Hallo zusammen,
leider Gottes wurde ich im 2. Lehrjahr meiner Zimmerer-Lehre gekündigt.
Ich habe nächste Woche bereits ein Einzelgespräch mit einem Karriereberater und wollte mich im Vorfeld schon mal über meine möglichen Chancen informieren.
MfG René
Chancen wofür?
Wie wofür? - Um eine Runde weiter zukommen bezüglich meiner nicht beendeten Ausbildung.
Für was haben Sie sich denn beworben, wo es "eine Runde weiter" gehen soll?
Nur um das richtig zu verstehen: du meinst, du wirst als Fw eingestellt, um deine Zimmerer-Lehre fertig zu stellen?
Bisher habe ich das Wort "Feldwebel" noch nicht gelesen .... :D
Guckst du in den Betreff ;)
Kapier ich immer noch nicht. Möchten Sie wissen welche Möglichkeiten Sie bei der Bundeswehr haben?
Dafür bräuchten wir mehr Infos zu bisheriger Ausbildung(Schule) etc. dann kann man Ihnen zumindest sagen welche Laufbahnen möglich wären. Die Chancen sind allerdings reine Kaffeesatzleserei und liegen bei jedem Bewerber bis zur Einplanung zwischen 0 und 100 %.
Beim Beratungsgespräch geht es nicht darum eine Runde weiter zu kommen. Der Berater ist dafür da dich zu beraten und mit dir die Bewerbungsunterlagen fertig zu machen. Er hat keinerlei Einfluss darauf ob du zur Eignungsfeststellung eingeladen wirst.
Bei der Eignungsfeststellung (sofern du eingeladen wirst) wird die Kündigung sicherlich zur Sprache kommen. Das Auszubildende gekündigt werden ist ja nun relativ selten und die Hürden dafür sind hoch.
Zu deinen Chancen kann hier niemand etwas sagen.
Nah das ist mal eine Aussage Lidius. Ich habe die mittlere Reife erreicht und möchte wie schon erwähnt die Laufbahn des Feldwebel gehen, parallel dazu eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen.
Meine Grundlegende Frage war, ob die Kündigung meines Ausbildungsverhältnisses großen Einfluss auf das Einstellungsverfahren hat.
Zitat von: rene-hs12 am 04. September 2013, 16:34:47
Meine Grundlegende Frage war, ob die Kündigung meines Ausbildungsverhältnisses großen Einfluss auf das Einstellungsverfahren hat.
Nun ja, sonderlich gut wird es sich wahrscheinlich nicht machen...
Wie gross der Einfluss ist, hängt wohl am meisten davon ab warum du gekündigt wurdest. Das kann man pauschal nicht beantworten. Ist der Betrieb Pleite gegangen ist der Einfluss natürlich geringer als wenn der Lehrling geklaut hat (keine Unterstellung, nur zur Veranschaulichung).
Bewirb dich, dann weißt du es. Hier wird dir niemand genaues sagen können.
Zitat von: rene-hs12 am 04. September 2013, 16:34:47Meine Grundlegende Frage war, ob die Kündigung meines Ausbildungsverhältnisses großen Einfluss auf das Einstellungsverfahren hat.
Das ist ja nunmehr eine Fragestellung, die auch zu verstehen ist.
Die Frage "wofür" zielte auf die Verwendung ab. Du siehst, mit mehr Informationen vermeidet man Gegenfragen ;)
Letztendlich ist auch die Verwendung ausschlaggebend, denn wenn es eine ist, wo sich viele bewerben, die bessere Voraussetzungen haben, wirst du hinten anstehen.
Wenn die Schlange nicht allzu lang ist und der letzte rankommt ist das ja schon mal was :-)
Welche Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Bundeswehr neben dem KFZ-Mechatroniker noch, die nicht so gefragt sind, um die "Schlange" etwas zu verkürzen?
Es hat nicht viel Sinn was zu machen, was man nicht will, nur weil Bedarf da ist?
Wenn du mir sagst welche Möglichkeiten es gibt, kann ich dir sagen, ob ich es mir gefällt?
Wenn man nach etwas sucht wo wenig Bedarf ist, ist die Frage sinnlos.
Richtig, ich fragte ja nach Ausbildungsmöglichkeiten
Es gibt doch zich Ausbildungsberufe bei der Bundeswehr. Dafür ist doch der Kamerad Wehrdienstberater da um sie dahingehend zu beraten.
Ich hab mal ne andere Frage, du musst da auch nicht drauf Antworten wenn du nicht willst, aber wieso wurdest du gekündigt?
Die Frage würde in einem Einstellungsgespräch eh kommen ;-)
Gruß
Zitat von: rene-hs12 am 04. September 2013, 16:59:33
Wenn du mir sagst welche Möglichkeiten es gibt, kann ich dir sagen, ob ich es mir gefällt?
Ich würde Ihnen einfach mal nen Termin beim Karriereberater empfehlen, deren Job ist unter anderem die Beantwortung solcher Fragen.
Hier gehts wohl eher um Ausbildung als um eine Verwendung als Soldat, denn das konnte vom TE bisher nicht beantwortet werden.
Zitat von: rene-hs12 am 04. September 2013, 16:51:33
Wenn die Schlange nicht allzu lang ist und der letzte rankommt ist das ja schon mal was :-)
Welche Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Bundeswehr neben dem KFZ-Mechatroniker noch, die nicht so gefragt sind, um die "Schlange" etwas zu verkürzen?
Schätzelein, bei der Bundeswehr hast du echt tolle Möglichkeiten Soldat zu werden.
Wenn du eine Ausbildung möchtest, such dir gefälligst einen Ausbildungsbetrieb.
Apollo93 wenn du den Thread sorgfältig gelesen hast, wüsstes du, dass ich parallel zur Ausbildung die Laufbahn zum Feldwebel im Truppendienst gehen möchte, wenn ich richtig informiert bin, sind das wohl Soldaten :-)
Hm nur damit das richtig gestellt wird.
Als Truppendienstfeldwebel ist in der Regel keine Ausbildung (Zivilanerkannt) vorgesehen.
Möchtest du eine zivil anerkannte Ausbildung bei der Bundeswehr machen geht es eher Richtung Fachdienstfeldwebel. Ich hatte hier und da in diesem Forum gelesen das ohne eine Ausbildung, vor der Bewerbung, im Moment die Chancen geringer sind als mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Ist im Grunde ja auch logisch. Feldwebel im Fachdienst sind vergleichbar in der zivilen Wirtschaft auf der Ebene der Meister zu finden. Sprich neben der Gesellenstufe hat der Feldwebel auch noch die Meisterstufe.
Für dich würde das bedeuten das du zum einen die Gesellenstufe noch erreichen musst, während der Dienstzeit, und die Meisterstufe wohingegen jemand mit abgeschlossener Berufsausbildung "nur" noch die Meisterstufe benötigt.
Wie deine Chancen genau sind kannst du nur erfahren durch:
1. Beratungsgespräch mit dem Karriereberater (KB)
2. Eignungsfestellung am KC
und zwar in der Reihenfolge. Den nächsten KB findest du auf der Seite die Flexscan bereits auf Seite 1 gepostet hat.
Zitat von: rene-hs12 am 05. September 2013, 01:52:30
Apollo93 wenn du den Thread sorgfältig gelesen hast, wüsstes du, dass ich parallel zur Ausbildung die Laufbahn zum Feldwebel im Truppendienst gehen möchte, wenn ich richtig informiert bin, sind das wohl Soldaten :-)
Alsoich hab mir das eben noch alles mal durchgelesen, aber du weißt wohl selbst nicht genau was du willst und darüber hinaus, welche Möglichkeiten es gibt.
Ich habe nirgendwo einen Hinweis auf Fw TrD gefunden. Im Gegenteil, du schreibst merhmals:
ZitatIch habe die mittlere Reife erreicht und möchte wie schon erwähnt die Laufbahn des Feldwebel gehen, parallel dazu eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen.
Wenn du eine zivilberufliche Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchtest in der Laufbahn der Feldwebel ist das zwingend der Fw im allg. Fachdienst. Falls du dir ausmalst, als Fw des TrD im Gelände rumzuspringen und nebenher -so quasi in Abendschule- spendiert dir die Bw eine Ausbildung zum xy, dann bist du da aber gehörig auf dem Holzweg. Wieso sollte ein Arbeitgeber eine Ausbildung finanzieren, von der er keine Nutzen hat?
Btw war immer noch kein Wort davon, in welcher Verwendung du tätig werden wollen würdest.
Was ich nunmehr zum dritten mal frage!
Und die Frage, warum die Ausbildung abgebrochen wurde, ist auch nicht beantwortet; ordentlich geht das nämlich nicht ....
Die Frage warum der TE gekündigt wurde, wird entscheidend dafür sein, ob die Bundeswehr ihn überhaupt haben will.
Ist ja ein Unterschied ob der Betrieb pleite gegangen ist oder der Lehrling geklaut hat.
Die Hürden um in der Ausbildung gekündigt zu werden sind ja nun mal sehr sehr hoch, deshalb sollte der TE ein wenig Licht ins dunkle bringen.
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen in der überbetrieblichen Ausbildung bzw. Nichtvorlage der entsprechenden Krankenscheinoriginale nach Aufforderung, d.h. Ihr Fehlen am xx.xx.xxxx in der Berufsschule ohne Benachrichtigung der Schule oder des Betriebes.
- Nichtvorlage des Berichtsheft nach der 4. Korrektur trotz Benachrichtigung vom xx.xx.xxxx.
Das sind die Gründe der Kündigung. Sprich das Original des Krankenschein zu spät abgegeben. Die Berichtshefte hat er trotz allerdem immer unterschrieben, was letztendlich von Bedeutung ist.
Will mich da auch gar nicht rausreden, ich hab Mist gebaut und daraus höllisch gelernt.
Damit hat man natürlich die allerbesten Vorrausetzungen
Zitat von: mailman am 05. September 2013, 12:10:01
Damit hat man natürlich die allerbesten Vorrausetzungen
... um im Prüfgespräch durch die Mangel gedreht zu werden ...
Wenn der TE überhaupt so weit kommt.
Das ganze ist m. M. nach ein Verstoß gegen die Pflichten im Ausbildungsvertrag.
Und wer das im 2. immer noch nicht kapiert hat, der kann froh sein zivil überhaupt noch mal was zu finden.
Das ist nicht nur Ihre Meinung - Das ist so. Kann jedoch ganz gut reden, ich hoffe, dass ich den Karriereberater übergeugen kann. Ich hab da auch schon was im Kopf herumwirren.
Zitat von: mailman am 05. September 2013, 12:29:43
Das ganze ist m. M. nach ein Verstoß gegen die Pflichten im Ausbildungsvertrag.
Und wer das im 2. immer noch nicht kapiert hat, der kann froh sein zivil überhaupt noch mal was zu finden.
Zitat von: ulli76 am 05. September 2013, 12:25:28
Wenn der TE überhaupt so weit kommt.
Mich wundert als Ausbilder kaum noch etwas ... zu spät kommen, verspätet krank melden, Berichtsheft nicht oder nicht richtig geführt, in der Berufsschule keine ausreichenden Leistungen bringen, das erinnert mich ungefähr an die Leute, die innerhalb der ersten Wochen widerrufen, weil man früh aufstehen muss, Heimweh einsetzt oder man das erste Wochenende in der Kaserne übernachten muss. Ich vergaß die Dauernutzung des Smartphones und die Verfügbarkeit von FB, die auch unterbleiben müssen.
Einfach unreifes, unüberlegtes Handeln, weil der/die Betroffene meint, das Leben besteht überwiegend aus Spaß und Party, FB, WhatsApp und die Themen "Selbstverantwortung, Konsequenz und eigenständiges Denken und Handeln" seien viel zu hoch bewertet und Mami und Papi können ja noch Kindergeld bekommen und mir ein anständiges Taschengeld zahlen ....
Wah ... nicht nur die Schule hat neuerdings einen allgemeinen Erziehungsauftrag, sondern auch die Bundeswehr soll jetzt die Versäumnisse der Eltern ausbügeln. Halleluja.
Dem KB ist das egal.
Nun ja, lieber TE, du hast das dritte Mal meine Frage überlesen, so oberflächlich wirst du dir da schon schwer tun.
Den musst du nicht überzeugen .Der berät nur und leitet die Bewerbung weiter. Er hat mit der Entscheidung ob du eingeladen wirst nichts zu tun.
Lieber Ralf,
vielleicht versteht er deine Frage nicht. Ist ja nicht sooooo einfach.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ich in diese Schublade gehöre, liegen Sie falsch. Ich denke allein der Fakt, dass ich seit einem halben Jahr meinen Facebook-Account gelöscht habe erklärt schon einiges. Bin mit 18 in meine eigene Wohnung gezogen, das zum Thema Verantwortungsbewusstsein.
Was hat denn facebook mit der Verwendung zu tun? Hab ich nach nem App gefragt oder nach deinem FB-Profil?
Ich gebs auf. Tut mir leid, du willst meine Frage wohl nicht verstehen.
ZitatBin mit 18 in meine eigene Wohnung gezogen, das zum Thema Verantwortungsbewusstsein.
Die jetzt wohl durch ALG1 oder 2 oder die Eltern finanziert werden muss, da kein Einkommen mehr da ist.
Ganz großes Tennis,,
Alsoich hab mir das eben noch alles mal durchgelesen, aber du weißt wohl selbst nicht genau was du willst und darüber hinaus, welche Möglichkeiten es gibt.
[/quote]
Ein weiterer Grund des Threads, indem ich schon nach Möglichkeiten fragte und keine Antwort bekam.
Also willst du allen ernstes sagen, du weißt noch garnicht, was du bei der Bundeswehr willst?
Also Hauptsache rein und Ausbildung? Na Danke.
Zitat von: mailman am 05. September 2013, 12:55:40
ZitatBin mit 18 in meine eigene Wohnung gezogen, das zum Thema Verantwortungsbewusstsein.
Die jetzt wohl durch ALG1 oder 2 oder die Eltern finanziert werden muss, da kein Einkommen mehr da ist.
Ganz großes Tennis,,
Wird das hier ein Vorurteile-Wettbewerb? Wer drückt das beste Vorurteile und hilft Ihm nicht?
Nein, ich arbeite als Gerüstbaubelfer, keine lustige Sache. Sparen Sie sich bitte solche dummen Vorurteile.
Zitat von: rene-hs12 am 05. September 2013, 13:00:15
Alsoich hab mir das eben noch alles mal durchgelesen, aber du weißt wohl selbst nicht genau was du willst und darüber hinaus, welche Möglichkeiten es gibt.
Ein weiterer Grund des Threads, indem ich schon nach Möglichkeiten fragte und keine Antwort bekam.
[/quote]
Nochmal langsam und deutlich zum verstehen Eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung ist nur für Unteroffiziere/Feldwebel im allgemeinen Fachdienst vorgesehen
. Da gibt es diverse Möglichkeiten im gewerblich-technischen bis zum kaufmännischen Bereich.
Bei einer Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst findet eine Ausbildung zum militärischen (Unter-) Führer statt. Eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung ist außer in absoluten Ausnahmefällen nicht vorgesehen! Ein Zivilberuf kann im Anschluß innerhalb der 60 Monate Berufsförderungsdienst erlernt/studiert werden.
Wobei man sich natürlich Gedanken machte sollte, wieso man mit Rausschmiss wegen massiven Fehlverhalten innerhalb der betrieblichen Ausbildung sich besonders qualifiziert, ggü. Bewerberinnen und Bewerbern die a.) eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder b.) frisch aus der Schule kommen.
Die ZAW als erstberufliche Ausbildung soll eher die Ausnahme sein, als die Regel.
Junge, setz dich mal hin, komm runter, informiere dich und mach dir Gedanken, was du bei der BW machen möchtest. Damit meine ich nicht, welche Ausbildung es sein soll
Zitat von: christoph1972 am 05. September 2013, 13:11:12
Zitat von: rene-hs12 am 05. September 2013, 13:00:15
Alsoich hab mir das eben noch alles mal durchgelesen, aber du weißt wohl selbst nicht genau was du willst und darüber hinaus, welche Möglichkeiten es gibt.
Ein weiterer Grund des Threads, indem ich schon nach Möglichkeiten fragte und keine Antwort bekam.
Nochmal langsam und deutlich zum verstehen Eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung ist nur für Unteroffiziere/Feldwebel im allgemeinen Fachdienst vorgesehen
. Da gibt es diverse Möglichkeiten im gewerblich-technischen bis zum kaufmännischen Bereich.
Bei einer Laufbahn als Feldwebel im Truppendienst findet eine Ausbildung zum militärischen (Unter-) Führer statt. Eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung ist außer in absoluten Ausnahmefällen nicht vorgesehen! Ein Zivilberuf kann im Anschluß innerhalb der 60 Monate Berufsförderungsdienst erlernt/studiert werden.
Wobei man sich natürlich Gedanken machte sollte, wieso man mit Rausschmiss wegen massiven Fehlverhalten innerhalb der betrieblichen Ausbildung sich besonders qualifiziert, ggü. Bewerberinnen und Bewerbern die a.) eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder b.) frisch aus der Schule kommen.
Die ZAW als erstberufliche Ausbildung soll eher die Ausnahme sein, als die Regel.
[/quote]
Besten Dank :-)
Nur noch mal zum Verdeutlichen für Sie:
Eine ZAW bekommen Sie nur dann, wenn
- Sie beim Eignungstest für die Laufbahnen der Unteroffiziere oder der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes für geeignet befunden werden
- den Ausbildungseignungstest während der Eignungsfeststellung bestehen
- die Bundeswehr Bedarf (sprich: freie Stellen irgendwo in Deutschland) für die von Ihnen gewünschte Verwendung hat
- dieser Bedarf nicht durch geeignete Bewerber gedeckt werden kann, die den Beruf schon im Zivilen erlernt haben.
Eins ist aber sicher: Der Beruf, für den Sie in jedem fall (also in jeder Llaufbahn und in jeder Verwendung) ausgebildet werden, ist der Beruf "Soldat". Nur nützt der Ihnen nach ihrer Dienstzeit recht wenig.
Genau, deshalb die Idee mit der parallelen Ausbildung. Mein Wunsch ist es Soldat zu werden, die Zeit dannach darf nicht unbedenkt sein. Was empfehlen Sie persöhnlich?
Informiere dich auf bundeswehr-karriere.de und geh zum KB. Du hast null Ahnung.
Zitat von: apollo98 am 05. September 2013, 13:36:03
Informiere dich auf bundeswehr-karriere.de und geh zum KB. Du hast null Ahnung.
Richtig, der Grund warum ich hier bin :-) Apollo ich wünsch Ihnen alles Gute.
Hier geht es wohl weniger darum, was Klaus oder sonst wer empfiehlt. Eher geht es darum, für was die Bw Ihnen die Eignung zuspricht. So, wie das hier bisher abgeht, sehe ich keine große Wahrscheinlichkeit für die Fw-Eignung und eine Ausbildung auf Meisterebene im Fachdienst. Wenn Sie die Eignung zum Uffz und eine ZAW auf Gesellenebene bekommen, können Sie schon sehr zufrieden sein. Mein Tipp geht eher Richtung Mannschaftseignung (ohne zivilverwertbare Ausbildung).
Zunächst sollten Sie sich aber auf jeden Fall klar werden, in welchen Bereich Sie möchten: Kaufmännisch (Stabsdienst), technisch (Instandsezung), medizinisch (Sanitätsdienst) etc. Dazu dient das Gespräch beim Karriereberater und dafür sollten Sie sich einmal sinnvolle, verständliche und zielführende Fragen überlegen (Nein, bisher war es zusammenhanglos und nicht selbsterklärend!)
Was dann daraus wird, werden Sie dann sehen. Verlassen würde ich mich auf die Karte Bundeswehr an Ihrer Stelle nicht.
Zitat von: rene-hs12 am 05. September 2013, 13:41:40
Zitat von: apollo98 am 05. September 2013, 13:36:03
Informiere dich auf bundeswehr-karriere.de und geh zum KB. Du hast null Ahnung.
Richtig, der Grund warum ich hier bin :-) Apollo ich wünsch Ihnen alles Gute.
Du bist schon ein wenig Frech oder? Nur weil dir die Meinung der Leute hier nicht schmeckt?
Hinzu ein Unverantwortliches Verhalten in der Ausbildung.
Facebook? Wayne? Eigene Wohnung auf welche kosten denn? Ach ja meine ? Na dann mal vielen Dank.
Man muss sich schon hinsetzen und mal den Ars... zusammenkneifen um mal etwas zu erreichen und nicht immer hoffen das es andere für einen tun.
Ok ich gebe zu es ist heut zu Tage sehr leicht soziale Bezuschussungen zu bekommen, aber muss man das System ausnutzen und schmarotzen?
Sorry für meine Wortwahl, aber würdest du vor mir stehen wäre es glaube ich schlimmer.
Vielleicht so als Rat, mal die Fehler bei sich suchen und mal auf den Hosenboden setzen oder willst du in 40 Jahren auf dein Leben zurück blicken und sagen "Hey ich hab nichts erreicht und nu?"
**Für die Mods, wenn das jetzt zu viel war bitte ich um Löschung des Beitrages von mir**
Ach ja Kandidat NbdW würde ich mal sagen
Zitat von: rene-hs12 am 05. September 2013, 13:08:51
ich arbeite als Gerüstbaubelfer, keine lustige Sache.
Überlegen Sie doch selbst ob das alles so berechtigt war, ok?!