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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Bharaal am 09. September 2013, 15:20:40

Titel: Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Bharaal am 09. September 2013, 15:20:40
...es wurde schon X-Mal angesprochen und die ersten 10 Beiträge werden mich sicherlich auf die Suchfunktion verweisen ABER bisher habe ich noch keinen auf mich passenden Fall gefunden.

Infos zu mir:
Ich, Manschafter, Wiedereinsteller zum 01.10.2012 im Stabsdienst (also keine besondere Verwendung).
Meine Festsetzungsurkunde zum SaZ 6 habe ich im März '13 bekommen mit folgender Aussage verbunden: "Ja ich weiß es hat ewig gedauert, aber damit Sie dadurch keine Nachteile haben haben wir das Datum auf den 04.10.2012 gesetzt."

Gemäß den Durchführungsbestimmungen und meinen Recherchen habe ich rausgefunden, dass die Prämie erst mit der endgültigen Festsetzung gezahlt wird. Da die bei mir erst im März war, bekomme ich sie also nicht...ODER?

Zählt hier nicht meine Willenserklärung, abgegeben im Jahr 2012, sowie die vorläufige Dienstzeitfestsetzung im Karrierecenter?

Andere Kameraden welche ebenfalls im Oktober eingestellt wurden und ihre Urkunde schon im Dezember erhielten haben die Prämie noch bekommen. Sollte es bei mir also tatsächlich daran liegen, dass meine S1ser geschlafen haben (trotz mehrfacher Nachfrage meinerseits im Jahr 2012), welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Über meinen S1-Bereich bekomme ich diesbezüglich keine Auskunft ausser "Isso".
Ich habe alles mir Mögliche getan um eine Beantragung rechtzeitig möglich zu machen, d.h. an mir lag's nicht. Ist der in diesem Fall naheliegendste Weg, meinen Perser auf Schadenersatz zu verklagen der Richtige und steht mir der Klageweg überhaupt offen? Welche Erfolgsaussichten hätte das? Was kann ich sonst noch tun?

Danke schonmal vorab für eure Antworten.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Ralf am 09. September 2013, 15:35:31
Mal eine Frage, wenn du zum 01.10. eingestellt worden bist, bist du doch auch zeitnah zum 01.10. zum SaZ ernannt worden, oder bist du als FWDL wiedereingestellt worden?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Ralf am 09. September 2013, 16:32:39
Also unabhängig von deinem Fall sieht es so aus:
Für SaZ   in   den   Laufbahnen   der   Mannschaften, deren Dienstantritt im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2012 erfolgte, waren die der Prämiengewährung zugrunde zu legenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und die Prämiengewährungsbescheide  jeweils    noch   im   Dezember   2012   zu erlassen.

D.H.: Für Soldaten mit Dienstantritt nach Ablauf des 31. Juli 2012, hat die endgültige Festsetzung der Dienstzeit in 2012 unter dem Vorbehalt, dass sie die Bewährungszeit erfolgreich beenden und - bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung - die Verpflichtungserklärung  nicht widerrufen, zu erfolgen.
Dieses war auch den betroffenen Soldaten mittels eines Bescheides zu eröffnen.

Also, in deinem Fall, heißt es, du schreibst nun einen Antrag, dass man dir die Prämie ausbezahlt. Begründung:
Auch wenn du formal nicht das Kriterium der endgültigen Dienstzeitfestsetzung in 2012 erfüllst, so bist du doch aufgrund eines Bürofehlers genauso zu stellen, als wenn das korrekt erfolgt wäre.
Sollte man den Antrag negativ bescheiden, kannst du dagegen Beschwerde einlegen.

Als Quelle für die ganze Sache gilt: Erlass BMVg P II 1 -Az 19-01-01/03 vom 05.12.2012.
Und zum Thema "Isso": Bei solchen Dingen hätte ich immer große Lust mal mit dem S1 zu sprechen, denn hier hat entweder einer große Unkenntnis oder vesucht seinen Fehler auf Kosten des Soldaten zu vertuschen.
Wenn du weitere Fragen hast, helfe ich dir gerne weiter.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Bharaal am 10. September 2013, 07:11:07
Hallo Ralf,
nein ich bin ganz normal als SaZ eingestellt worden, durchlief jedoch die ganz normale Probezeit. Nach längerem Diskutieren gestern mit dem S1 meinte er schließlich, meine endgültige Dienstzeitfestsetzung wäre ja schließlich eh erst nach dem 31.12.2012 erfolgt, von daher hättte ich eh keinen Anspruch mehr darauf.
Meine persönliche Vermutung ist, dass die nen Fehler gemacht haben und hoffen, wenn die mir ein paar Steine in den Weg legen, gebe ich schon irgendwann auf.
Heute gehe ich mit den von dir genannten Erlässen nochmal hin und frage konkret nach. Meinst du ich kann einfach so ins Blaue hinein einen Antrag stellen?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Ralf am 10. September 2013, 07:24:49
Ja, das kannst du. Du hast dann nämlich einen Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.
Der wird wahrscheinlich so aussehen, dass man dir sagt, du bist erst in 2013 festgesetzt worden deswegen hättest du keinen Anspruch.
Hiergegen kannst du dann nämlich Beschwerde einlegen und das nochmal ausführen, so wie ich dir das begründet habe. Es liegt hier ein Versäumnis der PersBearbStelle vor, diese waren verpflichtet, dich in 2012 festzusetzen. Deswegen auch dein Begehren, genauso gestellt zu werden.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Bharaal am 10. September 2013, 07:59:33
Alles klar vielen Dank Ralf für die schnelle Hilfe! Ich melde mich sobald ich Ergebnisse habe.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie...ja ich weiß...
Beitrag von: Bharaal am 18. September 2013, 13:06:27
Zwischenstand: Antrag ist formlos gestellt und wird geprüft...nach telefonischer Auskunft sieht's aber gut aus.