wie wird es den richtig sein ?
Du fängst mit Stufe 1 an, nach 2 Jahren, kommst du in Stufe 2. Nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten in Stufe 3 usw.
Die 21 Jahre bedeuten das bei jemandem der unter 21 Jahre alt ist, die 2 Jahre für Stufe 2 erst ab 21 anfangen zu zählen. Da du mit dem untersten Dienstgrad anfängst ist dein richtiges Lebensalter für diese Berechnung egal (solange man, wie du, über 21 ist)
Kann es sein, dass hier gerade das 21 Lj übersehen wird? Wenn ich mich nicht täusche, wird doch die Stufe bei älteren Bewerbern auf das 21. Lj zurückgerechnet, als währen sie seit dem dabei.
Man möge mich bitte korregieren..
Schönen Gruss
Ja, das passiert zum Beispiel, wenn ein Bewerber mit 30 Jahren aufgrund seiner Ausbildung z. B. als StUffz (FA) eingestellt wird! Hier rechnet man dann ab dem 21. Lebensjahr und bei einer Einstellung unter A8 (StUffz (FA) = A6!) in den von Ralf beschriebenen Stufen. Der Kamerad wäre dann nach meiner Rechnung (ab dem 23. Geburtstag Stufe 2, ab dem 25. Geburtstag plus 3 Monate in Stufe 3, ab dem 28. Geburtstag plus drei Monate in Stufe 4 und ab dem 32. Geburtstag plus 3 Monate in Stufe 5 ...) in Stufe 4 einzugruppieren!
Merke: Bei Einstellung im niedrigsten Dienstgrad ist der Kandidat immer in Stufe 1, bei Einstellung mit höherem Dienstgrad (Achtung: Auch als Gefreiter nach einem GWD von 6 Monaten!) erfolgt die obige Regelung! Und bei einer Einstellung in einem Dienstgrad von A8 oder höher, also ab HptFw, erhöhen sich die Zeiten um jeweils ein Jahr, also von Stufe 1 auf Stufe 2 erfolgt der Spung dann zurückgerechnet auf das 24. Lebensjahr, auf Stufe 3 auf das 27. Lebensjahr plus drei Monate, auf Stufe 4 auf das 3. Lebensjahr plus drei Monate, ...
Zitat von: Tommie am 24. August 2013, 18:11:46..., auf Stufe 4 auf das 3. Lebensjahr plus drei Monate, ...
Hier ist natürlich das 31. Lebensjahr plus drei Monate gemeint ;) !
Gruß vom Tommie
(ab 50. Lebensjahr plus 3 Monate in ES 8 einzustufen, wenn ...)
Na so wie das sehe kann es etwas dauern auf Stufe 3 zu kommen :) 4 Jahre & 3 Monate nach Dienstantritt richtig? :-\
Hier sollte man ein einiges Studienfach daraus machen 8)
Richtig! 4 Jahre und drei Monate bis zu Stufe 3!
Und ... nein, kein Studienfach ;) ! Die Berechnung erledigt "BAPervers" mit einem Computerprogramm, wenn denn jemand mit höherem Dienstgrad eingestellt wird ;D !
Das heißt, wenn man mit 30 Jahren als SU(FA) eingestellt wird ist man in der Besoldungsgruppe A6 (Stufe 4) eingestuft?
Ja.
Ich habe leider gerade keine Dienstbezügeabrechnung zur Hand, aber ich bekomme ~100 € weniger raus als das, was ich mit dem Besoldungsrechner für meine BesGrp ausgerechnet habe.
Das könnte ja ungefähr dem Abzug für die Unterkunft entsprechen, oder?
Aber das wäre eigentlich falsch, da ich unter 25 bin und so ja zum Wohnen in der Gem.Unterkunft verpflichtet bin und somit dafür nicht zahlen müsste.
Bin Wiedereinsteller SanOA. Was könnte das sonst sein?
ZitatDas könnte ja ungefähr dem Abzug für die Unterkunft entsprechen, oder?
Das steht dann auf der Abrechnung.
ZitatAber das wäre eigentlich falsch, da ich unter 25 bin und so ja zum Wohnen in der Gem.Unterkunft verpflichtet bin und somit dafür nicht zahlen müsste.
Diese Schlußfolgerung ist falsch. Einfach mal "Unterkunftspauschale" in der Forensuche eingeben und ... staunen! ;)
Das ist in diesem Forum schon fast ein Kalauer.
Zitat von: KlausP am 25. August 2013, 17:49:03
ZitatDas könnte ja ungefähr dem Abzug für die Unterkunft entsprechen, oder?
Das steht dann auf der Abrechnung.
ZitatAber das wäre eigentlich falsch, da ich unter 25 bin und so ja zum Wohnen in der Gem.Unterkunft verpflichtet bin und somit dafür nicht zahlen müsste.
Diese Schlußfolgerung ist falsch. Einfach mal "Unterkunftspauschale" in der Forensuche eingeben und ... staunen! ;)
Ja gut, ich gebe zu, Frage war unnötig.
Ich hätte einfach warten sollen bis ich wieder die Abrechnung in der Hand gehabt hätte und dann hätte ich das nachlesen können.
Danke für die Antwort ;)
Verbessert mich, wenn ich falsch liege, aber der TE müsste mit 26 Jahren bereits in Erfahrungsstufe 2 eingereiht sein. Also A3 Stufe 2.
Sent from my iPhone using Tapatalk -
now Free
Sorry, verspätet! Mein tapatalk spinnt irgendwie und aktualisiert nicht mehr!
Sent from my iPhone using Tapatalk -
now Free
Zitat von: Tommie am 24. August 2013, 18:11:46Merke: Bei Einstellung im niedrigsten Dienstgrad ist der Kandidat immer in Stufe 1, bei Einstellung mit höherem Dienstgrad (Achtung: Auch als Gefreiter nach einem GWD von 6 Monaten!) erfolgt die obige Regelung! Und bei einer Einstellung in einem Dienstgrad von A8 oder höher, also ab HptFw, erhöhen sich die Zeiten um jeweils ein Jahr, also von Stufe 1 auf Stufe 2 erfolgt der Spung dann zurückgerechnet auf das 24. Lebensjahr, auf Stufe 3 auf das 27. Lebensjahr plus drei Monate, auf Stufe 4 auf das 31. Lebensjahr plus drei Monate, ...
@ JaPhRi:Welcher Teil davon war den unklar ;) ? Und dass der TE mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt wird, hat er selbst geschrieben!
Da es bei mir ähnlich aussieht und ich bissel rechnen wollte, was ich am Ende denn wirklich übrig habe, würde ich gerne wissen, was mich die Unterbringung kostet, sowie die Verpflegung ( Frühstück, Mittag, Abendbrot)
lg
Zitat von: CJFrost am 28. August 2013, 16:31:33
Da es bei mir ähnlich aussieht und ich bissel rechnen wollte, was ich am Ende denn wirklich übrig habe, würde ich gerne wissen, was mich die Unterbringung kostet, sowie die Verpflegung ( Frühstück, Mittag, Abendbrot)
lg
Dann bemühen Sie doch einfach mal die Forensuche oder lesen wahlweise den Thread komplett durch ...
Zitat von: KlausP am 28. August 2013, 16:58:03
Zitat von: CJFrost am 28. August 2013, 16:31:33
Da es bei mir ähnlich aussieht und ich bissel rechnen wollte, was ich am Ende denn wirklich übrig habe, würde ich gerne wissen, was mich die Unterbringung kostet, sowie die Verpflegung ( Frühstück, Mittag, Abendbrot)
lg
Dann bemühen Sie doch einfach mal die Forensuche oder lesen wahlweise den Thread komplett durch ...
Alle nötigen Informationen gefunden, danke.
Eine weitere Frage hätte ich aber noch. Zu den Erfahrungsstufen nocheinmal. Ich bin 23 Jahre alt und trete ab dem 1.10 meinen Dienst als SaZ9 HG (UA) an. Ich war vorher FWD23.
Mit welcher Erfahrungsstufe werde ich eingestellt?
lg
Erfahrungsstufe 2, da du mit höherem Dienstgrad als dem niedrigsten eingestellt wirst.
Wie schon mehrfach hier im Thread erwähnt wird ab 21 gerechnet. Da man nach 2 Jahren in Erfahrungsstufe 2 kommt und du 23 bist, kommst du folgerichtig in Stufe 2.
Stufe 3 gibts dann mit 25 + 3 Monaten.
alles klar, dake.
Danke für die Info, sehr schön beschrieben jungs ;)
und man bekommt die Besoldung auch schon in der Grundausbildung so wie man eingestellt wurde ja?
Ich dachte da wäre es vll weniger, da man ja noch die Wahl hat zu sagen das man das ganze doch nicht will, aber so ist das nicht nein?!
Also in meinem Fall StUffz (FA) mit 25 (+ 3 Monate ;) )Jahren dann A6 und E3 wenn ich alles richtig verstanden habe.
Verbessert mich wenn ich falsch liege
Dankeschön
Noch E2 oder schon E3, da kommts dann auf die genauen Daten an, aber das bekommst du mit einem schriftl. Feststellungsbescheid.
Die Besoldung wird ab dem ersten Tag in voller Höhe bezahlt. Wie bereits in mehreren Threads beschrieben, erfolgt üblicherweise im 1. Dienstmonat um den 10ten herum eine Abschlagszahlung. Wenn denn alle Daten in SAP eingepflegt sind, wird durch die Dienstleistungszentren (ehemals WBV/WBGA) die Erfahrungsstufe endgültig festgesetzt und zum letzten Bankarbeitstag des ersten Dienstmonats sollte alles planmäßig gezahlt werden, einschl. des Restsolds für den 1ten Dienstmonat.
Trennungsgeld und andere "Nebenbezüge" können jedoch etwas dauern, in Abhängigkeit vom DLZ und dem Termin der Einreichung sowie dem "Annahmeschluss" der Zahlstellen, da es da auch Freigabewege gibt, die manchmal etwas abenteuerlich sind und die ganzen Daten auch erstmal verarbeitet sein wollen.
Das hatte ich auch so verstanden, nur halt nicht richtig rauslesen können ob trotzdem in voller Höhe.
Aber nun hab ich wieder ein wenig dazu gelernt und bin weiterhin gespannt auf den 02.01.2013.
Dankeschön
hupsi ;)
doch ich fand den Spitze :P
und hoffentlich den 02.01.2014 auch :D 8)
Hallo Kameraden,
ich möchte nicht Widersprechen - zumal dies auch mein erster Tag und erster Post ist, aber
seid ihr euch def. sicher was die Einteilung der Stufen angeht ?
Klar, ihr seid im Geschehen; mehr als ich.
Aber ein Freund im ÖffDienst sagte, dass man immer in Stufe eins anfängt ?!? :o
Wenn eurer Ausführungen richtig sind, dann würde ich mit knappen 36 Jahren ja in Stufe 6 anfangen.
Das wäre ja schon nice....A7 St6. Hmmmm..
A7 deshalb, weil ich, laut Aussage im Karriere-Chat und Recherchen, als OFw eingestellt werden würde.
Vllt auch HptFw - aber vermutlich nicht. Da fehlt mir ein knappes Jahr, glaube ich.
Meine W10+6 (HG) Zeit wird ja nicht angerechnet. Bin also nicht ganz "neu" in der Thematik.
Hoffe nur, dass ich nicht nochmal in die AGA muss ???
Aber erstmal noch einen Termin im Karriere-Center, dann erst die Bewerbung....
Gruß
ZitatAber ein Freund im ÖffDienst sagte, dass man immer in Stufe eins anfängt ?!?
Dann hat er keine Ahnung - zumindest nicht, was die Eingruppierung von Unteroffizieren und Feldwebeln im allgemeinen Fachdienst angeht, die aufgrund ihrer zivilen Ausbildung und Berufserfahrung mit höherem Dienstgrad und höherer Erfahrungsstufe eingestellt werden. Für die Mannschaftslaufbahn und für z.B. Feldwebelanwärter im Truppendienst, die mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt werden, stimmt seine Aussage ja.
Und auch im öffentlichen Dienst gibt es eine Anrechnung. Er möge sich mal einlesen: BMI vom 7.12.2012 Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG)
Ok, Danke !
Vllt gilt das nur für NRW und nicht für Beamte des Bundes - Keine Ahnung.
Ich vertraue da mal mehr auf eure Aussagen.
Zumindest gibt es dadurch noch einen weiteren Punkt auf meine PRO-Liste.
(Auch wenn das Geld natürlich nur eine absolute Nebenrolle spielt; bei der Entscheidung zumindest)
Wenn mir der Karriereberater jetzt noch was (positives) zu meinem, in ca. 4 Jahren abgeschlossenen,
Studium sagen kann.....macht das die Entscheidung noch einfacher.
Es kommt immer darauf an was für ein Beamter man ist.
Bundesbeamter, dann gelten die entsprechenden Bundesgesetze oder Regelungen.
Landesbeamter, dann gelten die entsprechenden Landesgesetze oder Regelungen.
Kommunalbeamter, dann gelten die entsprechenden Gesetze oder Regelungen der Kommune, sofern die Landesgesetze eigene Kommunale Gesetze und/oder Regelungen vorsehen.
Zitat von: Surt am 11. Oktober 2013, 16:26:45
in ca. 4 Jahren abgeschlossenen,
Studium
Dann haben Sie soeben angefangen oder wollen noch anfangen? ???
Ich habe schon angefangen mit dem Studium.
Aber da dies neben dem Beruf abläuft, dauert es halt noch ca. 4 Jahre.
Semester entsprechen quasi Jahren.
Aber das ist natürlich nicht meine Erstausbildung !
Da habe ich Fachabi und staatl. gepr. Maschinenbautechniker "in der Tasche".
Moin
Gibt es eig noch die Möglichkeit sich beim ReFü nen Vorschuss zu holen?
Sind hier beim UGL und uns wurde letzte Woche gesagt die haben beim KC Mist gebaut und das mit dem Sold wird erst was zum 10.10 und gestern ihrs es , wenn bis Montag nichts auf dem Konto ist können wir mit zwei weiteren Wochen rechnen.. und so langsam wird es finanziell bei vielen hier echt eng..
Die Truppe ist doch zuständig für die Eingaben in SAP, da hat das KC nichts mit zu tun.
Davon abgesehen sind die ersten 14 Tage eine ganz normale Zeitspanne, egal ob jemand "Mist" gebaut hat.
Ich weiß, das beantworte nicht deine Frage, aber wie wäre es denn bei einem zivilen Arbeitgeber, der erst am Ende des Monats zahlt? Und sooo viel Kosten hat man auch nicht.
In meinem Fall - mein ehm Arbeitgeber ging 6 Wochen vor Dienstantritt in di Insolvenz und auf mein Geld warte ich heute noch.. und hier sind ja auch Kameraden die aus der Schule hier hinkommen.. die haben auch nicht das große Geld..
Die Verpflegung zahlen wir selber, das summiert sich halt auch..
Unser Hauptmanm meinte die vom KC haben Mist beim einpflegen gebaut.. Und am ersten Tag hies es das der sold in den nächsten 5 Tagen überwiesen wird
ZitatUnser Hauptmanm meinte die vom KC haben Mist beim einpflegen gebaut..
Wenn der Herr Hauptmann das
so gesagt hat zeigt mir das, dass er davon keine Ahnung hat. Sein PersFw/PersUffz pflegt die Daten
nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ ("Ernennung") in SAP ein und die WBV weist daraufhin den ersten Abschlag an. Das KC hat damit noch nie was zu tun gehabt. Das kann ja schließlich auch erst gezahlt werden, wenn der Bewerber seinen Dienst tatsächlich angetreten hat. dann hat das KC mit dem Soldaten schlicht
nichts mehr zu tun.
Wie das abläuft weis ich nicht, aber so wurde es gesagt und das nicht nur einmal.
Selbst wenn die hier vor Ort Mist gebaut haben, wäre das mit dem Vorschuss denn möglich ?
ZitatWie das abläuft weis ich nicht ...
Aber ich, deshalb habe ich es ja geschrieben. ;) Haben Sie denn Ihre Urkunde schon bekommen?
Zitat... wäre das mit dem Vorschuss denn möglich ?
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, so einen Fall hatte ich noch nicht. Da kann Ihnen nur ein (oder besser Ihr) ReFü weiterhelfen.
Ist nun schon 3 Jahre her, da ging irgendwas bei der Überspielung der Datensätze schief und die Einheit konnte keine Daten einpflegen. Da wurde geprüft, ob es einen "Vorschuss" geben kann, das war nicht möglich. Allerdings hat man dann innerhalb von 5 Tagen auch die Abschlagszahlung hinbekommen.
Ja genau.. das passierte hier auch...
Was für eine Urkunde meinen Sie ? Ernennung zum SaZ? Nein noch nicht
Du wurdest noch nicht ernannt?
Zitat von: greeN2010 am 12. Oktober 2013, 20:28:48
Ja genau.. das passierte hier auch...
Was für eine Urkunde meinen Sie ? Ernennung zum SaZ? Nein noch nicht
Ja, genau die. Die "Berufung in das Dienstverhältnis" hat aber innerhalb der ersten 5(?) Werktage nach Dienstantritt zu erfolgen.
Er ist Eignungsübender, da kommt die Ernennung zum SaZ doch erst später.
Zitat von: Lidius am 12. Oktober 2013, 20:46:23
Er ist Eignungsübender, da kommt die Ernennung zum SaZ doch erst später.
Wo hat er das geschrieben? Ich lese doch nicht bei jedem erst alle Beiträge nach. Bei EÜb sind die Daten nach Dienstantritt in SAP einzupflegen, damit die Besoldung ordnungsgemäß gezahlt werden kann. Am Verfahren ändert sich da nichts, außer der Ernennung, die erst später erfolgt.
Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2013, 20:50:10
Zitat von: Lidius am 12. Oktober 2013, 20:46:23
Er ist Eignungsübender, da kommt die Ernennung zum SaZ doch erst später.
Wo hat er das geschrieben? Ich lese doch nicht bei jedem erst alle Beiträge nach.
Er hats nicht geschrieben, ich hab die Beiträge mal kurz überflogen.
Aber telepathisch kann man die Eignungsübung spüren ... Jetzt wo man's weiß ....
Hier in dem thread hab ich nur geschrieben das ich gerade den UGL mache , aber ja ich bin Eignungsübener
Zitat von: greeN2010 am 12. Oktober 2013, 20:58:36
Hier in dem thread hab ich nur geschrieben das ich gerade den UGL mache , aber ja ich bin Eignungsübener
Wie geschrieben, das ändert nichts daran, dass der Perser Ihre Einheit die Daten in SAP einpflegen muss, damit Sie und Ihre Kameraden ihr Geld bekommen können.
Ja hab's auch nicht angezweifelt, beantwortet dennoch nicht meine Frage.
Zitat von: greeN2010 am 12. Oktober 2013, 21:22:27
Ja hab's auch nicht angezweifelt, beantwortet dennoch nicht meine Frage.
Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2013, 20:06:56
[...
Zitat... wäre das mit dem Vorschuss denn möglich ?
Das kann ich Ihnen nicht beantworten, so einen Fall hatte ich noch nicht. Da kann Ihnen nur ein (oder besser Ihr) ReFü weiterhelfen.
Zitat von: greeN2010 am 12. Oktober 2013, 21:22:27
Ja hab's auch nicht angezweifelt, beantwortet dennoch nicht meine Frage.
Wegen dem Vorschuss? Da hat Ralf doch schon geschrieben, dass das nicht geht.
Hallo zusammen,
ich weiß das leidige Thema Besoldung kommt einigen bestimmt schon zu den Ohren raus, dennoch muss ich nun auch mal nachfragen.
Ich habe bald einen Einstellungstest: Feldwebel im Fachdienst (12 Jahre Verpflichtung).
Ich bin 29 Jahre alt, ledig, keine Kinder, habe aber eine anrechenbare Ausbildung und eine Meisterprüfung die auch verwendbar ist.
Ach so und ich habe ca. 6,5 Jahre Berufserfahrung.
Kann mir jemand sagen mit wie viel ich im Monat rechnen kann. Ich müsste dafür meinen Hauptberuf kündigen und meinen Nebenjob aufgeben und deshalb müsste für mich halt schon eine gewisse Summe drin sein .... Kann mir jemand bei der Berechnung (so. ca. Angabe) helfen?
Vielen Dank, Gruß Nadine.
Danke ;-)