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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: precoc87 am 11. September 2013, 11:02:22

Titel: UKV nicht zugesagt
Beitrag von: precoc87 am 11. September 2013, 11:02:22
Hallo,

erst einmal zu meiner Person. Ich bin 25 Jahre alt, SaZ 8 und gehe am 2.1.2014 in Vollzeit bfd. am 1.4.2015 ist DZE. Zur Zeit bin ich in NRW taetig (seit Dienstbegin) meine Heimat ist allerdings im Norden. Ich habe in NRW eine anerkannte Wohnung. Meine gesamte BFD Planung habe ich also fuer den Norden gemacht, weil ich vor habe zu meiner Familie zuruck zu ziehen.
Deswegen habe ich mich um eine Versetzung zu einem Standort im Norden gekuemmert (schon allein um einen Sanbereich mit meiner G Akte in der naehe zu haben) ausserdem wurde mir gesgat das ich bei einer solchen Versetzung UKV zugesagt bekomme.
Nun habe ich heute die Versetzung bekommen und UKV wurde nicht zugesagt (wegen 2.1 und 17). Das war ein grosser Schock fuer mich!
2.1 heisst UKV wird nicht zugesagt weil der Umzug an den neuen Dienstort aufgrund der Kuerze des Verbleibens nicht zu vertreten ist.

Mit dieser Aussage kann ich ueberhaupt nichts anfangen! Meine Versetzung zum neuen Dienstort und der Verbleib dort dauert 1 Jahr und 3 Monate und das soll zu kurz sein? Wie lange haette ich denn dort sein muessen, das ich UKV bezahlt bekommen??  Ich hoffe das weiss jemand!
und
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen wie ich UKV trotzdem zugesagt bekomme! Denn eine solchen Umzug von 500km kann ich mir allein nicht leisten bzw. bewerkstelligen!
Bevor ich die Versetzung beantragt habe, wurde mir die Information gegeben das es normal sei , jemanden zur BFD Zeit zur versetzen und das dann auch der Umzug bezahlt werden wuerde, schon allein weil zum Dienstzeiteinde sowieso ein Umzug von der Bundeswehr bezahlt wird!

Hoffentlich kann mir jetzt jemand helfen und mir sagen was ich jetzt tun soll!

MkG
H.
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: KlausP am 11. September 2013, 11:07:55
ZitatBevor ich die Versetzung beantragt habe, wurde mir die Information gegeben das es normal sei , jemanden zur BFD Zeit zur versetzen und das dann auch der Umzug bezahlt werden wuerde, schon allein weil zum Dienstzeiteinde sowieso ein Umzug von der Bundeswehr bezahlt wird!

Von wem haben Sie die Information bekommen und haben Sie darüber etwas Schriftliches (Quellenangabe aus dem SVG oder so)?
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: precoc87 am 11. September 2013, 11:10:47
Die Information habe ich von meiner S1 Abteilung. Bevor ich meine Versetzung beantragt habe klaerte ich natuerlich all diese Punkte und dort wurden mir diese Informationen im Gespraech gegeben! nur muendlich...
Die Information, das das ueberhaupt moeglich ist habe ich vom Rechnungsfuehrer.
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: F_K am 11. September 2013, 11:17:35
Lass Dich zum Thema "Endumzug" beraten - ggf. kann man den vorziehen.

Klar ist doch wohl, dass Du für ein Jahr keine Umzug bezahlt bekommst, wenn der Dienstherr davon ausgehen muss, dass dann der Endumzug erfolgt.
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: precoc87 am 11. September 2013, 11:38:03
Nun ja ich habe nicht mehr vor nochmal um zu ziehen, wenn ich wieder in meiner Heimat bin. Kann ich dies vielleicht schriftlich in Form einer Dienstlichen erklaerung dem S1 zukommen lassen, oder wie soll ich dies am besten machen?
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: Ralf am 11. September 2013, 11:43:19
Du kannst doch die UKV beantragen (was ja noch nicht bedeutet, dass dem Antrag auch stattgegeben wird). Aber zumindest wenn die PersFührung nicht weiß, dass du die UKV willst, geht sie vom derzeitigen Strukturerlass aus und entscheidet in den allermeisten Fällen erst einmal auf Nichtzusage.
Titel: Antw:UKV nicht zugesagt
Beitrag von: precoc87 am 11. September 2013, 11:48:45
Ahh, das heoert sich doch "vielversprechend" an! Vielen Dank! Ich werde dies direkt mit meinem S1 besprechen!