Hallo,
ich habe heute das Schreiben für die Einstellung erhalten. Darin wird erwähnt, das ich eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mitnehmen soll.
Meine Frage jetzt: Was ist das ? ;D
Ich habe hier nur die Lohnsteuerkarte 2010. Ist die in Ordnung ? Ist die für das Jahr 2013 noch gültig ?
MfG
Bekommst du bei deinem zuständigen Finanzamt, soweit ich weiß.
Ist die Lohnsteuerkarte 2010 nicht mehr gültig `?
Ab dem Kalenderjahr 2012 wurde die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst.
Du kannst aber bei deinem Finanzamt einen Auszug über deine Lohnsteuerabzugsmerkmale bekommen.
... außerdem taucht die Frage jedes Quartal wieder aus dem Nirvana auf.
Finanzamt gehen > Antrag ausfüllen ( dauert 2 min.) > Abgeben > 2-3 Wochen auf den Auszug warten ^^
Den Antrag kann man online ausdrucken oder bei jedem Finanzamt an der Pforte bekommen .
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist
NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist
NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Das ist natürlich gut, weniger arbeit . Doch nicht jeder Refü. sieht das so. Mann kann auch pech haben . ^^
Zitat von: Firli am 27. August 2013, 14:55:11
Zitat von: Bummler60 am 27. August 2013, 14:51:12
Zitat von: Ceedich am 27. August 2013, 14:25:47
So Sache ist erledigt. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist bis heute noch gültig. Ich kann die, statt die Bescheinigung verwenden, so das Finanzamt.
Das Finanzamt ist NICHT der Dienstherr.Deshalb kann dieses nicht einfach sagen das das reicht . Laut meinem Informationsstand möchte der Dienstherr einen aktuellen Steuerauszug haben. 2010 ist NICHT aktuell .
Aber sie können es natürlich damit versuchen. Schlimmsten falls müssen sie einen aktuellen besorgen und bekommen den ersten Sold etwas später. Kein Steuerauszug = Kein Sold
Klappt aber. Hab auch meine Lohnsteuerkarte von 2010 abgegeben.
Wann war denn ihr Dienstantritt wenn ich fragen darf ?
ZitatDoch nicht jeder Refü. sieht das so.
Was hat der ReFü damit zu tun? Der stellt doch die Besoldungsunterlagen für die WBV gar nicht zusammen, das ist Personaler-Geschäft.
Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 ist verlängert worden (sofern sich seit ausstellung der Karte nichts geändert hat), bis zu dem Zeitpunkt an dem alle Arbeitgeber am elektronischem Abrufverfahren der ElStAM Daten Teilnehmen. Somit hat kein Arbeitgeber eine Rechtliche Handhabe etwas anderes zu fordern.
Allerdings ist es kein Akt sich einen akzuelle Bescheinigung seiner ElStAM Daten beim zuständigen Finanzamt zu besorgen.
Antrag aus dem Internet herunter laden, ausfüllen Ausdrucken und zum Finanzamt schicken, ein paar Tage später ist die Bescheinigung im Briefkasten oder selber zum Finanzamt gehen, während der Sprechzeiten, und Bescheinigung mitnehmen.
Der Dienstherr sagt eine Bescheinigung, das kann die Lohnsteuerkarte 2010 sein, sofern die Daten noch aktuell sind, das kann aber auch die sogenannte Ersatzbescheinigung sein zu beziehen über das Finanzamt. Haben sie gar nix werden Sie in der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, weil das die höchste ist.