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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Philip2306 am 10. September 2013, 01:46:40

Titel: schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Philip2306 am 10. September 2013, 01:46:40
hallo zusammen :)
ich fange meine aga am 1.10. an und bin noch 17 (23.6.96)
und meine frage ist wie man oben erkennt ob ich schon schießen darf weil man vom gesetz her erst mit 18 an (großkalibrige) waffen darf.
macht der bund da ne ausnahme oder muss ich das nachholen wenn ich 18 bin oder wie läuft das ?

wäre schön wenn ich gute antworten bekomme :)

gruß philip
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: A-Bomb am 10. September 2013, 02:16:55
Soweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Philip2306 am 10. September 2013, 02:31:02
dankeschön
hoffe das ist dann auch wirklich so
bin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz und war mir daher nicht sicher
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: wolverine am 10. September 2013, 07:21:37
Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: FrankP am 10. September 2013, 08:52:14
Zitat von: wolverine am 10. September 2013, 07:21:37
Dann sollten Sie den § 55 Abs. 1 WaffG aber auch kennen.
Na ja... ich würde hier schon ein wenig mehr Gnade walten lassen.  ;)

Nicht jeder Sportschütze hat ständig das komplette Waffengesetz im Kopf... vor allem nicht die Fälle, die ihn gar nicht betreffen, in denen es nicht anzuwenden ist. Klar hätte man nachschauen können.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: F_K am 10. September 2013, 13:06:09
Zitatbin ja sportschütze hab dementsprechent von waffen und gesetz

@ FrankP:

... dies war der Aufhänger für wolverine - und dazu kommt noch das "kampfesmäßige Schießen" - was auch mit 18 als Zivilist nicht möglich ist.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Philip2306 am 10. September 2013, 15:01:09
danke fürs weiterhelfen :)
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: mailman am 10. September 2013, 19:02:39
Zitat
ZitatSoweit mir bekannt, wird die Schiessausbildung ganz normal durchgeführt. Nur Sonderdienste wie Wache in der du u.U. die Waffe nutzen musst fallen ins Wasser. Wär ja unsinnig so mit den wichtigsten Stoff in der GA ausfallen zu lassen.


Ich war damals auch 17 Jahre alt. Meine AGA endete im Dezember 2003. Und schon in der 2 Januarwoche stand ich das erste mal Wache mit 17 Jahren. Ein paar Wochecn später US-Wache in Mannheim ebenfalls mit 17 Jahren und natürlich bewaffnet.
Titel: AW: schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Marcel530 am 10. September 2013, 19:19:10
Die Kameraden in meiner Grundausbildung, die 17 waren, benötigten einen Mutti-Zettel vor dem Schießen.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: mailman am 10. September 2013, 19:25:05
Bitte Signatur ändern. a.D ist falsch.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
Titel: AW: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Marcel530 am 10. September 2013, 19:41:11
Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Und ja, "a. D." ist die Bezeichnung für ehemalige Berufssoldaten! Die werden dann üblicherweise nicht wieder als OA eingestellt ;) ! Sie führen Ihren Dienstgrad mit der Zusatzbezeichnung "d. R.", weil Sie nach Ihrem GWD/FWD/SaZ Reservist sind, aber definitiv kein pensionierter BS!
Wird sofort geändert, Danke für den Hinweis.


Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Tankwart am 10. September 2013, 21:21:37
Zitat von: Tommie am 10. September 2013, 19:35:58
Der "Mutti-Zettel" nennt sich "Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten" und ist auch heute noch notwendig!

Bekommt man da 'nen Wisch von der KpMutti oder reicht 'n Blatt Papier von Mama, der vor Dienstantritt geschrieben wurde?
Wenn vor DA, was muss da stehen?
"Hiermit erlaube ich meinem Sohn/meiner Tochter .... mit Schusswaffen zu schießen."?
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: PD am 10. September 2013, 21:37:35
Die Einverständnis Erklärung hast du normalerweise schon ausgefüllt und mit dem anderen Papierzeugs rübergeschickt also so war es bei mir.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: Tankwart am 10. September 2013, 22:05:11
Also ich kann mich an keine erinnern, auf der explizit das Schießen angesprochen wurde, ist aber auch bisschen her, und Alzheimer macht's ganze nicht leichter  ;D
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: A-Bomb am 10. September 2013, 22:17:06
@ mailman

Dann war dein Wachdienst nicht Vorschriftenkonform. Ich find grad keinen Beleg für meine Aussage aber ich bin mir hundertprozentig sicher dass man erst mit 18 Wachdienst leisten darf.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: A-Bomb am 10. September 2013, 22:19:08
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYqxDsIwDET_KG4EUiM2oi6IqVlK2dzWVBZtUhlDFz6eZOBOesO9gzvkRvzwjMop4gI36Ec-DbsZ9onMS4VYn4L0UIKuvPM6pkhaqBSVM2dBTWK2JLoU8xbJxvAEfWUbb-vqH_t1wV9dezy45uIDbOt6_gGJPx1n/

Ist zwar ein Artikel a er weiter unten im Text stehts auch nochmal. Und da es die offizielle Bw-Seite ist vermutlich vertrauenswürdig.
Titel: Antw:schießen mit 17 jahren
Beitrag von: mailman am 11. September 2013, 19:37:28
Zitat von: A-Bomb am 10. September 2013, 22:17:06
@ mailman

Dann war dein Wachdienst nicht Vorschriftenkonform. Ich find grad keinen Beleg für meine Aussage aber ich bin mir hundertprozentig sicher dass man erst mit 18 Wachdienst leisten darf.


Mir egal es wurde befohlen und der OvWa hat anhand des Schießbuches ja das Alter einwandfrei feststellen können und zur US Wache wußte sogar der Kdr davon. Und ich war kein Einzelfall.