Bin vor 15 jahren als Saz 4 nach 2 jahren wegen BTMG vorzeitig endlassen >:(,ohne dienst und sachbezuge.-
Nun sind 15 jahre vergangen und es ist mir duch aus bewusst das ich nicht mehr als soldat wieder einsteigen kann(39 jahre alt).-habe mich in zwischen weitergebildet und kann als quer einsteiger Fluggerätemechaniker werden (zivil).-Brauche dafur keine neue lehre (3,5 jahre),nur Weiterbildungslehrgänge.-da mir meine Berufsausbildung und Weiterbildung angerechnet wird.
Nun zur meine frage ,werde ich nachteile dadurch haben beim einstieg alös zivilist ,was die endlassung vor 15 jahren anbetrifft ,da es sich um den selben Arbeitgeber handelt ,die Bundeswehr ?Nur damals war es auf einen Dienst ebene ,und jetzt ist es die zivile ebene.-
Ubrigens es war ein bagatel dilikt vor 15 jahren ,ich wurde verpffifen beim joint rauchen mit mehreren kameraden ,danach folgte eine ärztliche untersuchung,darauf dan der rauschmiss.-mit degradierung
wan erlöscht sowas eigentlich ?oder erlölscht sowas nie ?
Was bringt dich zur Feststellung, dass es ein Bagatelldelikt war? Drogengebrauch stellt mit das schlimmste Dienstvergehen dar und hat deshalb in den allermeisten Fällen eine sofortige Entfernung aus dem Dienst zur Folge, wie du ja selber erfahren hast. Also wiederspricht sich deine eigene Erfahrung mit einem "Bagatelldelikt". Wenn ein Instsoldat einen Fingerhut voll Schmierfett stielt, mag das auch eine Bagatelle sein, aber er hat gestohlen. Damit steht für den Dienstherren fest, dass dieser Soldat für den Dienst nicht brauchbar ist und möglicherweise auch andere Dinge von Wert unberechtigt entwenden wird.
Damit dürfte einleuchten, dass eine Bewerbung, auch nach vielen Jahren, deine Chancen eher mau aussehen läßt. Für dich mag die Bw ein krisensicherer Arbeitgeber sein, aber sie fordert auch zuverlässige loyale Beschäftigte, was bei BTM-Missbrauch nun einmal nicht der Fall ist.
So selten ist dein Beruf nicht, dass die Bw auch dich angewiesen wäre. Du musst es einfach realistisch sehen und dir keine falschen Hoffnungen machen. Dass diese Antwort nicht das ist, was du gern hören möchtest oder erhofft hast, ist mir klar, aber warum soll man was beschönigen oder verschweigen?
Bei einer fristlosen Entlassung und dem Verlust des Dienstgrades unterliegt man meines Wissens nach nicht mehr der Wehrüberwachung. Das bedeutet, dass die Personalakte nach einigen Jahren vernichtet wird. Allerdings dürfte Ihre PK noch in den Computern sein und ich vermute, dass es da auch einen Hinweis darauf gibt, dass eine fristlose Entlassung erfolgt ist.
Sie müssen im Einstellungsverfahren höchstwahrscheinlich die damalige Entlassung angeben. Ob man dennoch Chancen auf eine Einstellung hat, kann ich nicht sagen, ich bin aber skeptisch.
Bitte nur seriöse antworten ,da das beispiel mit die fett tube absolut daneben ist.-und ein bagateldilikt war es alle male,da ich kein junkie war.-
es ist einfach dumm gelaufen,fur mich und 4 anderen kameraden .-Es gab unter uns einen so genaten kameraden schwein ,der gerne den staffel kapitän den arsch leckte ,und deswegen mussten 4 leute gehen .Und glaube mir ,wurden sie heute regelmässige unerwartete Ärztliche kontrollen durchfuhren,musste unsere truppe um 20 % verringert werden
Angenommen die akte existiert nicht mehr ,nur die pk mit einen vermerk endlassung nach § 55 SG ,ubrigens in den § 55 SG steht nichts das ich auch in meinen Zivilen karriere deswegen benachteiligt sein sollte.
Schliesslich werde ich nicht nach Sold bezahlt ,sonndern nach einen Tarifvertrag fur Zivilisten.Ob sie ubrigens auf mich verzichten konnen weiss ich nicht ,aber es gibt einen arsch voll arbeit .-den grade die Soldaten sind es ,die plötzlich beim instadsetzungs arbeiten andere Aufgaben haben .-glaube mir ich war 2 jahre da und habe das system durchschaut.-
ich möchte einfach nicht das mir jemand beim vorstellungs gespräch sagt ,wir konnen sie leider nicht einstellen wegen ihren endlassung 1996
und ich wiederhole nochmal ,das es sich um eine endlassung auf dienst ebenen handelte ,und die bewerbung und einstellung jezt auf zivilen ebenen erfolgen.-sind das zwei verschiedenen paar schuhe
es were net wen wirklich jemand ahnung hatte ,und mir einen kompetente Atwort geben könnte
Ich sachs mal platt: Auch der zivile Bereich (Bw) möchte sich mit §55 SG Kandidaten kein Loch ins Knie schießen wollen.
das ist ja mal eine atwort 100 punkte,wieder nichts konkretes,ist es in irgend einemBW gesetzes text verankert ? ZDV ?
ich deffiniere die frage mal anders,um möglichst eine konkrete antwort zur bekommen
Kann ich von Arbeitgeber Bundeswehr auf zivilen ebene als fluggerätemech.- einegstellt werden ,obwohl in vergangenheit (vor 15 jahren) eine dienstendlassung nach § 55 SG (vorzeitge endlassung ohne dienst und sachbezuge) hinter mir habe ?
Zitatund ein bagateldilikt war es alle male,da ich kein junkie war.-
Ein mal ne Bank ausgeraubt ist auch okay, war ja kein Serienräuber.....
ZitatKann ich von Arbeitgeber Bundeswehr auf zivilen ebene als fluggerätemech.- einegstellt werden ,obwohl in vergangenheit (vor 15 jahren) eine dienstendlassung nach § 55 SG (vorzeitge endlassung ohne dienst und sachbezuge) hinter mir habe ?
Wir haben deine Frage schon von Anfang an verstanden, aber wir können nicht hellsehen.
Wie wäre es, wenn du dich bewirbst und dann wirst du ja eine Antwort bekommen, woher sollen wir wissen wie eine zivile Karriere bewertet wird, wenn 99% der User Soldaten sind?
Die Wahrscheinlichkeit ist gering, Personalakten werden mind. 30 Jahre aufbewahrt. Also wird darin Einblick genommen und es gibt genug geeignetere Kandidaten ohne Entlassung wegen Dienstvergehen und untadeliger Führung.
Die Ausdrucksweise und Rechtsschreibung dürfte den Rest dazu geben, damit der SB des BAPersBw die Bewerbung gleich auf den Stapel "Absagen" legt. Zivile und militärische Bewerbungen werden nunmehr in einem gemeinsamen Bundesamt bearbeitet.
Delikt, Entlassung, wäre, nett, wenn, Antwort, Staffelkapitän, ...
Tja was die Rechtschreibung abetrifft ,meine tastatur spinnt leider.-
Das es zu 99 % Soldaten hier sind ist klar, ich war selbst mal einer.-Hätte sein können das sich einer von euch auch mit solchen sachen Internen Stabsangelegenheiten auskennt.
Es wird mir nichts anderes ubrig bleiben als es selbst rauszufinden.
Der beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-
Jaaa die böse Tastatur... ::)
ZitatTja was die Rechtschreibung abetrifft ,meine tastatur spinnt leider.-
Ja, nee ... ist klar ... Sie kriegen keinen einzigen Satz in halbwegs richtigem Deutsch zustande und dann ist die Tastatur schuld. Nicht nur Ihre Rechtschreibung ist grottenschlecht (das könnte an der Tastatur liegen) sondern Ihre Grammatik strotzt ebenfalls nur so von Fehlern. Dafür kann die Tastatur aber nichts.
Mann, Mann ...
Ich kann das Rumgeheule von den ganzen Kiffern nicht mehr hören. Jedes Mal das gleiche. Immer sollen die Kameraden/Freunde/Musterungsarzt/Truppenarzt schuld am unerwarteten Karriereende sein. Jede Woche hier das gleiche.
IHR habt gekifft,IHR habt am Joint gezogen obwohl ihr wusstet,dass das mit dem militärischen Dienst nicht vereinbar ist. Also seid IHR selber dran schuld,dass die Bundeswehr euch nicht will.
Was das vermeintliche Kameradenschwein angeht: In dem Fall hat er genau das Richtige gemacht und letztendlich zum Schutz von anderen Kameraden. In so einem Fall ist der das Kameradenschwein der es nicht meldet und damit seine Kameraden gefährdet.
ICH will keinen Kameraden mit ner Kriegswaffe neben mir haben,der seine Finger nicht von Drogen lassen kann.
Das ist ja wieder mal ein richtiges Highlight für mich.
Ulli hat es genau auf den Punkt gebracht. Es ist sicherlich nicht der Meldende ein Kameradenschwein sondern die Jenigen die den Joint geraucht haben sind sowas von selber schuld.
Ich frag mich jetzt allerdings auch wieso der Arbeitgeber Bundeswehr eine zivile Person einstellen sollte die mal, ich nenn es einfach mal in einer anderen Abteilung, über den § 55 Soldatengesetzt entlassen wurde. Da stell man doch logischerweise lieber ein unbeschriebnes Blatt oder von mir aus einen ex Soldaten der ganz normal aus dem Dienst ausgeschiedenen ist ein.
Ich stell ja auch bei keiner Geldtransportfirma einen ex Bankräuber ein. Ja ich Vergleich Äpfel mit Birnen, aber vom Sinn her das gleiche.
ZitatDer beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-
Beispiel passt genau:
Deine Logik: Was ich einmal mache (einmal Birne wegkiffen) und nicht ständig (Junkie) ist doch in Ordnung.
Meine Schlussfolgerung: Wenn ich einmal gegen geltendes Recht (Beispiel Banküberfall) verstoße dann ist das doch auch in Ordnung.
Zitat von: Paramedic am 10. September 2013, 10:39:31
ZitatDer beispiel mit dem Bankrub ist auch der hammer ,das ist als wen du Äpffel mit Birnen vergleichst .Klar mach aus mir gleich einen serien Mörder.-
Beispiel passt genau:
Deine Logik: Was ich einmal mache (einmal Birne wegkiffen) und nicht ständig (Junkie) ist doch in Ordnung.
Meine Schlussfolgerung: Wenn ich einmal gegen geltendes Recht (Beispiel Banküberfall) verstoße dann ist das doch auch in Ordnung.
Du meinst, dass er es jetzt versteht? Ich hab da so meine Zweifel. Warum wohl? ::)
Eigentlich ein Kandidat für den Nasenbär der Woche, oder?
kiffer ? ich war nie einer .-Das war nur eine eimalige Sache .-Ausserdem muss ich mich hier vor euch Schabrett figuren nicht Rechtfertigen.-
Ich suche bloss nur nach einen kompetetnten Antwort die ich immer noch nicht bekommen habe.-Den das was als Antwort hier eingegangen ist ,ist reiner kaffe klatsch .
Ausserdem ich habe hier meine finger von hasch gelasen,der Soldat dagegen sucht immer noch die best erste möglichkeit um
Am Bier zu nuckeln.-
Tja leider ist es so ,das ist die ware Kameradschaft,ohne Bier wurde sie werscheinlich auch nicht funktionieren.-Ubrigens sollte es klappen,bin ich ja kein Kamerad von dir,da brauchst du meinen finger am Abzug einer waffe nicht befuhrchten.-da ich als Zivilist keine besitzen werde.-
Zur meine Gramatik und rechtschreibung ,bin ein geburtiger Franzose,bechersche 4 Sprachen.-Und die Deutsche ist fur mich sehr schwirg,aber ich denke du wirs den sinn verstanden haben
Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage wird Ihnen ausschließlich derjenige geben, der über Ihre Bewerbung entscheidet. Alles andere ist wie die Frage nach dem Wetter der nächsten Woche. Akzeptieren Sie das oder lassen Sie es bleiben.
Würden Sie sich mit Ihren Angaben und Ihren Schreiben bei mir bewerben kämen Sie auf den Stapel "sofort absagen"; ich würde mir nicht einmal Ihre Ausbildungszeugnisse angucken. Aber es mag auch andere geben.
Vielen dank fur ihre halbwegs informative Antwort.-Ich dachte nur das es bei der Bundeswehr klare richtlinien gibt ,die mit § belegbar sind.-Wie zb ach § 55 SG ,nur dort steht unter wiedereinstellung als zivilist leider nichts drine.-
Es kann nicht sein das es von einen Mitarbeiter abhängig ist ob eine bewerbung angenommen wird oder nicht,da wie Sie schon gesagt haben meine auf ihren Tisch gleich in mull landen wurde .Da muss es klare richtlnien geben.-
Nur weil ihnenmeine nase nicht passt ,werde ich nicht angenommen ? da fur gibt es gesetze.-
Nein, genau das nicht. Im öffentlichen Dienst gibt es Mindestvoraussetzungen und bei gleichen Voraussetzungen gibt es das Ermessen und das ist gerade nicht überprüfbar. Zudem wäre es nicht ermessensfehlerhaft ein früheres dienstliches (Fehl-)Verhalten, die absolute Unfähigkeit zum korrekten Schriftdeutsch und weitere charakterliche Defizite im Einstellungsverfahren zu würdigen.
§ 55 Abs. 5 sagt nichts zu Zivileinstellungen weil des das "Soldatengesetz" ist und die Rechtsstellung eben von Soldaten regelt. Für Beamte gäbe es noch das Beamtengesetz und für nicht verbeamtete Zivilangestellte den Tarifvertrag.
Ach ja: Ich bin nicht im öffentlichen Dienst. Ich bin definitiv gesetzlich nicht gebunden wen ich einstelle.
Zitat von: mopel am 10. September 2013, 13:55:01
Vielen dank fur ihre halbwegs informative Antwort.-Ich dachte nur das es bei der Bundeswehr klare richtlinien gibt ,die mit § belegbar sind.-Wie zb ach § 55 SG ,nur dort steht unter wiedereinstellung als zivilist leider nichts drine.-
Warum wohl nicht, weil das
Soldatengesetz für Soldaten gültig ist aber nicht für Zivilisten.
Zitat von: mopel am 10. September 2013, 13:55:01
Es kann nicht sein das es von einen Mitarbeiter abhängig ist ob eine bewerbung angenommen wird oder nicht
Und warum sollte es Ihrer Meinung nach bei der zivilen Verwaltung anders sein als in jeder großen zivilen Firma, wo auch jemand darüber entscheidet ob eine Bewerbung berücksichtigt wird oder nicht.
Zitat von: mopel am 09. September 2013, 23:25:28
[...]
ich möchte einfach nicht das mir jemand beim vorstellungs gespräch sagt ,wir konnen sie leider nicht einstellen wegen ihren endlassung 1996
[...]
Dieses Risiko müssen sie nun mal in Kauf nehmen, falls es überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch kommt.
Ich stimme wolverine vollumfänglich zu.
Der Fragesteller zeigt erhebliche charakterliche Defizite, welche sich nicht nur aus dem damaligen Fehlverhalten ergeben, sondern insbesondere in seiner Ausdrucksweise, seinen Beschimpfungen hier und nicht zuletzt der Bagatellisierung von Straftaten deutlich werden.
Hinzu kommt eine völlig inakzeptable Orthographie und eine offenkundige Verkennung des Ablaufs selbst einfachster Verwaltungsangelegenheiten.
Nach Eignung, Leistung und Befähigung ist er daher für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ersichtlich nicht qualifiziert.
Irgendwer muss ja entscheiden. Es kann ja nicht jeder eingestellt werden der die Mindestvoraussetzung erfüllt.
Das ganze kann ja schlecht ein Roboter entscheiden, oder das Zufallsprinzip oder soll ausgewürfelt werden welcher Bewerber genommen wird oder nicht ?!?!
Was ich viel schlimmer findet ist das uns Soldaten hier Sauferei unterstellt wird wenn ich mir das so durch lese. Ganz schön armselig das ich mir als Soldat sowas unterstellen lassen muss auch wenn es "nur" in einem Forum ist.
Damit binnich raus.
Passt doch ins Muster des TE:Immer den Blick auf die anderen richten um sich nicht weiter mit dem eigenen Fehlverhalten beschäftigen zu müssen.
Tip: Man kann den Blick schon auf andere richten-da sollte es aber um Vorbilder und positives Verhalten gehen.
Zitat von: Rollo83 am 10. September 2013, 14:14:33
Was ich viel schlimmer findet ist das uns Soldaten hier Sauferei unterstellt wird
Ach Rollo, somewhere in the world it is 5 p. m. :D
Noch mal zum Mitmeißeln für den TE:
- Sie wollen sich bei einem Arbeitgeber (hier: Bundeswehr) bewerben, der Ihnen in einem anderen Beschäftigungsverhältnis (hier: Soldat) schon einmal wegen Ihres Fehlverhaltens (Kosum illegaler Drogen ist bei der Bundeswehr im und außer Dienst verboten, darüber wurden Sie zu Beginn Ihrer Dienstzeit aktenkundig belehrt, auch über die Folgen eines Verstoßes) fristlos entlassen hat (§ 55 (5) Soldatengesetz).
- Aus Ihrem damaligen Fehlverhalten haben Sie immer noch nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.
- Die Bundeswehr muss auch im Bereich der Zivilbeschäftigten massiv Personal einsparen und dürfte auch hier genügend geeignetebewerber zur Auswahl haben.
Wie Ihre Chancen stehen, kann Ihnen hier die Masse der User wohl nur aus dem eigenen Empfinden beantworten, weil keiner mit der Personalauswahl von Zivilpersonal beschäftigt ist. Als Soldat brauchen Sie sich jedenfalls nicht wieder zu bewerben und das nicht nur wegen Ihres Alters. Alles Weitere was Ihre Chancen betrifft ist hier und jetzt Kaffeesatzleserei.
Da ich hier nicht weiter komme werden sich alle fragen am 17.-09.-13 klären,da ich bereits einen Vorstelugsgespräch habe.
Und nachgedacht ,fur mich gilt ein Tariff Vertrag wie bereits hier mal gesagt worden ist.-und kein Dienst Vetrag.-Es ist auch so weit ich verstanden habe ,nirgend wo in SG gesagt das ein vorzeitg endlassener Soldat ,nie wieder als Zivilist eingestellt werden kann.-
Also habe ich doch gute karten.
Ich wollte niemanden zur nah tretten ,was die stärkung der kammeradschafft anbertifft. Es ist ihnen allen uberlassen mit welchen mitelln diese gestärk wird.-Zur meinen Zeit 1996 gehörte nun auch mal ein joint dazu ,und ne kiste bier.-
Wen ich mir die heutigen Soldaten angucke,sind es klare gruppierungungen .-die einen gehen in die muckie bude und pumpen sich mit wachstumshormonen auf ,die auf einen legalen ebene mitlerweile zu haben sind(und das ist ok),die anderen konnen das bier Trinken bei zb.-öffenlichen veranstalungen wie zb .-Aerospaceday Fassberg nicht sein lassen.-(Eine bier bude 60 soldaten drum herrum von manschaffts dienstgraden bis zum HFw) ein tolles aushänge schild fur die BW.-Es ist nicht meine absicht hier jemanden zu beelehren ,aber ich lasse aus mir keinen abhängigen kiffer machen ,der nach 15 jahren das BW bild gefährdet.
Sicher habe ich ein fehler gemacht ,dazu stehe ich auch .-Nur mitlerweile auf grund meinen fachlichen kompetez,wage ich einen wieder einstig in den Zivilen Bereich ,und werde hier in forum von Unkompeteten Soldaten zum Potenzielen gefahr abgestempelt.-
Vielen dank fur alle antworten ,die mich momentan kein stuck weiter gebracht haben.Und Zeit heilt bekanntlich alle wunden ,malö sehen o0b es auch in meinen fall so ist .-
Wow, da muss selbst ich den Kopf schütteln :o
Lieber Fragensteller,
so, nun haben Sie sich genug beschwert, nun kommen Sie mal wieder aus Ihrer Pferhaltung heraus. Und wenn Sie jetzt wieder einen klaren Kopf haben, dann lesen Sie sich, wenn Sie dazu imstande sind, insbesondere die Antworten von Wolverine und KlausP noch einmal Satz für Satz durch. Damit wurden Ihre Fragen voll umfänglich und korrekt beantwortet.
Keiner kann Ihnen Hier irgendwelche sinnvollen Aussagen zu Chancen machen. Schlicht, weil niemand hier für die Auswahl von zivilpersonal der Bundeswehr beschäftigt ist. Aus vielen Jahren Dienst- und Lebenserfahrung kann ich ihnen nur sagen, dass ich Ihre Chancen als sehr gering EINSCHÄTZE. Erstens, weil die Bundeswehrverwaltung massiv Stellen in andere Ressorts verlagert oder anderweitig abbaut. Zwotens, weil ein wesentliches Qualifikationsmerkmal für jeden Bundeswehrverwaltungsbediensteten ist, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Drittens, weil Sie mit Ihrem Alter für eine Neueinstellung gegen deutlich jüngere Bewerber, die darüber hinaus auch keine Entlassung aus dem Bundesdienst aufgrund schuldhaften Verstoßes gegen die Bestimmungen bezüglich des BTMG hinter sich haben.
Zitat von: FWK am 10. September 2013, 15:06:30
Wow, da muss selbst ich den Kopf schütteln :o
Äh jap, wie das nunmal so ist mit Kritikfähigkeit und dem Geschmack der Antworten.
Ich frage mich nur warum Sie bei der Bundeswehr Arbeiten wollen, wenn diese doch nur aus Vollpfosten, Säufern und Idioten besteht.
Und Ihr immer wieder her beten von einem Tarifvertrag macht ihre aussagen auch nicht richtiger. Ein Tarifvertrag gild erst für Jemanden, der als Angestellter arbeitet, dessen Arbeitgeber dieser Tarifgemeinschaft angehört.
Davor stehen erstmal die Bewerbung, die sich nach den gesetzlichen Regelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes richtet, dann das Auswahlverfahren, dann der Arbeitsvertrag und dann wenn Sie ihren Job angetreten haben, dann erlangt der für Ihre Tätigkeit gültige Tarifvertrag erst Geltung für Sie.
Ubrigens durch solche leute wie Sie (reserve spies klausP)habe ich damals mein Diensposten verloren, Sie waren genau so wie sie kein stuck Tolerant,fur sie zählte nur einz Goldene Schnur und ein glass whyskie am Abend ,got wie ich den Alkohol verabscheue,Wir waren die besten Techniker.-Und nur weil einer die macht des ganzen umsetzen musste .-waren wir gezwungen zu gehen.
Aber was rede ich hier wird sich die Bundeswehr queer stellen was meine Aufnahme in die ziv Karierre anbetrifft ,gibt es genugend andere Zivile Fluggeseschafften in Deutschland.
Klaus war´s? :o Ich glaube, dass ich mir heute einen Whisky geben muss bei dem, was da immer an den Vögeln rumbastelt mit denen ich regelmäßig in der Luft bin ... ;D
Kann sich nicht mal ein Admin erbarmen und diesem Sinnlos-Thread ein schnelles Ende bereiten? Das ist ja echt zum Verzweifeln hier...