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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DD92 am 25. August 2013, 23:37:36

Titel: Fahrtkostenübernahme nach AGA
Beitrag von: DD92 am 25. August 2013, 23:37:36
Hi,

ich trete meinen Dienst am 1.10 zum FWD 9 Monate an. Nach abgeschlossener AGA werde ich im Stabsdienst im ZInFü Koblenz tätig sein.
Zu meiner Frage:

Da ich ca. 35 Kilometer entfernt wohne, werde ich einen Heimschläfer-Antrag stellen und möchte wissen, ob bzw. inwiefern die Kosten für die täglichen Fahrten übernommen.

Mit freundlichen Grüßen

DD
Titel: Antw:Fahrtkostenübernahme nach AGA
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 26. August 2013, 00:03:06
Als FWDL hat man den Berechtigungsausweis für Fahrten mit der Bahn zwischen Dienst- und Wohnort. Damit fallen dir keine Kosten an. Wenn du allerdings mit anderen Verkehrsmitteln, einschl. PKW fahren möchtest, so hast du die Kosten dafür selber zu tragen.

Nur mal so: Welcher Arbeitgeber kommt für die Kosten der täglichen Wegeaufwendungen seiner Beschäftigten auf? Zugegeben, es gibt bei denen auch keine Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Titel: Antw:Fahrtkostenübernahme nach AGA
Beitrag von: itschie am 26. August 2013, 10:40:07
Als FWD kannst du keinen Heimschläferantrag stellen bzw. es ist Sinnfrei, weil die Bundeswehr die Unterkunft kostenfrei zur Verfügung stellen muss ebendso wie die Verpflegung, evt. kannst du prüfen ob du das Frühstück und Abendessen dir Auszahlen lassen kannst, das musst du aber mit dem Spieß und Refü klären. Ob du in der gestellten Unterkunft oder zu Hause schläfst ist letzten Endes egal. Der Bahnausweis gilt auf der eingetragenen Strecke und kann täglich genutzt werden.