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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: bas22 am 26. August 2013, 09:58:31

Titel: Gehaltsabzug bei Musterung?
Beitrag von: bas22 am 26. August 2013, 09:58:31
Hallo,

ich hab jetzt zum 11.09 Musterung in Düsseldorf und im schreiben steht 1,5 Tage.

Am 11.9 müsste ich arbeiten und am 12. hab ich frei.

Wie sieht das aus darf mein Arbeitgeber mir minus Stunden geben wenn ich zur Musterung fahre oder darf er mir Gehalt abziehen?

Gruß

Basti
Titel: Antw:Gehaltsabzug bei Musterung?
Beitrag von: Ralf am 26. August 2013, 12:52:47
Schau mal ins Arbeitsplatzschutzgesetz §14 i.V.m. §16a, das sollte dir weiterhelfen.
Titel: Antw:Gehaltsabzug bei Musterung?
Beitrag von: Andi am 26. August 2013, 14:38:10
Da die Musterung nicht 1,5 Tage dauert, sondern hier wohl vielmehr der Einstellungstest gemeint sein dürfte, dürfte das Arbeitsplatzschutzgesetz hier nicht greifen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Gehaltsabzug bei Musterung?
Beitrag von: bas22 am 26. August 2013, 16:01:42
Also hab mich normal zum fwd beworben !
Titel: Antw:Gehaltsabzug bei Musterung?
Beitrag von: Ralf am 26. August 2013, 16:09:55
Zitat von: Andi am 26. August 2013, 14:38:10
Da die Musterung nicht 1,5 Tage dauert, sondern hier wohl vielmehr der Einstellungstest gemeint sein dürfte, dürfte das Arbeitsplatzschutzgesetz hier nicht greifen.
@Andi: Unabhängig vom Status des TE gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz auch für SaZ, schau dir mal den §16a an, deshalb hab ich ihn auch aufgeführt.