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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Natmark am 08. September 2013, 18:55:10

Titel: Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Natmark am 08. September 2013, 18:55:10
Hallo liebe Community...

ich war seid einiger Zeit nicht hier und habe ebend etwas gestöbert.
Dabei bin ich auf ein Thema gestoßen was einige Frage bei mir ausgelöst hat.

Vorab, ich werde demnächst meinen Einberufungsbefehl erhalten zum Antritt der Aga zum 01.01.2014.
Als matbewuffz SAZ8...

Nun habe ich ja erlebt zum einen das man Angaben über die höhe eigener Schulden machen muss.
Oder man hat ebend keine, das letztere trifft auf mich zu.

Ich habe gelesen das wenn Schulden, nicht den Lebensverhältnissen entsprechen das wären wohl ca. 40% des nettoeinkommens vom sold.
Man auch nicht eingestellt wird(in einigen fällen), mangels geistiger Eignung etc. (korrigiert mich wenn ich falsch liege).

Was meint ihr würde nun passieren wenn ich mich vor Antritt meines Dienstes das wäre ja der 1.1.14. einen Kredit für Eigentum aufnehm (Doppelhaus+Grundstück). Was ich mit meiner Freundin + Schwiegereltern beziehe. (Sprich man hätte einen Rückhalt einer zweiten Familie + Freundin).

Sagen wir ca. 30.000.-50.000€ werden aufgenommen, nehmen wir an, die Raten wären soweit vereinbart das sie 40% des nettoeinkommens nicht übersteigen und dies locker bezahlbar ist.

Frage 1. Muss ich dies vor Dienstantritt der Bundeswehr noch mitteilen? Wenn ja, wem?
Frage 2. Kann durch aufnahme des Kredits meine (wenn der Einberufungsbefehl da ist) Einstellung noch rückgänig     gemacht werden?
Frage 3. Ist hier in irgendeiner Form davon auszugehen das die Geistige reife nicht vorhanden ist, man kümmert sich ja immerhin um seine eigene Altersvorsorge + Absicherung der Familie in einem Todesfall. Zumal der Preis für ein Objekt dieser Beschaffenheit sehr niedrig ist.

Zumal denke ich das heutzutage die wenigsten Menschen wenn sie die Entscheidung treffen sich Eigentum anzuschaffen, dieses gleich Bar bezahlen zu können.

Ich wäre euch sehr verbunden ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen.

Liebe Grüße Markus
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: greeN2010 am 08. September 2013, 19:20:19
hab auch einen Kredit für eine Eigentumswohnung (die vermietet ist) am laufen, und das war auch kein Hindernis bei der Einstellung.

Ich meine mangelnde Geistige Eignung und sich einen Kredit für ein Eigenheim nehmen passt nicht ganz so zusammen.. wenn es jetzt ein 80.000€ Auto wäre.. dann sehe das mit sicherheit  anders aus.. aber so wirst du wohl keine Schwierigkeiten bekommen.

Und melden solltest du es dann dem Karriereberater
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Natmark am 08. September 2013, 19:28:53
Erstmal danke für deine schnelle Antwort...

erstmal fällt mir nen kleiner Stein vom Herzen ;), allerdings ist die Geistige Eignung ja auch immer ansichtssache. Hast du vor deinem Dienstantritt den Kredit aufgenommen oder nach Antritt?

Sprich der Karriereberater gibt es dann weiter?

Lieben Gruß Markus
Titel: AW: Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: BulleMölders am 08. September 2013, 19:47:25
Es hat weniger mit reife zu tun.
Es geht darum, dass man mit seinem Gehalt die Raten problemlos bedienen kann.
Wenn man in die Schuldenfalle gerät, ist man schneller Angreifbar für zwilichtiges Gesindel.
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: dunstig am 08. September 2013, 19:52:24
Ich denke auch nicht, dass der Karriereberater hier der ichtige Ansprechpartner ist. Ich würde es eher beim Einplaner versuchen.
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Ralf am 08. September 2013, 20:30:18
Letztendlich muss dich Änderung in den Bewerbungsbogen, weil jede Änderung vorher zu melden ist. Da die Bewerbung schon beim KarrCen ist, gehört also die Änderung auch dorthin.
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: BSG1966 am 08. September 2013, 22:52:16
Kredit ist ja nun nicht gliech Kredit. Wenn man im Minus ist, weil man sich in Sachen Auto/Handy/Miete/Einrichtung einfach mal übernommen hat, sprich: sein Budget regelmäßig deutlich überreizt hat, dann ist das was anderes, als wenn man nen Kredit hat, weil man sich was vernünftiges finanziert hat (Eigentumswohnung zB) oder eben auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen ne externe Finanzierung einholen musste, wasweißich - Dach einsturzgefährdet und dringend notwenige Renovierung...

Ich persönlich bin auch mit 5stellig Minus (studenfinanzierungsbedingt) in die Bundeswehr eingetreten ohne dass das Probleme gemacht hätte, weil halt auch absolut ersichtlich war, dass das problemlos zu begleichen war/ist.
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Escu am 09. September 2013, 08:37:40
Hallo,

Kredite die durch eine Grundschuld gedeckt sind müssen nicht angegeben werden.
Ich hatte zur Bewerbung ein Formular auszufüllen, wo dies so beschrieben war.

Gruß

Escu
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Ralf am 09. September 2013, 08:47:48
Im Erläuterungsblatt zum Bewerbungsbogen steht diese Einschränkung nicht (im Bewerbungsbogen auch nicht).
http://mil.bundeswehr-karriere.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4NjE3YTYxNmY3MDY5NzIyMDIwMjAyMDIw/Erläuterungsblatt_122012.pdf
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Escu am 09. September 2013, 12:06:41
@Ralf
Das ist Richtig, allerdings hatte ich im Bewerbungsbogen diese Kredite die durch eine Grundschuld gedeckt waren mit angegeben.
Daraufhin bekamm ich ein Schreiben vom KC München mit einer Liste zur Aufstellung meiner monatlichen Verbindlichkeiten zum ausfüllen.
Auf der Rückseite dieser Liste steht... Kredite die durch eine Grundschuld abgesichert sind müssen nicht aufgeführt werden.

Gruß

Escu
Titel: Antw:Dienstantritt trotz Kredit?
Beitrag von: Ralf am 09. September 2013, 12:12:46
Daraus schließe ich, dass im Bewerbungsbogen alles anzugeben ist und wenn man eine Extra-Liste mit einem Extra-Erläuterungsblatt bekommt (auf dem ausgeschlossen ist), dann man diese dort eben (mehr) nicht angeben muss.
Was einem jedoch nicht entbindet, diese im Bewerbungsbogen ursprünglich anzugeben, denn sonst wären sie im Erläuterungsblatt dazu ja auch ausgeschlossen.